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   VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19   

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https://dejure.org/2019,28893
VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19 (https://dejure.org/2019,28893)
VK Bund, Entscheidung vom 19.08.2019 - VK 1-55/19 (https://dejure.org/2019,28893)
VK Bund, Entscheidung vom 19. August 2019 - VK 1-55/19 (https://dejure.org/2019,28893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Gleichwertigkeit eines Angebots zum Leitfabrikat ist anhand der Anforderungen im LV zu überprüfen!

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber muss Gleichwertigkeit einer alternativen Lösung prüfen und dokumentieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführliche Gleichwertigkeitsprüfung ist zwingend! (VPR 2019, 243)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichwertigkeitsprüfung ist zu dokumentieren! (IBR 2019, 691)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    anbietet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Dies und die Grundsätze der gebotenen Waffengleichheit lassen die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    Die Bg ist als zum Teil mit der Ag unterlegene Partei an den Kosten des Verfahrens und der Erstattung der außergerichtlichen Aufwendungen der ASt zu beteiligen, da der Nachprüfungsantrag zwischen ihr und der ASt einen Interessengegensatz erzeugt hat und die Bg das Verfahren durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag gefördert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).

    Soweit sie obsiegt, sind der Bg aus denselben Gründen ihre außergerichtlichen Aufwendungen gemäß § 182 Abs. 4 S. 2 GWB zu erstatten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, aaO.).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    Die Dokumentation eines Wertungsvorgangs kann zwar grundsätzlich auch im Nachprüfungsverfahren nachgeholt oder ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2011 - Verg 52/10

    Begriff des Nebenangebots; Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots von

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    Diese Vorgabe ist eindeutig so zu verstehen, dass nicht nur Lösungen in Betonbauweise zugelassen sind, sondern auch andere (sofern sie gleichwertig sind und das maximale Eigengewicht von 4 Tonnen einhalten) (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise nur: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2011, VII-Verg 52/10).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    Neuwertung der Ag ausgeht und ob am Ende das Angebot der ASt zu bezuschlagen ist, ist das Unterliegen der ASt hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2007 - Verg 28/07

    Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    Da § 182 Abs. 4 GWB anders als § 182 Abs. 3 S. 1 und 2 GWB keine gesamtschuldnerische Haftung der unterliegenden Beteiligten vorsieht, haften die Ag und die Bg insoweit nach Kopfteilen, also je zur Hälfte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2007, VII-Verg 28/07).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

    Auszug aus VK Bund, 19.08.2019 - VK 1-55/19
    Neuwertung der Ag ausgeht und ob am Ende das Angebot der ASt zu bezuschlagen ist, ist das Unterliegen der ASt hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
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