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   VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09   

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VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09 (https://dejure.org/2010,20880)
VK Bund, Entscheidung vom 15.01.2010 - VK 1-224/09 (https://dejure.org/2010,20880)
VK Bund, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - VK 1-224/09 (https://dejure.org/2010,20880)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 36/07

    Zuverlässigkeitsnachweis des Bieters im Vergabeverfahren durch Bescheinigung des

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    In einem solchen Fall reicht es aus, wenn ein Bieter zumindest tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt (hier: die für eine Bezuschlagung erforderliche Preisdifferenz zum eigenen Angebot, die nur schwer zu erfüllenden Mindestanforderungen der Ag an Nebenangebote), die aus seiner Sicht einen Vergaberechtsverstoß nahe legen und auf diese Weise seinen Vortrag "tatsächlich untermauert" (vgl. OGL Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07).

    Damit hat die Ag verbindlich festgelegt, welche Unterlagen die Bieter zur Prüfung ihrer Eignung vorzulegen haben - von diesen Vorgaben darf ein öffentlicher Auftraggeber später nicht mehr abrücken, er darf weder auf in der Bekanntmachung genannte Nachweise im Nachhinein verzichten noch darf er weitere Unterlagen fordern, die er in der Bekanntmachung nicht genannt hat; allenfalls nachträgliche Konkretisierungen sind dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt (std. Rspr. vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Dezember 2007, VII-Verg 34/07 m.w.N.; 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07; und vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).

    Maßgeblich für die Auslegung ist dabei die Sicht eines objektiven, verständigen und mit der betreffenden Ausschreibung vertrauten Bieters (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06; vom 23. Januar 2008, aaO.; und vom 6. Juni 2007, aaO.).

    c) Da die Bg nicht sämtliche der vorzulegenden Erklärungen rechtzeitig mit Angebotsabgabe vorgelegt hat, ist sie gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen, sie hat ihre Eignung nicht so wie gefordert nachgewiesen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07; vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; und vom 24.Mai 2006, VII-Verg 14/06).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    behauptete Verletzung von Vergabevorschriften ein Schaden droht, indem durch die angeblich rechtswidrige Bewertung des Nebenangebots der Bg die Zuschlagschancen der ASt als nach der Submission erstplatziertem Bieter beeinträchtigt seien (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Eine Rüge ist insoweit entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO.).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 14/06

    Ausschluss eines Angebots gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A wegen fehlendem

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    Maßgeblich für die Auslegung ist dabei die Sicht eines objektiven, verständigen und mit der betreffenden Ausschreibung vertrauten Bieters (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06; vom 23. Januar 2008, aaO.; und vom 6. Juni 2007, aaO.).

    c) Da die Bg nicht sämtliche der vorzulegenden Erklärungen rechtzeitig mit Angebotsabgabe vorgelegt hat, ist sie gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen, sie hat ihre Eignung nicht so wie gefordert nachgewiesen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07; vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; und vom 24.Mai 2006, VII-Verg 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - Verg 8/07

    Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    Wie § 8 Nr. 3 Abs. 4 S. 1 VOB/A zu entnehmen ist, muss der öffentliche Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem Eignungsnachweise vorzulegen sind, nicht bereits in der Bekanntmachung angeben, vielmehr reicht es aus, wenn er diesen in der Angebotsaufforderung festlegt (std. Rspr. vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2007, aaO.; OLG Düsseldorf 6. Juni 2007, VII- Verg 8/07).

    Maßgeblich für die Auslegung ist dabei die Sicht eines objektiven, verständigen und mit der betreffenden Ausschreibung vertrauten Bieters (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06; vom 23. Januar 2008, aaO.; und vom 6. Juni 2007, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07

    Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung;

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    an den Antragsteller im Einzelfall danach, welche Kenntnisse der betreffende Bieter bezüglich der beanstandeten Vergaberechtsverstöße haben kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2008, VII-Verg 54/07 m.w.N.).

    Da die ASt also den Inhalt des Nebenangebots der Bg und die Einzelheiten über dessen Bewertung nicht kannte, konnte sie zu einem möglichen Wertungsfehler, die Ag wolle dieses Nebenangebot zu Unrecht bezuschlagen, auch nicht mehr vortragen als hier geschehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2008, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    Damit hat die Ag verbindlich festgelegt, welche Unterlagen die Bieter zur Prüfung ihrer Eignung vorzulegen haben - von diesen Vorgaben darf ein öffentlicher Auftraggeber später nicht mehr abrücken, er darf weder auf in der Bekanntmachung genannte Nachweise im Nachhinein verzichten noch darf er weitere Unterlagen fordern, die er in der Bekanntmachung nicht genannt hat; allenfalls nachträgliche Konkretisierungen sind dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt (std. Rspr. vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Dezember 2007, VII-Verg 34/07 m.w.N.; 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07; und vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).

    Wie § 8 Nr. 3 Abs. 4 S. 1 VOB/A zu entnehmen ist, muss der öffentliche Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem Eignungsnachweise vorzulegen sind, nicht bereits in der Bekanntmachung angeben, vielmehr reicht es aus, wenn er diesen in der Angebotsaufforderung festlegt (std. Rspr. vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2007, aaO.; OLG Düsseldorf 6. Juni 2007, VII- Verg 8/07).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2007 - Verg 28/07

    Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    Da eine gesamtschuldnerische Haftung insoweit mangels gesetzlicher Anordnung nicht in Betracht kommt, haften die Ag und die Bg für die zu erstattenden Kosten nach Kopfteilen, also je zur Hälfte (analog § 159 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO) (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2007, VII-Verg 28/07).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    c) Da die Bg nicht sämtliche der vorzulegenden Erklärungen rechtzeitig mit Angebotsabgabe vorgelegt hat, ist sie gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen, sie hat ihre Eignung nicht so wie gefordert nachgewiesen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07; vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; und vom 24.Mai 2006, VII-Verg 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    Die Bescheinigung des anderen Bietergemeinschaftsmitglieds ... reicht diesbezüglich nicht aus, da es sich insoweit um einen Nachweis über die Zuverlässigkeit des Bieters handelt und ein solcher bei Bietergemeinschaften von jedem der Mitglieder zu erbringen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, VII-Verg 48/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09
    Neben der Ag ist auch die Bg als unterliegende Beteiligte anzusehen, da sie einen eigenen Antrag zur Hauptsache gestellt hat, der keinen Erfolg hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

  • OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

    Unverzügliche Rüge

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

  • OLG Jena, 26.03.2007 - 9 Verg 2/07

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Festlegung der Wertungsmatrix

  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 11 Verg 15/06

    Vergaberecht: Anforderungen an eine Rüge

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 92/04

    Verhältnis zwischen Darlegungspflicht und Untersuchungsgrundsatz

  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

  • VK Niedersachsen, 07.03.2011 - VgK-73/10

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

    Die Auftraggeberin verstößt gegen das Transparenzgebot aus § 97 Abs. 2 GWB, wenn sie von einer verbindlich in der Leistungsbeschreibung vorgegeben vertraglichen Leistung stillschweigend abrückt (VK Bund, Beschluss vom 15.01.2010, VK 1-224/09).
  • VK Niedersachsen, 18.02.2011 - VgK-73/10

    Verpflichtung zur Gebäudewertermittlung aller Objekte auf eigene Kosten und zur

    Die Auftraggeberin verstößt gegen das Transparenzgebot aus § 97 Abs. 2 GWB , wenn sie von einer verbindlich in der Leistungsbeschreibung vorgegeben vertraglichen Leistung stillschweigend abrückt (VK Bund, Beschluss vom 15.01.2010, VK 1-224/09 ).
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