Rechtsprechung
   VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13   

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https://dejure.org/2013,28806
VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13 (https://dejure.org/2013,28806)
VK Bund, Entscheidung vom 19.07.2013 - VK 1-54/13 (https://dejure.org/2013,28806)
VK Bund, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - VK 1-54/13 (https://dejure.org/2013,28806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung eines Angebots als zu niedrig i.R.d. Vergabe des Ausbaus einer Bahnstrecke durch europaweite Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellungsbeschluss ist keine Vergabevoraussetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbau von Gleisstrecke: Planfeststellungsbeschluss ist keine Vergabevoraussetzung! (VPR 2014, 1014)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-599/10) und des OLG Düsseldorf (VII-Verg 17/12) könne sich auch ein Mitbewerber auf das grundsätzliche Verbot eines Unterangebots berufen.

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 der Richtlinie 2004/18EG (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10) ist an diesem Maßstab festzuhalten.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    § 27 Abs. 2 SektVO kommt, wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A, § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A, nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2011, VII-Verg 45/11; KG, Beschluss vom 23. Juni 2011, 2 Verg 7/10).

    Genauso gehören dazu Angebote, bei denen die (niedrige) Preisgestaltung den Auftragnehmer voraussichtlich in so erhebliche Schwierigkeiten bringen wird, dass er den Auftrag nicht zu Ende ausführen kann, sondern die Ausführung abbrechen muss (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2011, VII-Verg 45/11, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12

    Anforderungen an Nachweise nicht konkretisiert: Ausschluss unzulässig!

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-599/10) und des OLG Düsseldorf (VII-Verg 17/12) könne sich auch ein Mitbewerber auf das grundsätzliche Verbot eines Unterangebots berufen.
  • KG, 23.06.2011 - 2 Verg 7/10

    Zuschlag darf auch auf ein Unterkostenangebot erfolgen!

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    § 27 Abs. 2 SektVO kommt, wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A, § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A, nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2011, VII-Verg 45/11; KG, Beschluss vom 23. Juni 2011, 2 Verg 7/10).
  • OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Eine nachträgliche Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mag dann entweder Auswirkungen auf den Ausführungsbeginn des Vorhabens oder im Fall der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Aufhebung der Ausschreibung führen, beeinträchtigt in beiden Fällen jedoch nicht die Rechte der Bieter, die dann entweder einen Anspruch auf Entgeltanpassungen (bei Verzögerung des Ausführungsbeginns; hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 11.5.2009, VII ZR 11/08) oder einen Anspruch auf Schadensersatz (im Falle der Aufhebung; hierzu OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010, 19 U 98/09) geltend machen können.
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Zuschlagschancen droht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - Verg 52/08

    Voraussetzungen der Antragsbefugnis eines an einer Ausschreibung beteiligten

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2008, VII- Verg 52/08, und OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2005, 13 Verg 6/05, sowie Wagner- Cardenal/Schach/Dierkes in NZBau 2012, 74ff.), wonach ein Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Herstellung der Vergabereife dann nachkommt, wenn er die Zulässigkeit des Beschaffungsvorhabens unter allen bei der Vorbereitung erkennbaren Gesichtspunkten überprüft und dem Prüfungsergebnis angemessen Rechnung getragen hat (s. OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Eine nachträgliche Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mag dann entweder Auswirkungen auf den Ausführungsbeginn des Vorhabens oder im Fall der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Aufhebung der Ausschreibung führen, beeinträchtigt in beiden Fällen jedoch nicht die Rechte der Bieter, die dann entweder einen Anspruch auf Entgeltanpassungen (bei Verzögerung des Ausführungsbeginns; hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 11.5.2009, VII ZR 11/08) oder einen Anspruch auf Schadensersatz (im Falle der Aufhebung; hierzu OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010, 19 U 98/09) geltend machen können.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Allerdings muss auch im Anwendungsbereich der SektVO die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend sein, um vergleichbare Angebote zu erhalten (vgl. § 7 Abs. 1 SektVO), und müssen die Anforderungen an die Bieter bzw. die zu beschaffende Leistung erfüllbar bzw. objektiv möglich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13
    Die Bg hat weder eigene Sachanträge gestellt und noch sich anderweitig aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 6/05

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer öffentlichen Ausschreibung;

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2013 (VK 1-54/13) aufgehoben.
  • VK Bund, 20.05.2016 - VK 1-24/16

    Sicherheitstechnik

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10) ist an diesem Maßstab festzuhalten (vgl. insoweit VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2013, VK 1-54/13).
  • VK Bund, 31.07.2015 - VK 1-59/15

    Nachprüfungsverfahren: Nachtsichtbrillen

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10) ist an diesem Maßstab festzuhalten (vgl. insoweit VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2013, VK 1-54/13).
  • VK Bund, 04.03.2016 - VK 1-04/16

    Nachprüfungsverfahren: Ersatz der Deckwerke

    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10) ist an diesem Maßstab festzuhalten (vgl. insoweit VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2013, VK 1-54/13).
  • VK Bund, 20.11.2014 - VK 1-92/14

    Nachprüfungsverfahren: Entsorgung

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10) ist an diesem Maßstab festzuhalten (vgl. insoweit VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2013, VK 1-54/13).
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