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   VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21   

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https://dejure.org/2021,17287
VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21 (https://dejure.org/2021,17287)
VK Bund, Entscheidung vom 18.05.2021 - VK 2-15/21 (https://dejure.org/2021,17287)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - VK 2-15/21 (https://dejure.org/2021,17287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung (teil-)funktional beschrieben: Hubarbeitsbühne ist Arbeitsgerüst!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hubarbeitsbühne = Arbeitsgerüst? (IBR 2021, 1040)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21
    Maßgeblich für die normative Auslegung der Vergabeunterlagen ist das am objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters orientierte Verständnis des Erklärungswertes des Vergabeunterlagen gem. § 133 und § 157 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2014 X ZB 15/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 VII-Verg 19/17 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21
    Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Juli 2016 11 Verg 9/16 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21
    Nichts anderes ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des BGH, auf die sich die ASt beruft (BGH, Urteil vom 8. September 1998 X ZR 85/97).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 18.05.2021 - VK 2-15/21
    Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der öffentliche Auftraggeber sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13, mit Anm. Wild, VergabeR 2015, 484 ff.).
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