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   VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18   

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https://dejure.org/2018,25664
VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18 (https://dejure.org/2018,25664)
VK Bund, Entscheidung vom 18.06.2018 - VK 1-55/18 (https://dejure.org/2018,25664)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - VK 1-55/18 (https://dejure.org/2018,25664)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17

    Schweißtechnik/technische Gase

    Auszug aus VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18
    Jedenfalls bestehe eine Nachforderungspflicht des Ag. Zur Begründung beruft sich die ASt auf die Entscheidung der 1. Vergabekammer vom 22. Dezember 2017 (VK 1 - 141/17).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18
    Im Beschluss vom 18. Februar 2003 (X ZB 43/02) hat allerdings auch der BGH ausdrücklich bestätigt, dass sich die Anforderung an die Vergleichbarkeit der Angebote nur auf Parameter bezieht, die "als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen." (So auch nahezu wortgleich: BGH,.
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18
    Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04), so dass sich aus dieser Rechtsprechung keinerlei Widerspruch ergibt.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 47/03

    Bieter trägt Beweislast für vollständiges Angebot

    Auszug aus VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18
    Für die Vollständigkeit ihres Angebots trägt grundsätzlich die ASt die Beweislast (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 47/03).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 4/06

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18
    insbesondere fallen hierunter auch Unterlagen, in die Preise einzutragen sind (z.B. EFB-Preisblätter, siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9. Februar 2006, VII-Verg 4/06).
  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Ob eine nach § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vorliegt oder Angaben fehlen, die unter den Voraussetzungen des § 16a EU Abs. 2 Satz 3 VOB/A ausnahmsweise nachgefordert werden können (vgl. zu § 16 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2015: OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018, Verg 5/18, juris Rn. 21; VK Bund, Beschluss vom 18. Juni 2018, VK 1- 55/18, juris Rn. 54), ist durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB sowohl der Vergabeunterlagen als auch des Angebots des Bieters festzustellen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 27. September 2019, VK 2 - 70/19, juris Rn. 92 m. w. N.; zu § 57 Abs. 1 Nr. VgV: Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 Rn. 54 f.).
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