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   VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08   

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VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08 (https://dejure.org/2009,26242)
VK Bund, Entscheidung vom 20.01.2009 - VK 3-191/08 (https://dejure.org/2009,26242)
VK Bund, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - VK 3-191/08 (https://dejure.org/2009,26242)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    1a) Die Ag ist öffentlicher Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B).

    Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A, der auf Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG zurückgeht und den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Abs. 1 GWB erweitert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren, obwohl sie selbst noch nicht den eigentlichen Austauschvertrag beinhalten, sondern lediglich Bedingungen für Einzelverträge regeln, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07).

    Dezember 2007, VII-Verg 51/07; vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 und vom 20. Februar 2008, VII-Verg 7/08).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    1a) Die Ag ist öffentlicher Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B).

    Soweit vertreten wird, dass sich die Auftraggebereigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen allein daraus ergebe, dass es sich bei ihnen um staatlich kontrollierte Einrichtungen handelt, und die gesetzlich geregelte Beitragserhebung (vgl. §§ 3, 5, 220 ff. SGB V) keine Finanzierung im Sinne des § 18 VgV darstelle (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B), kann dies für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht gelten, weil die Ag jedenfalls seit dem 1. Januar 2009 überwiegend unmittelbar aus dem Gesundheitsfonds und damit vom Bund finanziert wird.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Bereits eine mittelbare Finanzierung durch den Bund ist ausreichend, um die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB zu begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Dieses Angebot in Gestalt des Rezeptes wird dem Apotheker über den Patienten als Boten übermittelt; indem der Apotheker das verordnete Medikament aushändigt, nimmt er das Angebot an, der Kaufvertrag zu Lasten der Krankenkasse ist abgeschlossen (so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteile vom 16. Dezember 1993, 4 RK 5/92, BSGE 72, 271, 278, und vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94, BSGE 77, 194, 200; ebenso Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. November 2003, 4 StR 239/03).
  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Anerkannt ist im Gegensatz zu dieser Auffassung vielmehr, dass die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt wird durch das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot wie es z.B. in § 12 SGB V verankert ist (BSG, Urteile vom 5. Mai 1988, 6 RKa 27/87, BSGE 63, 163; und vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, BSGE 78, 70).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Anerkannt ist im Gegensatz zu dieser Auffassung vielmehr, dass die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt wird durch das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot wie es z.B. in § 12 SGB V verankert ist (BSG, Urteile vom 5. Mai 1988, 6 RKa 27/87, BSGE 63, 163; und vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, BSGE 78, 70).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Dieses Angebot in Gestalt des Rezeptes wird dem Apotheker über den Patienten als Boten übermittelt; indem der Apotheker das verordnete Medikament aushändigt, nimmt er das Angebot an, der Kaufvertrag zu Lasten der Krankenkasse ist abgeschlossen (so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteile vom 16. Dezember 1993, 4 RK 5/92, BSGE 72, 271, 278, und vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94, BSGE 77, 194, 200; ebenso Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. November 2003, 4 StR 239/03).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Dieses Angebot in Gestalt des Rezeptes wird dem Apotheker über den Patienten als Boten übermittelt; indem der Apotheker das verordnete Medikament aushändigt, nimmt er das Angebot an, der Kaufvertrag zu Lasten der Krankenkasse ist abgeschlossen (so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteile vom 16. Dezember 1993, 4 RK 5/92, BSGE 72, 271, 278, und vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94, BSGE 77, 194, 200; ebenso Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. November 2003, 4 StR 239/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08

    Zuständigkeit des Vergabesenats

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Dezember 2007, VII-Verg 51/07; vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 und vom 20. Februar 2008, VII-Verg 7/08).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

    Auszug aus VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08
    Eine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 GWB ist im Fall der de-facto-Vergabe nicht gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2008, VII-Verg 37/07 m.z.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 25.11.2003 - 4 StR 239/03

    Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R

    Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgabe von saisonalem Grippeimpfstoff durch

    Waren, die nicht über den Ausschreibungsgewinner bezogen werden, sind nicht zu erstatten (vgl. Beschluss der Bundesvergabekammer vom 22. Januar 2009, AZ VK 3-191/08).".

    Nach dem Beschluss der Bundesvergabekammer vom 20. Januar 2009 sind Waren, die nicht über den Ausschreibungsgewinner bezogen werden, nicht zu erstatten (Az.: VK 3-191/08 Rn. 56 dieses bei Juris veröffentlichten Beschlusses zu Sprechstundenbedarf nach Durchführung eines Vergabeverfahren).

  • VK Bund, 17.04.2009 - VK 1-35/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

    Daraus ergibt sich für das streitgegenständliche Verfahren, dass nicht den Ärzten die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis darüber zukommt, was die Krankenkassen zu zahlen haben, sondern dass die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der für sie geltenden und sie verpflichtenden gesetzlichen Bestimmungen den bei der Ausübung der Therapiefreiheit einzuhaltenden Rahmen setzen (siehe hierzu auch VK-Bund, Beschluss vom 20 Januar 2009, VK 3-191/08).
  • VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-13/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

    19 Rahmen setzen (siehe hierzu auch VK-Bund, Beschluss vom 20 Januar 2009, VK 3-191/08).
  • VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

    Daraus ergibt sich für das streitgegenständliche Verfahren, dass nicht den Ärzten die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis darüber zukommt, wofür und wie viel die Krankenkassen zu zahlen haben, sondern dass die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der für sie geltenden und sie verpflichtenden gesetzlichen Bestimmungen den bei der Ausübung der Therapiefreiheit einzuhaltenden Rahmen setzen (siehe hierzu auch VK-Bund, Beschluss vom 20 Januar 2009, VK 3-191/08).
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