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   VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19   

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VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19 (https://dejure.org/2020,2261)
VK Bund, Entscheidung vom 18.01.2020 - VK 2-94/19 (https://dejure.org/2020,2261)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Januar 2020 - VK 2-94/19 (https://dejure.org/2020,2261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden! (VPR 2020, 79)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Der Rechtsverstoß muss sich dem durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis aufgrund des bei ihm allgemein vorauszusetzenden rechtlichen Wissens erschließen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - Verg 8/17, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16).

    Bei der Feststellung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 VgV steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsbehörden nur dahingehend überprüfbar ist, ob von einem zutreffenden und vollständig ermitteltem Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen für die Entscheidung herangezogen wurden und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - Verg 74/11).

    Auch bei der Angebotswertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15).

    Dieser ist von den Nachprüfungsinstanzen nur dahingehend überprüfbar, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von einem zutreffenden und vollständig ermitteltem Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen der Entscheidung zugrunde gelegt wurden und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in diesem Nachprüfungsverfahren Rechtsfragen stellten, deren Komplexität und Schwierigkeiten eine anwaltliche Vertretung auf Seiten Bg notwendig gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Allerdings kann die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Auftraggeber nicht schematisch beurteilt werden, sondern bedarf stets einer einzelfallbezogenen Betrachtung (zu den Grundsätzen über die Notwendigkeit der Hinzuziehung anwaltlicher Vertretung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2019 - Verg 9/18, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Zur Gewährleistung dennoch vergleichbarer Angebote bedarf es hinreichend konkreter Zielsetzungen, die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung i.S.d. § 121 Abs. 1 Satz 2 GWB vorzusehen sind und die bei der Angebotswertung im Rahmen einer Gesamtschau der Zuschlagskriterien und der übrigen Vergabeunterlagen zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2019 - Verg 56/18).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - Verg 74/11

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters von Gebäudereinigungsleistungen

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Bei der Feststellung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 VgV steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsbehörden nur dahingehend überprüfbar ist, ob von einem zutreffenden und vollständig ermitteltem Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen für die Entscheidung herangezogen wurden und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - Verg 74/11).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Denn es handelt sich um Arbeits- und Organisationskonzepte, die nicht nur für die ausgeschriebene Dienstleistung relevant sind, sondern in ähnlicher Form auch in weiteren Ausschreibungen wieder in Wettbewerb treten können, so dass deren Offenlegung mit der Gefahr dauerhafter Nachteile im Wettbewerb einherginge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2017 - Verg 7/17).
  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Auch bei der Angebotswertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Der Rechtsverstoß muss sich dem durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis aufgrund des bei ihm allgemein vorauszusetzenden rechtlichen Wissens erschließen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - Verg 8/17, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Auch bei der Angebotswertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017 - Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15).
  • VK Bund, 13.12.2016 - VK 2-125/16

    Unberechtigte Zurückversetzung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
    Dies war auch erforderlich, weil die ausgeschriebene Informations- und Beratungstätigkeit auch die Information über Zuwendungen im [...] beinhaltete, bei denen aufgrund der Allgemeinen Nebenbestimmungen (AN-Best-Gk) eine Verpflichtung zur Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften besteht (vgl. zu einem ähnlichen Fall, in welchem Rechtsanwaltskanzleien mit vergaberechtlicher Expertise als Adressaten des Vergabeverfahrens den objektiven Empfängerhorizont prägten: 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - VK 2-125/16).
  • OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

  • OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

    Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

    Aus dem Umstand, dass der Bieter insbesondere bei EU-weiten Vergabeverfahren gehalten ist, die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen zu lesen und etwaigen Unklarheiten (vgl. hierzu: VK-Bund, Beschluss vom 18.1.2020 - VK 2-94/19 Rn. 125ff.) und Widersprüchen (vgl. hierzu: VK Berlin vom 30.7.2019 - VK - B 1-09/19) in den Unterlagen nachzugehen, ergibt sich nichts anderes.
  • VK Niedersachsen, 10.08.2020 - VgK-19/20

    Ausschreibung von Leistungen zum Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes eines

    Das OLG Celle wies in der Entscheidung von 2016 darauf hin, dass in Rechtsprechung und Literatur umstritten sei, ob der Vergaberechtsverstoß für einen Durchschnittsanbieter (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000 - Verg 12/00; OLG Stuttgart, NZBau 2001, 462, 463) oder für den konkreten Antragsteller (OLG Düsseldorf, VergabeR 2007, 200, 203 f. ; VK Bund, Beschluss vom 18.01.2020 VK 2-94/19; KG, BauR 2000, 1620, 1621 f. ; OLG Frankfurt, ZfBR 2009, 86, 89; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 160, Rn. 168) erkennbar sein müsse.
  • VK Niedersachsen, 08.05.2023 - VgK-8/23

    An eine mitgeteilte Stillhaltefrist ist der Auftraggeber gebunden!

    Das OLG Celle wies in der Entscheidung von 2016 darauf hin, dass in Rechtsprechung und Literatur umstritten sei, ob der Vergaberechtsverstoß für einen Durchschnittsanbieter (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000 - Verg 12/00; OLG Stuttgart, NZBau 2001, 462, 463) oder für den konkreten Antragsteller (OLG Düsseldorf, VergabeR 2007, 200, 203 f.; VK Bund, Beschluss vom 18.01.2020 VK 2-94/19; KG, BauR 2000, 1620, 1621 f.; OLG Frankfurt, ZfBR 2009, 86, 89; Wiese in: Kulartz/Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, § 160, Rn. 168) erkennbar sein müsse.
  • VK Niedersachsen, 08.05.2023 - VgK-08/23

    Mitgeteilte Stillhaltefrist schafft Vertrauenstatbestand!

    Das OLG Celle wies in der Entscheidung von 2016 darauf hin, dass in Rechtsprechung und Literatur umstritten sei, ob der Vergaberechtsverstoß für einen Durchschnittsanbieter (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000 - Verg 12/00; OLG Stuttgart, NZBau 2001, 462, 463) oder für den konkreten Antragsteller (OLG Düsseldorf, VergabeR 2007, 200, 203 f.; VK Bund, Beschluss vom 18.01.2020 VK 2-94/19; KG, BauR 2000, 1620, 1621 f.; OLG Frankfurt, ZfBR 2009, 86, 89; Wiese in: Kulartz/Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, § 160, Rn. 168) erkennbar sein müsse.
  • VK Niedersachsen, 03.05.2023 - VgK-08/23
    Das OLG Celle wies in der Entscheidung von 2016 darauf hin, dass in Rechtsprechung und Literatur umstritten sei, ob der Vergaberechtsverstoß für einen Durchschnittsanbieter (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000 - Verg 12/00; OLG Stuttgart, NZBau 2001, 462, 463) oder für den konkreten Antragsteller (OLG Düsseldorf, VergabeR 2007, 200, 203 f. ; VK Bund, Beschluss vom 18.01.2020 VK 2-94/19; KG, BauR 2000, 1620, 1621 f. ; OLG Frankfurt, ZfBR 2009, 86, 89; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 160, Rn. 168) erkennbar sein müsse.
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