Rechtsprechung
VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
E-Vergabe: Bieter muss Vergabeunterlagen "vollständig und direkt" abrufen können!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Link zu Vergabeunterlagen darf nicht in Bekanntmachung versteckt werden
Besprechungen u.ä. (3)
- abz-bayern.de (Entscheidungsbesprechung)
EVergabe: Abruf der Vergabeunterlagen "vollständig und direkt"!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
EVergabe: Bieter muss Vergabeunterlagen "vollständig und direkt" abrufen können! (VPR 2018, 1055)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
EVergabe: Bieter muss Vergabeunterlagen "vollständig und direkt" abrufen können! (IBR 2018, 641)
Verfahrensgang
- VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
- OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - Verg 47/18
- OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - Verg 47/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen
Auszug aus VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
Eine Aufklärung ist letztlich ebenfalls nicht möglich, da keine Widersprüchlichkeit in Bezug auf den von der ASt angebotenen Maßnahmeort vorliegt; der Angebotsinhalt ist für sich genommen eindeutig (zur Widersprüchlichkeit als Aufklärungsvoraussetzung vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15, und vom 15. Oktober 2016, VII-Verg 24/16). - OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15
Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter …
Auszug aus VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
Eine Aufklärung ist letztlich ebenfalls nicht möglich, da keine Widersprüchlichkeit in Bezug auf den von der ASt angebotenen Maßnahmeort vorliegt; der Angebotsinhalt ist für sich genommen eindeutig (zur Widersprüchlichkeit als Aufklärungsvoraussetzung vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15, und vom 15. Oktober 2016, VII-Verg 24/16). - OLG Düsseldorf, 05.10.2016 - Verg 24/16
Erklärungswert der Übersendung eines Datenblatts im Rahmen eines …
Auszug aus VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
Eine Aufklärung ist letztlich ebenfalls nicht möglich, da keine Widersprüchlichkeit in Bezug auf den von der ASt angebotenen Maßnahmeort vorliegt; der Angebotsinhalt ist für sich genommen eindeutig (zur Widersprüchlichkeit als Aufklärungsvoraussetzung vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15, und vom 15. Oktober 2016, VII-Verg 24/16).
- VK Bund, 08.02.2008 - VK 3-29/08
Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln
Auszug aus VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
Die ASt ist zu Recht wegen ausgeschlossen worden, allerdings nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV Abweichens von den Vorgaben bei der Angebotserstellung, da sie nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat (vgl. 3. VK Bund, Beschluss vom 23. Januar 2008, VK3- 29/08). - OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17
Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation
Auszug aus VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
So habe der Beschluss des OLG München vom 21. April 2017 (Verg 1/17) eine Abweichung von den Mindestanforderungen an die Leistungen als "formale" Abweichung bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich um eine inhaltliche gehandelt habe. - OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - Verg 5/10
Anforderungen an den Inhalt eines Angebots
Auszug aus VK Bund, 19.07.2018 - VK 2-58/18
Auch eine Einschränkung auf [...] durch die ASt gegenüber der in der letztgültigen Version der Vergabeunterlagen erweiterten Möglichkeit, den Maßnahmeort in gesamten Gebiet [...] legen zu können, stellt daher eine Abweichung dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2010, VII-Verg 5/10 -, Rn. 20, juris).
- OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - Verg 47/18
Ausschreibung im offenen Verfahren für den Abschluss eines Rahmenvertrages über …
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2018, VK 2 - 58/18, wird zurückgewiesen.Die 2. Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 19. Juli 2018, VK 2 - 58/18, unter Zurückweisung des Nachprüfungsantrags im Übrigen die Antragsgegnerin verpflichtet, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht beginnend mit der Bekanntmachung entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.
Die Beigeladene beantragt, den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2018, VK 2 - 58/18, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen; hilfsweise, die Vergabekammer zu verpflichten, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats über die Sache erneut zu entscheiden.
- VK Bund, 14.09.2018 - VK 2-76/18
Anforderungen an funktionale Leistungsbeschreibung im Schulnotensystem; …
Die ASt beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2018 (VK 2 - 58/18). - VK Bund, 19.10.2018 - VK 1-93/18
Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis
Die von der ASt in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2018 (Az. VK 2-58/18) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen. - VK Baden-Württemberg, 27.08.2018 - 1 VK 35/18
Vergabeverfahren: Wirksamkeit der Bekanntmachung von Eignungsanforderungen
(instruktiv zur Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung siehe aktuell VK Bund, Beschluss vom 19.07.2018, VK 2-58/18).