Rechtsprechung
VK Bund, 18.08.2015 - VK 2-43/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundeskartellamt
Nachprüfungsverfahren: Sicherheitsdienstleistungen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
IT-Vergabe: Nachforschungspflichten bei Versand von E-Mails
- lutzabel.com (Kurzinformation)
Wer muss den Zugang von per E-Mail übermittelten Vergabeunterlagen beweisen?
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angaben zur Bildung der BIEGE sind nur auf Nachfrage des Auftraggebers erforderlich! (VPR 2016, 61)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen! (VPR 2016, 60)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen! (IBR 2016, 164)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Angaben zur Bildung der BIEGE sind nur auf Nachfrage des Auftraggebers erforderlich! (IBR 2016, 165)
Papierfundstellen
- ZfBR 2016, 390
Wird zitiert von ... (2)
- VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
Nachprüfungsverfahren: Sicherungsdienstleistungen; …
den Räumlichkeiten der Ag. In einem Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) macht die ASt im Wesentlichen geltend, ihr seien nicht alle für die Kalkulation relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.In der mündlichen Verhandlung zum Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) am 8. Juni 2015 habe der [...] Geschäftsführer der Ag, [...], nämlich bekundet, dass ein niedrigerer Preis als der von der ASt angebotene voraussichtlich zum Angebotsausschluss geführt hätte.
Zur Begründung nahm die Ag vollumfänglich Bezug auf ihre entsprechenden Ausführungen im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15).
5 Da der ASt bereits im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) Akteneinsicht gewährt worden war, war Gegenstand der Akteneinsicht im vorliegenden Nachprüfungsverfahren insbesondere der Zeitraum ab dem 13. Mai 2015.
Am 14. Juli 2015 fand die mündliche Verhandlung statt, zeitgleich mit der zweiten Verhandlung im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15).
(2) Was die Zuschlagskriterien "Referenzen in [...]" und "Mitgliedschaft im [...]" anbelangt, so hatte die Vergabekammer diese nach § 110 Abs. 1 GWB mit richterlichem Hinweis vom 10. Juni 2015 im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) von Amts wegen thematisiert.
- VK Bund, 17.08.2015 - VK 2-35/15
Nachprüfungsverfahren: Sicherungsdienstleistungen
b) Mit Hinweisschreiben der Vorsitzenden vom 10. Juni 2015 teilte die Vergabekammer den Verfahrensbeteiligten mit, unter Berücksichtigung der im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) gewonnenen Erkenntnisse der Auffassung zuzuneigen, dass die Vergabeunterlagen grundlegende Mängel aufweisen, und gewährte den Verfahrensbeteiligten nochmals rechtliches Gehör.Den Befangenheitsantrag überreichte der Verfahrensbevollmächtigte der Ag am Ende der mündlichen Verhandlung zu Parallelverfahren (VK 2 - 43/15 und VK 2 - 63/15), die um 12:00 Uhr desselben Tages begann.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der von der Vergabekammer erst im Verlauf der mündlichen Verhandlung in einem Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) gewonnenen Erkenntnis, dass sich die Unklarheiten hinsichtlich des Umfangs der Arbeitnehmerüberlassung auf die Angebotskalkulation auswirken können.