Rechtsprechung
VK Bund, 20.01.2022 - VK 2-135/21 |
Volltextveröffentlichung
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Preisabstand unter 20%: Keine Pflicht zur Preisprüfung!
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens …
Auszug aus VK Bund, 20.01.2022 - VK 2-135/21
a) Für ASt und Bg folgt dies ohne Weiteres daraus, dass das Nachprüfungsverfahren Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Rechtsanwalts sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).Hinzuziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021, VII-Verg 33/20 sowie Beschluss vom 10. März 2021, VII- Verg 45/20).
- VK Bund, 26.03.2021 - VK 2-13/21
Procedere und Umfang der Akteneinsicht, keine Bieteränderung bei Fortbestand der …
Auszug aus VK Bund, 20.01.2022 - VK 2-135/21
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Rechtsprechung diese Aufgreifschwelle für den Regelfall plausibel bei einem Abstand von mindestens 20% des betroffenen zum nächsthöheren Angebot konkretisiert (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Mai 2020, VII-Verg 26/19 m.w.N.; VK Bund VK2-13/21, Beschluss vom 26. März 2021; VK2-109/20, Beschluss vom 19. Januar 2021). - BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …
- VK Bund, 19.01.2021 - VK 2-109/20
Rahmenvertrag Büromaterial; Preiswertung begrenzt auf "Highrunner", …
Auszug aus VK Bund, 20.01.2022 - VK 2-135/21
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Rechtsprechung diese Aufgreifschwelle für den Regelfall plausibel bei einem Abstand von mindestens 20% des betroffenen zum nächsthöheren Angebot konkretisiert (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Mai 2020, VII-Verg 26/19 m.w.N.; VK Bund VK2-13/21, Beschluss vom 26. März 2021; VK2-109/20, Beschluss vom 19. Januar 2021). - BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus VK Bund, 20.01.2022 - VK 2-135/21
Dies ergibt sich allerdings ohne Weiteres aus der von der Ag im Nachprüfungsverfahren vorgelegten Anlage AG 3. Der entsprechende Dokumentationsverstoß wurde dadurch zulässigerweise geheilt; Bedenken gegen die Nachholung dieser Dokumentation im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 Abs. 1, 2 GWB bestehen nicht (vgl. zu den Voraussetzungen grundlegend BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 sowie zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2021 VII Verg 23/20).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - Verg 5/22
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Kosten eines …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 20.01.2022 (VK2 - 135/21) in Bezug auf die Kostenentscheidung, Ziff. 2 des Tenors, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 20.01.2022 (VK 2 - 135/21) aufzuheben und.
- VK Rheinland, 12.05.2022 - VK 51/21
Unschärfen eines abstraktes Wertungssystem muss der Bieter hinnehmen!
Dafür hat die Antragsgegnerin im laufenden Nachprüfungsverfahren ihre Wertungsentscheidungen ausführlich und nachvollziehbar begründet und damit einen eventuell vorhandenen Dokumentationsmangel in der Vergabeakte gemäß der dazu gefestigten Rechtsprechung zulässigerweise geheilt, siehe grundlegend BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10; VK Bund, Beschluss vom 20.1.2022 - VK 2-135/21.