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   VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17   

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VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17 (https://dejure.org/2017,31830)
VK Bund, Entscheidung vom 14.08.2017 - VK 1-75/17 (https://dejure.org/2017,31830)
VK Bund, Entscheidung vom 14. August 2017 - VK 1-75/17 (https://dejure.org/2017,31830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung trotz angemessener Preise und fehlerhafter Kostenschätzung wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Aufhebung des Verfahrens trotz angemessener Preise und fehlerhafter Kostenschätzung wirksam?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerkorrektur ist Aufhebungsgrund! (VPR 2017, 232)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerkorrektur ist Aufhebungsgrund! (IBR 2017, 644)

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).

    Dies sind das Fehlen eines sachlich gerechtfertigten Grundes oder die Scheinaufhebung zu dem Zweck, einen Bieter gezielt zu diskriminieren (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 6/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10 m.w.N.).

    Die Korrektur solcher Fehler stellt einen Grund dar, aus dem die Aufhebung eines Vergabeverfahrens sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14; vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10; und vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).

    Jedenfalls die ASt wird hierbei nicht diskriminiert, weil sie an dem vorgesehenen Verhandlungsverfahren zu beteiligen ist (so zu einer ähnlichen Fallkonstellation auch BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13).

    Selbst wenn die von der Rechtsprechung bisher entwickelten Ausnahmetatbestände nicht abschließend sein sollten (so die ASt), müsste sich eine Erweiterung der bisher entschiedenen Fallgruppen an diesen und damit am Grundsatz orientieren, dass ein Kontrahierungszwang nur ausnahmsweise und nur dann besteht, wenn die Aufhebung aus ähnlichen, rechtlich zu missbilligenden Gründen oder missbräuchlich erfolgte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Die Korrektur solcher Fehler stellt einen Grund dar, aus dem die Aufhebung eines Vergabeverfahrens sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14; vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10; und vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).

    Auch in diesem Fall ist das Interesse der ASt hinreichend dadurch geschützt, dass sie Schadensersatz dafür verlangen kann, dass sie vergeblich ein Angebot auf eine fehlerhafte Ausschreibung hin erstellt hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97; BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14 m.w.N.; OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2014, 1 U 498/13).

    die unabhängig von den Voraussetzungen der vergaberechtlichen Aufhebungsnormen zur Korrektur von Fehlern zulässig ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - Verg 50/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Dies sind das Fehlen eines sachlich gerechtfertigten Grundes oder die Scheinaufhebung zu dem Zweck, einen Bieter gezielt zu diskriminieren (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 6/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10 m.w.N.).

    Die Korrektur solcher Fehler stellt einen Grund dar, aus dem die Aufhebung eines Vergabeverfahrens sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14; vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10; und vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10).

    Aufhebung stets voraussetzt, dass der Aufhebungsgrund dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010, VII- Verg 50/10 m.z.N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).

    Denn es würde gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen, wenn man einen Auftraggeber dazu zwingen könnte, einen Auftrag zu vergeben, den er nicht bezahlen kann und den er - wie hier - in der ursprünglich ausgeschriebenen Ausführung gar nicht mehr will (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1998, X ZR 48/97; und vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13 m.w.N.).

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Darüber hinaus sei nach Auffassung des OLG München (Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13) die Aufhebung einer Ausschreibung auch dann unwirksam, wenn der Auftraggeber seine konkrete.

    Soweit sich die ASt diesbezüglich auf die Entscheidung des OLG München vom 4. April 2013 (Az. Verg 4/13) beruft, in der als milderes Mittel gegenüber der Neuvergabe angeordnet wurde, die Aufhebungsentscheidung aufzuheben, würde auch diese Rechtsauffassung ihr nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Die Ag hat zwar umfangreiche Ermittlungen angestellt, um die Kosten der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahme vorab zu schätzen: Sie hat das ausgeschriebene Leistungsverzeichnis vollständig bepreist und so für die gebotene Deckungsgleichheit der Gegenstände der Schätzung mit denen der ausgeschriebenen Maßnahme gesorgt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10).

    Eine Schätzung ist daher nicht bereits dann fehlerhaft, wenn die Preise der tatsächlich abgegebenen Angebote hiervon abweichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Denn es würde gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen, wenn man einen Auftraggeber dazu zwingen könnte, einen Auftrag zu vergeben, den er nicht bezahlen kann und den er - wie hier - in der ursprünglich ausgeschriebenen Ausführung gar nicht mehr will (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1998, X ZR 48/97; und vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13 m.w.N.).

    Auch in diesem Fall ist das Interesse der ASt hinreichend dadurch geschützt, dass sie Schadensersatz dafür verlangen kann, dass sie vergeblich ein Angebot auf eine fehlerhafte Ausschreibung hin erstellt hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97; BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14 m.w.N.; OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2014, 1 U 498/13).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Denn es würde gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen, wenn man einen Auftraggeber dazu zwingen könnte, einen Auftrag zu vergeben, den er nicht bezahlen kann und den er - wie hier - in der ursprünglich ausgeschriebenen Ausführung gar nicht mehr will (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1998, X ZR 48/97; und vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13 m.w.N.).

    Auch in diesem Fall ist das Interesse der ASt hinreichend dadurch geschützt, dass sie Schadensersatz dafür verlangen kann, dass sie vergeblich ein Angebot auf eine fehlerhafte Ausschreibung hin erstellt hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97; BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015, VII-Verg 29/14 m.w.N.; OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2014, 1 U 498/13).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 43/06

    Zur Kostentragungspflicht bei teilweisem Unterliege im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Dies ist mit einer Unterliegensquote i.H.v. 50% zu bemessen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2006, VII-Verg 43/06).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Rechtsfragen zur ordnungsgemäßen Kostenschätzung aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG München, 12.12.2013 - 1 U 498/13

    Schadensersatzklage eines übergangenen Bieters im Vergabeverfahren:

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung einer Ausschreibung; Vorliegen eines

    Denn grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17 mwN).

    Da überdies nicht abschließend geklärt zu sein scheint, ob die alleinige Stellung eines Feststellungsantrags möglich ist, war es für die Antragstellerin auch geboten, zur Wahrung ihrer Rechte auch die Hauptanträge zu stellen (vgl. auch, allerdings ohne Begründung: VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017, aA wohl VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 69/19

    Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung

    Ein Bieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18

    Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!

    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, B. v. 20.3. 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, zuletzt: VK Bund, B. v. 14.08.2017 - VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 09.02.2018 - 3 VK LSA 3/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines

    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 12.09.2018 - 3 VK LSA 49/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung des Vergabeverfahrens bei nicht

    Dies sind das Fehlen eines sachlich gerechtfertigten Grundes oder die Scheinaufhebung zu dem Zweck, einen Bieter gezielt zu diskriminieren (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 6/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010, VII-Verg 50/10, VK Bund Beschluss vom 14.08.17 - VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 VK LSA 100/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung eines Vergabeverfahrens; Anforderungen an

    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Aufhebung

    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

    Vergabeverfahren: Anforderungen an eine Kostenschätzung; Verstoß gegen das

    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 30.07.2019 - 3 VK LSA 23/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei einem Fehler

    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
  • VK Sachsen-Anhalt, 10.12.2018 - 3 VK LSA 71/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Änderung des

    Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird (VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).
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