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   VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07   

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VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07 (https://dejure.org/2007,10580)
VK Bund, Entscheidung vom 15.11.2007 - VK 2-108/07 (https://dejure.org/2007,10580)
VK Bund, Entscheidung vom 15. November 2007 - VK 2-108/07 (https://dejure.org/2007,10580)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07
    § 69 SGB V ist daher mit Blick auf das europäische Vergaberecht richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass eine Verdrängung des Kartellvergaberechts durch innerstaatliche sozialrechtliche Regelungen des SGB ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007 mwN.; Heßhaus, VergabeR 2007, S. 333, 335; Willenbruch, PharmR 2007, S. 197 f.; Wigge/Müller, A&R 2007, S. 162, 167).

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Den Aufsichtsbehörden stehen weitere Eingriffsbefugnisse zu, die die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen erheblich einschränken (m.w.N. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06).

    Maßgeblich für die Einordnung als Konzession ist die von einem normalen Dienstleistungsvertrag abweichende Risikoverteilung, die mit einem Recht zur Nutzung der eigenen Dienstleistung einher geht (OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06).

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07
    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07
    BayObLG, Beschl. v. 24.5.2004, Verg 6/04 so- wie Heßhaus in VergabeR 2007, S. 333 ff. mwN).

    Zwar wird eine reine Rechtsaufsicht als nicht ausreichend angesehen, weil diese keinen Einfluss auf die Zweckmäßigkeit unternehmerischer und wirtschaftlicher Entscheidung nehmen kann (BayObLG, Beschluss v. 24. Mai 2004, Verg 6/04 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Die Beteiligten streiten über die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der zweiten Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2 - 102/107, VK 2 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07, VK 2 - 123/07) eingereichten Klagen.

    Am 28.09.2007 beantragte der Beigeladene Ziff. 5 ebenfalls die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamtes (VK 2 - 108/07).

    Zudem sei das Kriterium der unzureichenden Produktbreite nicht hinreichend bestimmt, was näher ausgeführt wurde (vgl. Bl. 13 der Akten VK 2 - 108/07).

    Die Beschlüsse vom 15. November 2007 in den Verfahren VK 2 - 102/107, VK 2 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07 und VK 2 - 123/07 wären daher schon aus diesen Gründen rechtswidrig und aufzuheben.

  • BSG, 06.10.2008 - B 3 SF 2/08 R

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen

    In der Folge untersagte die von den Beigeladenen zu 1) bis 7) daraufhin angerufene 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt - im Folgenden: Vergabekammer - den Klägerinnen die Erteilung der beabsichtigten Zuschläge und begründete dies mit der Verletzung von Vergaberecht (Beschlüsse vom 15.11.2007 zu VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07).

    Schließlich haben die Klägerinnen die Beschlüsse vom 15.11.2007 mit dem Ziel der Aufhebung zunächst am 29.11.2007 durch Klagen beim Sozialgericht (SG) Stuttgart angefochten (S 10 KR 8605/07) und am 30.11.2007 außerdem "vorsorglich" sofortige Beschwerde zum OLG eingelegt (Az: VII Verg 45/07 zu VK 2-117/07 betr Beigeladene zu Nr. 1, VII Verg 46/07 zu VK 2-120/07 betr Beigeladene zu Nr. 2, VII Verg 47/07 zu VK 2-105/07 betr Beigeladene zu Nr. 4, VII Verg 48/07 zu VK 2-102/07 betr Beigeladene zu Nr. 3, VII Verg 49/07 zu VK 2-108/07 betr Beigeladene zu Nr. 5, VII Verg 50/07 zu VK 2-114/07 betr Beigeladene zu Nr. 6 und VII Verg 51/07 zu VK 2-123/07 betr Beigeladene zu Nr. 7).

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das

    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

  • BSG, 19.12.2007 - B 12 SF 10/07 S

    Zulässigkeit der Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts bei

    Unter dem 29.11.2007 haben die Klägerinnen zu 1. bis 16. nach § 58 Abs. 2 , Abs. 1 Nr. 5 SGG das Bundessozialgericht (BSG) zur Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit angerufen und angeregt, "das Sozialgericht Stuttgart als zuständiges Gericht für das Klage- und das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) zu bestimmen".
  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

    Maßgebend kann dabei auch sein, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können (VK Arnsberg, B. v. 18.01.2008 ­ VK 01/08; Beschluss vom 15.11.2007, VK 2 - 108 / 07).
  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10

    Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

    Maßgebend kann dabei auch sein, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können (VK Arnsberg, B. v. 18.01.2008 ­ VK 01/08; Beschluss vom 15.11.2007, VK 2 - 108 / 07).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.03.2012 - VK-SH 3/12

    Acht Monate Binde-/Zuschlagsfrist: Vergaberechtsverstoß!

    Maßgebend kann dabei auch sein, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können (VK Arnsberg, B. v. 18.01.2008 - VK 01/08; Beschluss vom 15.11.2007, VK 2 - 108 / 07).
  • VK Schleswig-Holstein, 22.01.2010 - VK-SH 26/09

    Freihändige Vergabe: Rechtzeitigkeit einer Rüge

    Maßgebend kann diesbezüglich auch sein, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können (VK Arnsberg, B. v. 18.01.2008 ­ VK 01/08; Beschluss vom 15.11.2007, VK 2 - 108 / 07).
  • VK Sachsen, 25.09.2008 - 1/SVK/045-08

    Lieferung eines mandantenfähigen VolP-Telekommunikationssystems

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (2. VK Bund, B. v. 15.11.2007, VK 2-123/07, B. v. 15.11.2007, VK 2-120/07, B. v. 15.11.2007, VK 2-117/07, B. v. 15.11.2007 , VK 2- 114/07, B. v. 15.11.2007, VK 2-108/07, B. v. 15.11.2007, VK 2-105/07; B. v. 15.11.2007, VK 2-102/07; 1. VK Bund, B. v. 14.09.2007, VK 1-101/07; B. v. 31.08.2007, VK 1-92/07; B. v. 09.05.2007, VK 1-26/07).
  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2015 - VK-SH 7/15

    Auftraggeber darf Wertungsfehler auch nach bereits abgeschlossener Wertung

    Maßgebend kann diesbezüglich auch sein, ob das Unternehmen schon Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können (VK Arnsberg, B. v. 18.01.2008 - VK 01/08; VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007, VK 2-108/07).
  • VK Bund, 10.04.2008 - VK 2-37/08

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) für die

  • VK Schleswig-Holstein, 28.10.2011 - VK-SH 16/11

    Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

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