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   VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16   

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VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16 (https://dejure.org/2016,45490)
VK Bund, Entscheidung vom 17.08.2016 - VK 1-54/16 (https://dejure.org/2016,45490)
VK Bund, Entscheidung vom 17. August 2016 - VK 1-54/16 (https://dejure.org/2016,45490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber darf sich auf "MALE UAS Überbrückungslösung" festlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hartpunkt.de (Kurzinformation)

    Beschaffung Heron TP: Einspruch von General Atomics abgelehnt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitsrelevante Interimslösung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung! (VPR 2017, 110)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Dies ist für die Annahme der Antragsbefugnis vollkommen ausreichend, zumal diese nur die Funktion eines groben Filters erfüllt, dem die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragsvergabe für den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 15. Juni 2016, VII-Verg 49/15, jeweils m.w.N.).

    Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

    Derartige Erwägungen zu Übergangsrisiken und höherem Zeit- und Kostenaufwand für Schulungen sind grundsätzlich geeignet, eine produktspezifische Ausschreibung zu rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstand auch nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

    Derartige Erwägungen zu Übergangsrisiken und höherem Zeit- und Kostenaufwand für Schulungen sind grundsätzlich geeignet, eine produktspezifische Ausschreibung zu rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Der Beginn eines Vergabeverfahrens setzt voraus, dass der Auftraggeber zum einen den internen Entschluss gefasst hat, einen bestimmten Bedarf durch eine Beschaffung von Leistungen am Markt zu decken, und zum anderen mit diesem Entschluss nach außen getreten ist, indem er nach außen hin Maßnahmen ergreift, um den künftigen Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses zu ermitteln oder zu bestimmen (vgl. im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12, mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03 - Stadt Halle).

    Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstand auch nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstand auch nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Der Beginn eines Vergabeverfahrens setzt voraus, dass der Auftraggeber zum einen den internen Entschluss gefasst hat, einen bestimmten Bedarf durch eine Beschaffung von Leistungen am Markt zu decken, und zum anderen mit diesem Entschluss nach außen getreten ist, indem er nach außen hin Maßnahmen ergreift, um den künftigen Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses zu ermitteln oder zu bestimmen (vgl. im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12, mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03 - Stadt Halle).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Denn unter engen Voraussetzungen kann auf eine Rüge nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verzichtet werden; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Vergabeentscheidung festhalten wird und unter keinen Umständen gewillt ist, einen behaupteten Vergaberechtsverstoß abzustellen (vgl. Dicks in: Ziekow/Völlink, § 107 GWB, Rn. 54; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Dezember 2014, 11 Verg 7/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII-Verg 74/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 11/12

    Angebot 10% günstiger: Preis nicht ungewöhnlich niedrig!

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Ungeachtet dessen, dass die (Negativ-)Bescheidung vorsorglicher, nach dem Gesetz nicht erforderlicher Rügen grundsätzlich nicht geeignet ist, eine Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB bzw. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB a.F. in Gang zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2012, VII-Verg 11/12), sind vorliegend aber auch im Übrigen die Voraussetzungen für eine Präklusion nach den genannten Vorschriften nicht gegeben.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 91/11

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Dabei kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Auftraggeber grundsätzlich in der Auftragsbekanntmachung auf die Rechtsbehelfsfrist hinzuweisen ist (zur rechtlichen Herleitung vgl. Dicks in: Ziekow/Völlink, § 107 GWB, Rn. 57 und Fn. 230, m.w.N.) oder möglicherweise auch ein transparenter Hinweis an anderer Stelle wie etwa den Vergabeunterlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 91/11) oder auch im Nichtabhilfeschreiben ausreicht.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Die Bg hat eigene Sachanträge gestellt und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
    Denn unter engen Voraussetzungen kann auf eine Rüge nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verzichtet werden; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Vergabeentscheidung festhalten wird und unter keinen Umständen gewillt ist, einen behaupteten Vergaberechtsverstoß abzustellen (vgl. Dicks in: Ziekow/Völlink, § 107 GWB, Rn. 54; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Dezember 2014, 11 Verg 7/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII-Verg 74/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. August 2016, VK 1-54/16, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. August 2016, VK 1-54/16 aufzuheben und der Antragsgegnerin bei der Beschaffung von unbemannten Luftfahrzeugen für die Bundeswehr die Erteilung eines Zuschlags im Verhandlungsverfahren ohne vorhergehenden Teilnahmewettbewerb zu untersagen.

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2016 - Verg 36/16

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen die

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes (VK 1-54/16) vom 17. August 2016 wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Vergabeverfahren

    Mit Beschluss vom 31. Mai 2017 hat der Senat die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. August 2016, VK 1-54/16, nach Durchführung einer Beweisaufnahme am 8. März 2017 zurückgewiesen.
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