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   VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18   

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https://dejure.org/2018,41880
VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18 (https://dejure.org/2018,41880)
VK Bund, Entscheidung vom 16.11.2018 - VK 1-99/18 (https://dejure.org/2018,41880)
VK Bund, Entscheidung vom 16. November 2018 - VK 1-99/18 (https://dejure.org/2018,41880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumaßnahme zu mehr als 50% subventioniert? Auf das Einzellos kommt es an!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baumaßnahme zu mehr als 50% subventioniert? Auf das Einzellos kommt es an! (VPR 2019, 59)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baumaßnahme zu mehr als 50% subventioniert? Auf das Einzellos kommt es an! (IBR 2019, 214)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Bund, 22.08.2018 - VK 1-77/18

    Modernisierung der Ausstattung d. B. u. TZ d. HWK

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    (Vgl. zum Vorstehenden bereits 1. VK Bund, Beschluss vom 22. August 2018 - VK1-77/18.).
  • VK Sachsen, 12.11.2015 - 1/SVK/033-15

    IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2015 - VII-Verg 35/14, juris-Rn. 53; VK Sachsen, Beschl. v. 12. November 2015 - 1/SVK/033-15, juris-Rn. 13 ff. (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17

    Schweißtechnik/technische Gase

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    (Vgl. zum Vorstehenden bereits 1. VK Bund, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - VK1-141/17.).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2015 - VII-Verg 35/14, juris-Rn. 53; VK Sachsen, Beschl. v. 12. November 2015 - 1/SVK/033-15, juris-Rn. 13 ff. (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    X ZB 14/06, juris-Rn. 61).
  • EuGH, 12.09.2013 - C-526/11

    IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    Denn eine Handwerkskammer darf ihren Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan und damit das Wesen und den Umfang der von ihr zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausgeübten Tätigkeiten selbst festlegen (§ 106 Abs. 1 Nr. 4 HwO, § 37 Abs. 3 der Satzung der Ag) und auch der Beitragsmaßstab wird nicht wie für § 99 Nr. 1 lit. a GWB erforderlich von einer der dort genannten staatlichen Stellen festgelegt, sondern durch die mit ihren eigenen beitragspflichtigen Mitgliedern besetzte Vollversammlung (§ 106 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 93 Abs. 1 HwO, § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 der Satzung der Ag) (vgl. EuGH, Urt. v. 12. September 2013 - C-526/11, juris-Rn. 25 ff. (zu einer deutschen Ärztekammer); OLG.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    Es gibt also keine Kontrolle oder sonstige staatliche Beeinflussungsmöglichkeit der laufenden Tätigkeit der Ag, insbesondere deren konkreter Beschaffungsentscheidungen, so dass nicht die Gefahr besteht, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Ag staatlicherseits beeinflusst werden kann (vgl. zum Gesetzeszweck dieser Regelung EuGH, aaO., Rn. 20, 29; Urt. v. 27.02.2003 - C-373/00, juris-Rn. 70 ff.; VK Sachsen, aaO., Rn. 22; Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht5, § 99 Rn. 70).
  • OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19

    Auslegung von Vergabeunterlagen: Keine Ermessen hinsichtlich

    Auszug aus VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18
    Zweck des § 99 Nr. 4 GWB ist es, die Verwendung öffentlicher Gelder nicht nur dann an die Vorgaben des Vergaberechts zu binden, wenn die Gebietskörperschaften und sonstigen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 1-3 GWB unmittelbar selbst Auftraggeber sind, sondern auch dann, wenn sie die ihnen zur Verfügung stehenden Geldmittel über Subventionen an Dritte weiterleiten und so nur noch indirekt an der Ausschreibung beteiligt sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.11.2010 - Verg 19/19, juris-Rn. 36).
  • OLG Schleswig, 08.02.2024 - 54 Verg 7/23

    Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Daher ist eine Handwerkskammer zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber, der unter § 99 Nr. 2 GWB fällt (VK Bund, Beschluss vom 22. August 2018 - VK 1-77/18 -; VK Bund, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1-99/18 -).

    Daher kann vorliegend auch offen bleiben, ob es ohnehin nicht auf eine umfassende Betrachtung des Gesamtvorhabens ankommt, sondern nur auf die vom jeweiligen Einzellos umfassten Positionen, soweit diese nicht zu über 50 % gefördert werden (in diese Richtung etwa VK Bund, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1-99/18 -).

  • OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23

    Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Daher ist eine Handwerkskammer zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber, der unter § 99 Nr. 2 GWB fällt (VK Bund, Beschluss vom 22. August 2018 - VK 1-77/18 - VK Bund, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1-99/18 -).

    Daher kann vorliegend auch offen bleiben, ob es ohnehin nicht auf eine umfassende Betrachtung des Gesamtvorhabens ankommt, sondern nur auf die vom jeweiligen Einzellos umfassten Positionen, soweit diese nicht zu über 50 % gefördert werden (in diese Richtung etwa VK Bund, Beschluss vom 16. November 2018 - VK 1-99/18 -).

  • VK Schleswig-Holstein, 29.09.2023 - VK-SH 13/23

    Nicht jede öffentliche Ausschreibung unterliegt der Nachprüfung!

    Bei dem der Handwerkskammer nach § 113 HwO eingeräumte Recht, von ihren Pflichtmitgliedern Beiträge zu erheben, verfügt eine Handwerkskammer über eine erhebliche organisatorische und haushalterische Autonomie, so dass insoweit die erforderliche "Staatsnähe" fehlt (VK Bund, Beschluss vom 16.11.2018 - VK 1-99/18).
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