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   VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16   

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VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16 (https://dejure.org/2016,55911)
VK Bund, Entscheidung vom 18.07.2016 - VK 1-48/16 (https://dejure.org/2016,55911)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - VK 1-48/16 (https://dejure.org/2016,55911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Funktionale Ausschreibung: Auftraggeber muss keine "Lösungsskizze" vorgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionale Ausschreibung: Auftraggeber muss keine "Lösungsskizze" vorgeben! (VPR 2017, 1017)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16

    Nachprüfungsverfahren: Vergleichsmaßstab für Referenzen

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Gerade solchen besonderen Ideen könnte (und dürfte) der öffentliche Auftraggeber bei Vorgabe einer detaillierten Lösungsskizze oder Musterlösung gar nicht gerecht werden (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).

    Soweit die Ag sich einen Wertungsspielraum vorbehält, indem sie für die Bewertung mit 3 Punkten darauf abstellt, dass sich anhand der Ausführungen des Bieters ein bestimmter Leistungserfolg "erwarten lässt" (s. Kriterien III.1 und IV.1), ist dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot dadurch hinreichend genüge getan, dass der erwartete Erfolg konkret benannt wurde, so dass die Beurteilung der Ag, ob die Ausführung dieser Zielerreichung dienlich sind, nicht willkürlich, sondern überprüfbar sind (vgl. hierzu bereits oben und 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).

    aa) Kriterien wie hier die des Wertungsbereichs V. können gemäß § 4 Abs. 2 S. 2, 3 VgV in Maßnahmen der vorliegenden Art Zuschlagskriterien sein, weil sich die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals unmittelbar auf den - hier anhand der Eingliederungs- und Abbruchquoten der Teilnehmer bemessenen - Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme niederschlägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14; 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Der Transparenzgrundsatz verlangt i.V.m. dem Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 1 GWB; § 2 Abs. 1 VOL/A) u.a., dass ein öffentlicher Auftraggeber die Angebote anhand eines einheitlichen Maßstabs bewertet und dass die Bieter wissen, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, damit sie ein qualitativ optimales Angebot einreichen können (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 m.w.N.).

    Der Transparenzgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot auf der einen Seite und die auf der allgemeinen Vertragsfreiheit beruhende Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers auf der anderen erfordern es jedoch, dass einem öffentlichen Auftraggeber keine uneingeschränkte (gewissermaßen willkürliche) Entscheidungsfreiheit darüber zukommt, welches Angebot das für ihn wirtschaftlichste ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012, Rs. C-368/10).

    Für einen Bieter heißt dies, dass er sämtliche Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen des öffentlichen Auftraggebers kennen muss, so dass er weiß, was er anbieten muss, um bei der Bewertung eine optimale Punktzahl zu erlangen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, und vom 19. Juni 2013, VII- Verg 8/13).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Diesbezüglich ist eine weitere Rüge entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Aufgrund der herausragenden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieses Verfahrens erscheint daher die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Ag als sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15

    Rechtsfolgen eines Fehlers in der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Der Transparenzgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot auf der einen Seite und die auf der allgemeinen Vertragsfreiheit beruhende Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers auf der anderen erfordern es jedoch, dass einem öffentlichen Auftraggeber keine uneingeschränkte (gewissermaßen willkürliche) Entscheidungsfreiheit darüber zukommt, welches Angebot das für ihn wirtschaftlichste ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012, Rs. C-368/10).

    Für einen Bieter heißt dies, dass er sämtliche Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen des öffentlichen Auftraggebers kennen muss, so dass er weiß, was er anbieten muss, um bei der Bewertung eine optimale Punktzahl zu erlangen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, und vom 19. Juni 2013, VII- Verg 8/13).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Aufgrund der herausragenden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieses Verfahrens erscheint daher die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Ag als sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    4 S. 2 GWB, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Bg aufzuerlegen, weil sich diese weder schriftlich noch mündlich am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit kein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Denn die Bieter müssten sonst, ohne zu wissen, ob sie den Zuschlag tatsächlich erhalten, umfangreiche und ggf. nutzlose Aufwendungen tätigen, falls sie bereits bei Angebotsabgabe Räumlichkeiten oder Personal eines besonderen Standards vorhalten müssten, um überhaupt als geeigneter Bieter zu gelten; dies benachteiligt insbesondere Newcomer und nicht bereits ortsansässige Unternehmen und beeinträchtigt somit den Wettbewerb (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    Da sich die Wertungsvorgaben der Ag abgesehen von der Anlage "Wertungshinweise_Erfüllungsgrade für die Wertungsbereiche I - IV" im Wesentlichen nicht von denen unterscheiden, die die Ag seit vielen Jahren in solchen Ausschreibungen verwendet hat, bestand kein Anlass, an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgaben zu zweifeln (s. dazu, dass Vergabeverstöße u.a. nur dann "erkennbar" sind i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB, wenn sie gewissermaßen laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands "ins Auge fallen", nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2014, VII-Verg 26/13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    aa) Kriterien wie hier die des Wertungsbereichs V. können gemäß § 4 Abs. 2 S. 2, 3 VgV in Maßnahmen der vorliegenden Art Zuschlagskriterien sein, weil sich die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals unmittelbar auf den - hier anhand der Eingliederungs- und Abbruchquoten der Teilnehmer bemessenen - Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme niederschlägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14; 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2013 - Verg 53/12

    Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16
    b) Die konkrete Wertung des Angebotskonzepts der ASt in den von ihr beanstandeten Kriterien II.2, III.1, III.2 und III.3 ist ebenfalls vergaberechtskonform, nämlich im Einklang mit den bekannt gegebenen Wertungsvorgaben erfolgt; die Ag hat die Grenzen des ihr hierbei zustehenden Bewertungsspielraums nicht überschritten (vgl. dazu, dass die Nachprüfungsinstanzen die Wertungsentscheidung eines Auftraggebers nur daraufhin überprüfen dürfen, ob diese auf einem unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremden Erwägungen beruht oder ob allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden: EuG, Urteil vom 29. Januar 2013, Rs. T-532/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII-Verg 53/12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - Verg 4/10

    Anforderungen an Nebenangebote für Reinigungsarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • EuG, 29.01.2013 - T-532/10

    Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2017 - Verg 29/16

    Rechtswidrigkeit des Bewertungssystems im Rahmen der Ausschreibung von Maßnahmen

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 18. Juli 2016 (VK 1 - 48/16) aufgehoben.
  • VK Bund, 24.07.2017 - VK 2-66/17

    Angebotsbewertung; Dokumentationstiefe

    Angesichts dessen ist auch der Vergabekammer eine detaillierte Überprüfung der Bewertung nicht möglich (vgl. zu einem insoweit vergleichbaren Sachverhalt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Mai 2017, Az. VII Verg-42/16; vgl. auch zu einem insoweit nicht vergleichbaren Sachverhalt 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. Juli 2016, Az. VK1-48/16: Überprüfung nach detaillierter Rüge mit Zitaten aus den Konzepten).
  • VK Thüringen, 23.02.2017 - 250-4003-8852/2016-E-003-SON
    Gerade im Bereich der vorliegend relevanten Frage, in welchem Umfang ein Bewertungssystem -insbesondere eine Wertungsmatrixausdifferenziert und konkretisiert sein muss, gibt es nach wie vor eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsprechung, deren Kenntnis von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter nicht erwartet werden kann (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, a.a.O.; VK Bund, Beschluss vom 18.07.2016, VK 1-48/16; VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2016, Az.: VgK-39/2016, Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, a.a.O., Rdn. 158; für die Annahme einer Rügepräklusion aber: Müller-Wrede, a.a.O., § 160, Rdn. 73; VK Bund, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: VK 2-123/16; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 VK LSA 08/16).

    Auch der Auftraggeber muss die Möglichkeit haben, durch den Vergleich unterschiedlicher Konzepte das inhaltlich beste und wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln (vgl. zu alledem OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016, Az.: Verg 1/16; VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2016, Az.: VgK-39/2016; VK Bund, Beschluss vom 18.07.2016, Az.: VK 1-48/16).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - Verg 29/16

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 18. Juli 2016 (VK 1 - 48/16) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
  • VK Bund, 21.07.2016 - VK 1-50/16

    Doppler

    Für derartige Konstellationen sind gewisse Beurteilungsspielräume bei der Bewertung notwendig und können auch vergaberechtlich haltbar sein (vgl. VK Bund, Beschluss vom 18. Juli 2016, VK 1 - 48/16).
  • VK Bund, 29.08.2016 - VK 1-76/16

    Nachprüfungsverfahren: Berufsausbildung

    a) Im streitgegenständlichen Verfahren wendet sich der ASt gegen die qualitative Wertung seines Konzepts anhand der seitens der Ag festgelegten Zuschlagskriterien (zur Zulässigkeit dieser Kriterien s. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. Juli 2016, VK 1-48/16).
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