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   VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20   

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VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20 (https://dejure.org/2020,49422)
VK Bund, Entscheidung vom 14.10.2020 - VK 1-78/20 (https://dejure.org/2020,49422)
VK Bund, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - VK 1-78/20 (https://dejure.org/2020,49422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweigniederlassungen können nicht am selben (Vergabe-)Wettbewerb teilnehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Da beide Angebote auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, es handele sich um zwei unterschiedliche Angebote zweier konkurrierender Bieter (die Angebote wurden getrennt und an unterschiedlichen Tagen abgegeben sowie von verschiedenen Personen unterzeichnet), wurde zudem ein unzulässiger ,,Scheinwettbewerb" erzeugt, den die Ag auch bis zum Ende durchführte, indem sie den Zuschlagsdestinatär unter beiden Angeboten ausgelost hat (vgl. zur Unzulässigkeit von ,,Scheinwettbewerb": OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12).

    Hier ist daher keine weitere Aufklärung durch die Ag anzuordnen, sondern die Angebote beider Zweigniederlassungen auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12).

    ,,Echter", geheimer Bieterwettbewerb zwischen mehreren eigenständigen und voneinander unbeeinflussten Unternehmen findet dann nicht statt, so dass die Ausschreibung ihrer Funktion als Auswahlverfahren zur Ermittlung des annehmbarsten Angebots allein schon aus diesem Grund insgesamt nicht gerecht werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12, und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

    Die hier zu beanstandende Wettbewerbsverfälschung liegt darüber hinaus bereits in dem Scheinwettbewerb, den die Bg und die andere Zweigniederlassung der [...] dadurch erzeugt haben, dass sie durch die formale Trennung ihrer Angebote vorgegeben haben, voneinander unabhängige Angebote eingereicht zu haben, was tatsächlich jedoch nicht der Fall ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Auch wenn Abstimmungen unter solchen Unternehmen nicht unter § 1 GWB oder Art. 101 AEUV und damit auch nicht unter § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fallen, würden etwaige Abstimmungen, Einflussnahmen oder allein schon die Kenntnis der Bedingungen des jeweils anderen Angebots dennoch gemäß § 97 Abs. 1 GWB zum Ausschluss aus einem Vergabeverfahren führen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15; und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

    Sie müssen jedoch nachvollziehbar darlegen und beweisen, dass trotz der o.g Verbindungen und Verflechtungen voneinander unabhängige Angebote unterbreitet wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. Mai 2011, VII-Verg 1/11; und vom 13. April 2011, VII- Verg 4/11).

    ,,Echter", geheimer Bieterwettbewerb zwischen mehreren eigenständigen und voneinander unbeeinflussten Unternehmen findet dann nicht statt, so dass die Ausschreibung ihrer Funktion als Auswahlverfahren zur Ermittlung des annehmbarsten Angebots allein schon aus diesem Grund insgesamt nicht gerecht werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12, und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Sie müssen jedoch nachvollziehbar darlegen und beweisen, dass trotz der o.g Verbindungen und Verflechtungen voneinander unabhängige Angebote unterbreitet wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. Mai 2011, VII-Verg 1/11; und vom 13. April 2011, VII- Verg 4/11).

    ,,Echter", geheimer Bieterwettbewerb zwischen mehreren eigenständigen und voneinander unbeeinflussten Unternehmen findet dann nicht statt, so dass die Ausschreibung ihrer Funktion als Auswahlverfahren zur Ermittlung des annehmbarsten Angebots allein schon aus diesem Grund insgesamt nicht gerecht werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12, und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Da der Fortgang des Vergabeverfahrens und die Zuschlagschancen der ASt derzeit vollkommen offen sind, ist das jeweilige Unterliegen und Obsiegen hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).

    Eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen findet bei einem gleichmäßigen Obsiegen bzw. Unterliegen aller Verfahrensbeteiligter nicht statt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Selbst wenn die Einschätzung der Ag zuträfe, dass dies in der Rechtsprechung zum Vergaberecht überwiegend so vertreten werde (dagegen spricht OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14), ist diese Rechtsprechung jedenfalls dann nicht einschlägig, wenn ein öffentlicher Auftraggeber für sein konkretes Vergabeverfahren ausdrücklich etwas anderes regelt.

    Selbst wenn es sich hier also um zwei Hauptangebote der [...] handeln sollte, wären diese mangels Zulassung in den Vergabeunterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV auszuschließen gewesen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Allein dies hat automatisch Reflexwirkungen zu Lasten der Mitbieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Auch wenn Abstimmungen unter solchen Unternehmen nicht unter § 1 GWB oder Art. 101 AEUV und damit auch nicht unter § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fallen, würden etwaige Abstimmungen, Einflussnahmen oder allein schon die Kenntnis der Bedingungen des jeweils anderen Angebots dennoch gemäß § 97 Abs. 1 GWB zum Ausschluss aus einem Vergabeverfahren führen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15; und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Da der Fortgang des Vergabeverfahrens und die Zuschlagschancen der ASt derzeit vollkommen offen sind, ist das jeweilige Unterliegen und Obsiegen hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
  • OLG München, 29.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsbedürfnis bei Einreichung sich eines nur

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Darüber hinaus wären diese beiden Hauptangebote hier deshalb nicht wertungsfähig, weil sie preislich und technisch identisch und somit nicht voneinander abgrenzbar sind (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 29. Januar 2014, VK 1-123/13; vgl. zum Verbot sog. Doppelangebote auch: OLG München Beschluss vom 29. Oktober 2013, Verg 11/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2012, VII-Verg 34/12).
  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20
    Auch wenn Abstimmungen unter solchen Unternehmen nicht unter § 1 GWB oder Art. 101 AEUV und damit auch nicht unter § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fallen, würden etwaige Abstimmungen, Einflussnahmen oder allein schon die Kenntnis der Bedingungen des jeweils anderen Angebots dennoch gemäß § 97 Abs. 1 GWB zum Ausschluss aus einem Vergabeverfahren führen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15; und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).
  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2012 - Verg 34/12

    Versagung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

  • VK Bund, 29.01.2014 - VK 1-123/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe des Projektes Schleusen-Neubau

  • VK Bund, 26.10.2012 - VK 3-117/12

    Vergabe von Baumaßnahmen

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17

    Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    auftreten, diese tatsächlich aber in wesentlichem Umfang gemeinsam agieren und sich so Vorteile im Vergabewettbewerb verschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2021, VII-Verg 47/20; 1. VK Bund, Beschluss vom 14. Oktober 2020, VK 1- 78/20; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - Verg 47/20

    Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung von

    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2020 (VK 1-78/20) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat - soweit für das Beschwerdeverfahren relevant - mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 (VK 1 - 78/20) der Antragsgegnerin untersagt, in dem Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen und im Übrigen den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

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