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   VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09   

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VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09 (https://dejure.org/2009,27799)
VK Bund, Entscheidung vom 16.03.2009 - VK 2-07/09 (https://dejure.org/2009,27799)
VK Bund, Entscheidung vom 16. März 2009 - VK 2-07/09 (https://dejure.org/2009,27799)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • VK Bund, 08.02.2008 - VK 2-156/07

    Beschaffung der ambulanten Versorgung von Versicherten der Krankenkasse, die

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Die 2. Vergabekammer des Bundes habe in ihrer grundlegenden und vom OLG Düsseldorf (Az.: VII Verg 16/08, Beschluss vom 30. Juli 2008) bestätigten Entscheidung VK 2 - 156/07 (Beschluss vom 8. Februar 2008) sogar noch strengere Anforderungen an den für den Sozialdatenschutz verantwortlichen Auftragnehmer als zulässig erachtet.

    Im streitgegenständlichen Verfahren habe die Ag - anders als in dem der Entscheidung VK 2 - 156/07 zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht einmal Mindestanforderungen an die Bieter gestellt, sondern nur Beispielsverfahren in der Anlage "Datenschutzrechtliche Anforderungen" aufgeführt.

    Bei den hier auferlegten Anforderungen handelt es sich nicht um Risiken, mit denen der Auftragnehmer bei der Abwicklung des Vertrages üblicherweise nicht rechnen muss (vgl. schon VK 2 - 156/07; Beschluss vom 8. Februar 2008 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2008; Az.: VII Verg 16/08).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    10 denkbar, also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Zudem muss dem Wortlaut des § 107 Absatz 2 GWB nach die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften für den (zumindest drohenden) Schaden kausal sein (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Wie auch das LSG NRW (Beschluss vom 30. Januar 2009, Az: L 21 KR 1/08 SFB) festgestellt hat, kann von professionellen Bietern erwartet werden, dass sie sich auch mit einer größeren Anzahl von Korrekturen auseinandersetzen und die Auswirkungen auf die eigene Angebotserstellung zutreffend berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - Verg 15/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Antrag auf

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Allein entscheidend für die Frage der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung ist der Sachstand, den alle Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe hatten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2008; Az.: Verg 15/08).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2005 - Verg 51/05

    Unterlegener ASt muss Kosten des BEI nicht tragen!

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Die Bg zu 2) hat weder eigene Sachanträge gestellt noch das Verfahren in sonstiger Weise wesentlich gefördert und somit kein Prozessrechtsverhältnis zum ASt begründet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04, Beschluss vom 19. Februar 2002 - Verg 33/01, Beschluss vom 4.8.2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5.8.2005, VII - Verg 31/05).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Hierüber hinaus war die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten durch die Bg zu 1) notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen, die sich mit ihrem Nachprüfungsantrag gezielt (auch) gegen den Zuschlag an die Bg zu 1) richtete (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Die Bg zu 2) hat weder eigene Sachanträge gestellt noch das Verfahren in sonstiger Weise wesentlich gefördert und somit kein Prozessrechtsverhältnis zum ASt begründet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04, Beschluss vom 19. Februar 2002 - Verg 33/01, Beschluss vom 4.8.2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5.8.2005, VII - Verg 31/05).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Bg zu 1) aufzuerlegen (§ 154 Abs. 3, § 162 Abs. 3 VwGO analog), weil sich die Bg zu 1) aktiv durch die Stellung von Anträgen und deren Begründung am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Die Bg zu 2) hat weder eigene Sachanträge gestellt noch das Verfahren in sonstiger Weise wesentlich gefördert und somit kein Prozessrechtsverhältnis zum ASt begründet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04, Beschluss vom 19. Februar 2002 - Verg 33/01, Beschluss vom 4.8.2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5.8.2005, VII - Verg 31/05).
  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09
    Sie wurde zudem über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) - bis Ende 2008 mittelbar - überwiegend durch den Bund finanziert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 und 17. Januar 2008, VII-Verg 50/06 bzw. VII-Verg 57/07; VK Bund, 9 Beschluss vom 22. August 2008, VK 2-73/08, m.w.N.).
  • VK Bund, 15.09.2008 - VK 2-91/08

    Lieferung von Planen - PLANE

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

  • VK Bund, 14.11.2007 - VK 3-124/07

    Rabattvereinbarungen für die Belieferung der Vertragsarztpraxen gemäß § 130 a

  • VK Bund, 27.03.2007 - VK 2-18/07

    Eingliederungsmaßnahmen nach § 421i SGB III

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2007 - Verg 24/07

    Ungerechtfertigter Bieterausschluss wegen pauschaler Erklärung zum Gesamtumsatz

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - Verg 36/01

    Ausnahme vom grundsätzlich beim Bieter liegenden Übermittlungsrisiko

  • KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02

    Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • VK Bund, 17.05.2011 - VK 2-33/11

    Audio und audiovisuelles Besucherinformations- und Gruppenführungssystem

    Im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind an die Rüge daher grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 5. November 2009 - Verg 15/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 30. Juli 2008 - VK 1 - 90/08; Beschluss vom 29. Juli 2008 - VK 1 - 78/08; 2. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2009 - VK 2 - 7/09; 3. VK Bund, Beschluss vom 8. Januar 2010 - VK 3 - 229/09).

    Die Rüge muss jedoch objektiv gegenüber dem Auftraggeber in der Rolle eines "verständigen Dritten" deutlich machen, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen oder einen Hinweis handelt, sondern dass der Bieter vom Auftraggeber die Behebung eines (vermeintlichen) Verstoßes erwartet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2008 - VII - Verg 36/07, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - VII - Verg 24/07; 2. VK Bund, Beschluss vom 6. Mai 2010 - VK 2 - 26/10; Beschluss vom 16. März 2009 - Az.: VK 2 - 7/09).

  • VK Bund, 27.04.2011 - VK 2-33/11

    Vergabe eines Besucherinformations- und Gruppenführungssystem

    Im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind an die Rüge daher grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 5. November 2009 - Verg 15/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 30. Juli 2008 - VK 1 - 90/08; Beschluss vom 29. Juli 2008 - VK 1 - 78/08; 2. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2009 - VK 2 - 7/09; 3. VK Bund, Beschluss vom 8. Januar 2010 - VK 3 - 229/09).

    Die Rüge muss jedoch objektiv gegenüber dem Auftraggeber in der Rolle eines "verständigen Dritten" deutlich machen, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen oder einen Hinweis handelt, sondern dass der Bieter vom Auftraggeber die Behebung eines (vermeintlichen) Verstoßes erwartet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2008 - VII - Verg 36/07, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - VII - Verg 24/07; 2. VK Bund, Beschluss vom 6. Mai 2010 - VK 2 - 26/10; Beschluss vom 16. März 2009 - Az.: VK 2 - 7/09).

  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

    Dies gilt auch für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene, welche wegen der schwierigen Sach-und Rechtsfragen sowie des bestehenden Zeitdrucks notwendig war und der Herstellung der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin dient (1 VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 -Az.: 1 VK 81/05; vgl. ebenso 2 VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 -Az.: VK 2 -7/09; 3. Verg Bund, Beschluss vom 10.06.2010 -Az. VK 3-51/10).
  • VK Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 1 VK 12/11

    Vergabeverfahren Briefpostdienste

    Dies gilt auch für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für die Beigeladenen, welche wegen der schwierigen Sach-und Rechtsfragen sowie des bestehenden Zeitdrucks notwendig war und der Herstellung der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin dient (1 VK Bund, Beschluss vom 01.02.2006, Az.: 1 VK 81/05; vgl. ebenso 2 VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 -Az.: VK 2 -7/09; 3 VK Bund, Beschluss vom 10.06.2010 -Az.: VK -3 -51/10).
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