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   VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19   

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https://dejure.org/2019,28345
VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19 (https://dejure.org/2019,28345)
VK Bund, Entscheidung vom 19.07.2019 - VK 1-39/19 (https://dejure.org/2019,28345)
VK Bund, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - VK 1-39/19 (https://dejure.org/2019,28345)
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    Keine Pflicht zur Angabe einer Höchstgrenze in Rahmenvereinbarungen!

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Hier ist bereits die Zuständigkeit der Vergabekammer fraglich, weil die Zulässigkeit dieser Klausel sich nicht auf die Rechtsstellung der ASt als Bieter in einem Vergabeverfahren (vgl. § 97 Abs. 6, § 156 Abs. 2 GWB) auswirkt, sondern sie allenfalls in ihrer späteren Rechtsstellung als Auftragnehmer beeinflusst (vgl. zur eingeschränkten Zuständigkeit der Vergabekammern auf das "Verfahren, in dem eine Zuschlagsentscheidung zustande kommt": OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17; und vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17).

    Nach dem Wegfall des Verbots ungewöhnlicher Wagnisse wäre dies in einem Nachprüfungsverfahren jedoch nur dann entscheidungserheblich, wenn für den betreffenden Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar wäre (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17 m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Auch diese vermeintlichen Vergaberechtsverstöße brauchte die ASt daher nicht früher als hier geschehen zu rügen (vgl. dazu, dass die Rügeobliegenheit erst entsteht, wenn der Antragsteller auch die Rechtswidrigkeit eines Umstands erkannt hat, nur: BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    In dem Nachprüfungsverfahren stellten sich umfangreiche und komplexe Rechtsfragen, die Kenntnisse des EU-Vergaberechts und der aktuellen Rechtsprechung des EuGH erforderten, so dass eine anwaltliche Vertretung notwendig gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17

    Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Die Anforderung der Ag, ein Zertifikat vorzulegen, das belegt, dass Erfahrungen und die entsprechende betriebliche Organisation für einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit solchen Daten beim Bieter bereits vorhanden sind, hängt daher mit dem Auftragsgegenstand zusammen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 21. April 2017, Verg 2/17).

    Die Ausführung dieser Leistungen durch einen Nachunternehmer an einem anderen Standort ist ein neues Angebot mit einem anderen Angebotsinhalt, das allein schon deshalb nicht gewertet werden darf, weil es nicht innerhalb der Angebotsfrist bei der Ag eingegangen ist (s. zur unzulässigen nachträglichen Benennung von Nachunternehmern: vgl. auch OLG München, Beschluss vom 21. April 2017, Verg 2/17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12, und vom 12. September 2012, VII-Verg 108/11).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Ein weiterer Vergabefehler besteht nach Auffassung der ASt darin, dass die Ag entgegen der Entscheidung des EuGH vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17) nicht das maximale Abrufvolumen, den maximalen Auftragswert und die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung angegeben habe.

    Dem steht auch nicht die von der ASt zitierte Entscheidung des EuGH vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17) entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Hier ist bereits die Zuständigkeit der Vergabekammer fraglich, weil die Zulässigkeit dieser Klausel sich nicht auf die Rechtsstellung der ASt als Bieter in einem Vergabeverfahren (vgl. § 97 Abs. 6, § 156 Abs. 2 GWB) auswirkt, sondern sie allenfalls in ihrer späteren Rechtsstellung als Auftragnehmer beeinflusst (vgl. zur eingeschränkten Zuständigkeit der Vergabekammern auf das "Verfahren, in dem eine Zuschlagsentscheidung zustande kommt": OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17; und vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Im Nachprüfungsverfahren wird kein vorbeugender Rechtsschutz gewährt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 46/08 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Wenn wie in diesem Fall der tatsächliche Auftragsumfang einer Rahmenvereinbarung von Ereignissen abhängt, die der Auftraggeber nicht sicher vorhersehen und nicht beeinflussen kann (weil sie jedenfalls nicht vollständig in seiner Sphäre liegen, sondern wie hier von der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen der Ag durch ihre Versicherten abhängen) genügt es, wenn der Auftraggeber so valide wie mögliche Erfahrungswerte zugänglich macht, die ihm bekannt sind und die er mit zumutbarem Aufwand ermitteln kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; und vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11).
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Denn da sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bei der Auftragsausführung gegenseitig ergänzen, muss - wenn nicht sogar jedes Mitglied - jedenfalls dasjenige Mitglied die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen, das die betreffende Leistung erbringt, für die diese Eignung erforderlich ist (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 15. März 2012, Verg 2/12).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs erhebliche Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben, war die Vorgehensweise der Ag vergaberechtskonform (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII- Verg 44/12).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19
    Auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs erhebliche Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben, war die Vorgehensweise der Ag vergaberechtskonform (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII- Verg 44/12).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Ob dem nach der die Richtlinie 2004/18/EG ersetzenden Richtlinie 2014/24/EU noch zu folgen wäre und dies aus der genannten Vorschrift, die sich allerdings wortgleich in der Neufassung in Art. 33 Abs. 3 UAbs. 1 RL 2014/24/EU wiederfindet, gefolgert werden kann (so etwa Csaki/Winkelmann, NZBau 2019, 758, 762; Fischer/Schleper, NZBau 2019, 762, 765; a.A etwa VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019 - VK 1 - 39/19 -, juris Rn. 67; Schimanek, jurisPR-VergR 11/2019, Anm. 5, S. 5), erscheint aus den oben genannten Gründen zweifelhaft, kann aber dahinstehen.
  • VK Westfalen, 21.02.2024 - VK 3-42/23

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nur mit Schätz-/Höchstmenge!

    Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021, C-23/20 und hieran anknüpfend OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22; andere Auffassung noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2020, Verg 7/19 und der VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019, VK 1 - 39/19).

    Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021, C-23/20 und hieran anknüpfend OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22; andere Auffassung noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2020, Verg 7/19 und der VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019, VK 1 - 39/19).

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

    Eine Ermächtigungsgrundlage hierfür liegt jedenfalls mit § 49 VgV vor (dazu ausführlich VK Bund, B. v. 19.07.2019 - VK 1-39/19).
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