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   VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21   

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VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21 (https://dejure.org/2021,22203)
VK Bund, Entscheidung vom 15.07.2021 - VK 2-73/21 (https://dejure.org/2021,22203)
VK Bund, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - VK 2-73/21 (https://dejure.org/2021,22203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauwerksprüfung und Verkehrssicherung können zusammen vergeben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame Vergabe von Bauwerksprüfleistungen ist zulässig! (VPR 2021, 127)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauwerksprüfung und Verkehrssicherung können zusammen vergeben werden! (IBR 2021, 536)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 VII-Verg 47/15).

    Dabei kann sich die Ag auf die Rechtsprechung berufen, die eine Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs(bau)leistungen und Betriebsdienstleistungen als zulässig anerkannt und dabei auf ein ,,Konzept zur ganzheitlichen Infrastrukturbetreuung" unter ,,Gesamtverantwortung" des Auftragnehmers mit Anreizen zu einer ,,betriebswirtschaftlich ,,intelligenten" Herangehensweise etwa hinsichtlich einer Abstimmung von Instandsetzungs- und Begleitmaßnahmen" als wirtschaftlich vorteilhaft und zugunsten einer Gesamtvergabe überwiegend anerkannt hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 11 Verg 4/18).

  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 Verg 52/11).

    Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 VII-Verg 47/15).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    Zur Bekundung des Interesses an der Ausführung der Leistung ist die Rüge und spätere Einreichung eines Nachprüfungsantrages deshalb ausreichend (vgl. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 VII-Verg 66/18 m.w.N.).

    Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 Verg 52/11).

  • VK Brandenburg, 05.08.2015 - VK 11/15

    Verkehrssicherungsleistungen sind eigenständiges Fachlos!

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    · Es sei anerkannt, dass ein Anbietermarkt für die Verkehrs- und Baustellensicherung bestehe und diese Dienstleistungen als Fachlos ausgeschrieben werden könnten (unter Verweis auf Entscheidungen der Vergabekammern Brandenburg, Beschluss vom 5. August 2015 VK 11/15 und Westfalen, Beschluss vom 4. September 2019 VK 2-22/19).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 VII-Verg 47/15).
  • VK Westfalen, 04.09.2019 - VK 2-22/19

    Gesamtvergabe setzt umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange voraus!

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    · Es sei anerkannt, dass ein Anbietermarkt für die Verkehrs- und Baustellensicherung bestehe und diese Dienstleistungen als Fachlos ausgeschrieben werden könnten (unter Verweis auf Entscheidungen der Vergabekammern Brandenburg, Beschluss vom 5. August 2015 VK 11/15 und Westfalen, Beschluss vom 4. September 2019 VK 2-22/19).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    Soweit der Schutz mittelständischer Interessen in § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB der Pflicht zur (Fach-)Losvergabe in § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB vorangestellt ist, bedeutet dies nicht, dass sich nur mittelständische bzw. kleine und mittlere Unternehmen auf eine Losvergabe berufen können (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2007 VII-Verg 10/07).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 15.07.2021 - VK 2-73/21
    Soweit der Schutz mittelständischer Interessen in § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB der Pflicht zur (Fach-)Losvergabe in § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB vorangestellt ist, bedeutet dies nicht, dass sich nur mittelständische bzw. kleine und mittlere Unternehmen auf eine Losvergabe berufen können (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2007 VII-Verg 10/07).
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