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   VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15   

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https://dejure.org/2015,5147
VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15 (https://dejure.org/2015,5147)
VK Bund, Entscheidung vom 20.02.2015 - VK 2-03/15 (https://dejure.org/2015,5147)
VK Bund, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - VK 2-03/15 (https://dejure.org/2015,5147)
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    Rahmenvereinbarung: Auftraggeber muss Angaben zum Auftragsvolumen machen!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    typischerweise vom Bieter zu tragen sind; diese zusätzlichen Kalkulationsbelastungen für den Bieter sind - nach Aufgabe der Rechtsfigur des ungewöhnlichen Wagnisses - unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten vertretbar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

    Auch wenn - wie bereits ausgeführt - bei Rahmenvereinbarungen die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt gelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), hat der öffentliche Auftraggeber in dieser zumindest diejenigen Daten und Fakten bekanntzugeben, über die er liquide verfügt oder die er sich - gemessen an den Grundsätzen der Zumutbarkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09 m.w.N.) - mit adäquaten Mitteln beschaffen kann.

    Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den von der Ag angeführten Zytostatika-Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11): Die dort problematisierte Thematik des freien Apothekenwahlrechts des Versicherten betraf die Umsetzungsquote, mithin den Erfolg des Rabattvertrags, für welche das Apothekenwahlrecht eine Unsicherheit darstellt.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 99/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung im

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Kalkulationsgrundlagen sind im Allgemeinen Erfahrungen aus früheren Beschaffungen, gegebenenfalls ergänzt um eine Abschätzung der Folgewirkungen von zwischenzeitlich eingetretenen oder zukünftig eintretenden Änderungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 99/11).

    Auch Abschätzung der Folgewirkungen von zwischenzeitlich eingetretenen oder zukünftig eintretenden Änderungen sind kalkulationsrelevant und daher offenzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 99/11).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Ihm bekannte, zugängliche oder zumutbar, d.h. unschwer zu beschaffende Informationen über den voraussichtlichen Auftragsumfang hat der Auftraggeber den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII-Verg 96/11).

    Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den von der Ag angeführten Zytostatika-Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11): Die dort problematisierte Thematik des freien Apothekenwahlrechts des Versicherten betraf die Umsetzungsquote, mithin den Erfolg des Rabattvertrags, für welche das Apothekenwahlrecht eine Unsicherheit darstellt.

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11

    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den von der Ag angeführten Zytostatika-Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11): Die dort problematisierte Thematik des freien Apothekenwahlrechts des Versicherten betraf die Umsetzungsquote, mithin den Erfolg des Rabattvertrags, für welche das Apothekenwahlrecht eine Unsicherheit darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Auch wenn - wie bereits ausgeführt - bei Rahmenvereinbarungen die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt gelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), hat der öffentliche Auftraggeber in dieser zumindest diejenigen Daten und Fakten bekanntzugeben, über die er liquide verfügt oder die er sich - gemessen an den Grundsätzen der Zumutbarkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09 m.w.N.) - mit adäquaten Mitteln beschaffen kann.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Für die Antragsbefugnis ist ausreichend, dass es zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint - den Vortrag der ASt als richtig unterstellt -, dass ihre Zuschlagschancen durch das von ihr angegriffene Vorgehen im Vergabeverfahren beeinträchtigt worden sein könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. 2013, Rn. 23 zu § 107 GWB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 -.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 -.
  • VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16

    Interimslösung Einkaufsdienstleistung

    Bei der Ag handelt es sich unstreitig um einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB, weil sie von der [...] getragen wird, die ihrerseits als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB ist (2. VK Bund, Beschluss vom 20. Februar 2015, VK 2 - 3/15).
  • VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18

    Hilfsmittelausschreibung: Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig bei

    So ist beispielsweise geschuldet, bei der Patientenversorgung mit Flüssigsauerstoff die aus der ärztlichen Verordnung erkennbare sog. "Flow-Rate" ("high flow", "low flow" etc.), d.h. die patientenindividuell benötigte Menge an Sauerstoff anzugeben, denn davon hängt die Wiederbefüllungsrate ab, also neben der zu liefernden Menge insbesondere auch die Anzahl der erforderlich werdenden Anfahrten beim Patienten zwecks Wiederauffüllen der Sauerstoffflaschen, die infolge Transport- und Personalkosten hierfür unmittelbar kalkulationsrelevant sind (so 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Februar 2015 - VK2-3/15).
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