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   VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07   

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https://dejure.org/2007,14543
VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07 (https://dejure.org/2007,14543)
VK Bund, Entscheidung vom 15.11.2007 - VK 2-120/07 (https://dejure.org/2007,14543)
VK Bund, Entscheidung vom 15. November 2007 - VK 2-120/07 (https://dejure.org/2007,14543)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07
    § 69 SGB V ist daher mit Blick auf das europäische Vergaberecht richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass eine Verdrängung des Kartellvergaberechts durch innerstaatliche sozialrechtliche Regelungen des SGB ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007 mwN.; Heßhaus, VergabeR 2007, S. 333, 335; Willenbruch, PharmR 2007, S. 197 f.; Wigge/Müller, A&R 2007, S. 162, 167).

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Den Aufsichtsbehörden stehen weitere Eingriffsbefugnisse zu, die die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen erheblich einschränken (m.w.N. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06).

    Maßgeblich für die Einordnung als Konzession ist die von einem normalen Dienstleistungsvertrag abweichende Risikoverteilung, die mit einem Recht zur Nutzung der eigenen Dienstleistung einher geht (OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06).

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07
    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    University of Cambridge

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07
    BayObLG, Beschl. v. 24.5.2004, Verg 6/04 so- wie Heßhaus in VergabeR 2007, S. 333 ff. mwN).

    Zwar wird eine reine Rechtsaufsicht als nicht ausreichend angesehen, weil diese keinen Einfluss auf die Zweckmäßigkeit unternehmerischer und wirtschaftlicher Entscheidung nehmen kann (BayObLG, Beschluss v. 24. Mai 2004, Verg 6/04 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer des Bundes haben die jeweiligen Antragstellerin des Verfahrens VK 2 - 117/07 (= VII-Verg 45/07), VK 2 - 120/07 (= VII-Verg 46/07) und VK 2 - 105/07 (= VII-Verg 47/07) am 23. bzw. 28. November 2007 sofortige Beschwerde beim Senat erhoben.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Die Beteiligten streiten über die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der zweiten Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2 - 102/107, VK 2 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07, VK 2 - 123/07) eingereichten Klagen.

    Das Verfahren der Beigeladenen Ziff. 2 wurde beim Bundeskartellamt unter dem Aktenzeichen VK 2 - 120/07 geführt.

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2008 hat er auf die Beschwerde der Beigeladenen Ziff. 1 und 2 den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2007 insoweit aufgehoben, als er im Klageverfahren gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15. November 2007 VK 2 - 117/07 und VK 2 - 120/07 ergangen ist (Verfahren L 5 KR 717/08 B und L 5 KR 718/08 B).

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das

    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    Die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 haben gegen die Beschlüsse in den Verfahren VK 2-117/07 bzw. VK 2-120/07 jeweils am 23.11.2007 beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde unter den dortigen Aktenzeichen VII Verg 45/07 bzw. VII Verg 46/07 mit dem Begehren eingelegt, eine noch weitergehende Untersagung zu verfügen.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Soweit die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 am 23.11.2007 und die Beigeladene Ziffer 4 am 28.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 bzw. VK 2-105/07 sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben, begründet dies - wie dargestellt - keine Rechtswegsperre, obwohl diese sofortigen Beschwerden vor den am 29.11.2007 beim SG Stuttgart gestellten Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht eingelegt wurden.

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