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   VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15   

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https://dejure.org/2015,27103
VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15 (https://dejure.org/2015,27103)
VK Bund, Entscheidung vom 19.08.2015 - VK 2-63/15 (https://dejure.org/2015,27103)
VK Bund, Entscheidung vom 19. August 2015 - VK 2-63/15 (https://dejure.org/2015,27103)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 18.08.2015 - VK 2-43/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherheitsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
    den Räumlichkeiten der Ag. In einem Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) macht die ASt im Wesentlichen geltend, ihr seien nicht alle für die Kalkulation relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.

    In der mündlichen Verhandlung zum Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) am 8. Juni 2015 habe der [...] Geschäftsführer der Ag, [...], nämlich bekundet, dass ein niedrigerer Preis als der von der ASt angebotene voraussichtlich zum Angebotsausschluss geführt hätte.

    Zur Begründung nahm die Ag vollumfänglich Bezug auf ihre entsprechenden Ausführungen im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15).

    5 Da der ASt bereits im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) Akteneinsicht gewährt worden war, war Gegenstand der Akteneinsicht im vorliegenden Nachprüfungsverfahren insbesondere der Zeitraum ab dem 13. Mai 2015.

    Am 14. Juli 2015 fand die mündliche Verhandlung statt, zeitgleich mit der zweiten Verhandlung im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15).

    (2) Was die Zuschlagskriterien "Referenzen in [...]" und "Mitgliedschaft im [...]" anbelangt, so hatte die Vergabekammer diese nach § 110 Abs. 1 GWB mit richterlichem Hinweis vom 10. Juni 2015 im Parallelverfahren (VK 2 - 43/15) von Amts wegen thematisiert.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
    Die zweite Chance fällt bei wirtschaftlicher Betrachtung hinter das sachliche Begehren der ASt zurück, die Bg als schlechter zu bewerten als das eigene Angebot der ASt (zu einer vergleichbaren Konstellation des Erhalts der "zweiten Chance" anstatt des Ausschlusses des Angebots der dortigen Beigeladenen vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011 - Verg 16/11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2014 - Verg 30/14

    Rabattvertrag; Zuschlagskriterien; Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand;

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
    Ist aber eine Arbeitnehmerüberlassung im vorliegenden Verfahren aufgrund des Charakters des ausgeschriebenen Vertrags als reiner Dienstleistungsauftrag nicht nachgefragt, so darf eine entsprechende Erlaubnis in Ermangelung eines Zusammenhangs mit dem Auftragsgegenstand nicht verlangt werden (zum Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand als Kriterium, an dem die Eignungsanforderungen zu messen sind OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2014 - Verg 30/14).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 33/13

    Zulässigkeit des Forderns einer Erklärung über die Einhaltung der gesetzlichen

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
    aa) Bei den ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen i.S.v. § 1 EG Abs. 3 VOL/A. Dabei kann im Ergebnis offen bleiben, ob die ausgeschriebenen Dienstleistungen, wie die Ag meint (Vergabevermerk Nr. 2, Rn. 3), in die Kategorie der "sonstigen Dienstleistungen" im Sinne der Anlage 1, Teil B, Rn. 27 zur VgV fallen oder aber als "Schutzdienst" im Sinne der Anlage 1, Teil B, Rn. 23 zu qualifizieren sind (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 33/13 zu Pforten- und Kontrolldiensten).
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
    Bei der Arbeitnehmerüberlassung dagegen überlässt er dem Vertragspartner geeignete Arbeitskräfte, die dieser nach eigenen betrieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb einsetzt (BAG, NJW 1979, 2636, Leitsatz 1).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2015 - VK 2-63/15
    Der Europäische Gerichtshof hat nämlich mit Urteil vom 25. Januar 2001 - C 172/99 ausdrücklich entschieden, dass die Wirtschaftsteilnehmer für die zutreffende Analyse rechtlicher Risiken selbst verantwortlich sind.".
  • VK Bund, 17.08.2015 - VK 2-35/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsdienstleistungen

    Den Befangenheitsantrag überreichte der Verfahrensbevollmächtigte der Ag am Ende der mündlichen Verhandlung zu Parallelverfahren (VK 2 - 43/15 und VK 2 - 63/15), die um 12:00 Uhr desselben Tages begann.
  • VK Hessen, 12.07.2016 - 69d-VK-32/16
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ergibt sich ein Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts nicht unter Zugrundelegung der Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. August 201 5 - VK 2-63/15 - BeckRS 201 6-07777 - dazu I.).
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