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   VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12   

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VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12 (https://dejure.org/2012,45540)
VK Bund, Entscheidung vom 20.12.2012 - VK 1-130/12 (https://dejure.org/2012,45540)
VK Bund, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - VK 1-130/12 (https://dejure.org/2012,45540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Bundeswehr-Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr muss Richtlinie 2009/81/EG auch vor Umsetzung beachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren? (IBR 2013, 1135)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Diesbezüglich ist keine Rüge erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Für eine hierüber hinausgehende Anordnung der Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer (was ohnehin nur bei einer Reduzierung des Aufhebungsermessens der Ag auf Null zulässig wäre, vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06) und der anschließenden neuen Ausschreibung besteht vorliegend kein Anlass.

    Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen, insbesondere zur Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens und zur anzuwendenden Rechtslage aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Denn die Vorlage der hierfür erforderlichen "Zertifikate oder vergleichbaren Nachweise" mit dem Angebot war von der Ag gar nicht wirksam gefordert worden: Die Ag hatte die diesbezüglich vorzulegenden Nachweise im "Ergänzungsblatt zur Angebotsaufforderung" und in den Bewerbungsbedingungen nur unter pauschalem Verweis auf die Leistungsbeschreibung erwähnt, jedoch nicht in Form einer gesondert den Vergabeunterlagen beigefügten, von den Bietern bei der Zusammenstellung ihrer Angebote gewissermaßen nur abzuhakenden abschließenden "Checkliste" i. S. d. § 9 EG Absatz 4 VOL/A dargestellt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. August 2011, Vll-Verg 30/11, und vom 23. Mai 2012, Vll-Verg 4/12).

    damit auch zuschlagsfähig zu sein (vgl. zum Schutzzweck dieser Regelung auch OLG-Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011, a. a. O.., m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - Verg 55/11

    Nichtbeteiligung eines Wettbewerbers an einem freihändigen Vergabeverfahren wegen

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Dies geht zulasten der Ag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2011, Vll-Verg 55/11).

    § 114 Abs. 1 GWB gilt auch hier, wonach die Vergabekammer nur dann Maßnahmen gegen einen öffentlichen Auftraggeber anordnen darf, wenn und soweit "der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist" (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. Juli 2011, Vll-Verg 20/11, vom 17. August 2011, Vll-Verg 55/11, und vom 27. Oktober 2010, Vll-Verg 47/10).

  • EuGH, 07.06.2012 - C-615/10

    Insinööritoimisto InsTiimi - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Aufträge im

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Gemäß Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV müssen die von einem Mitgliedstaat zum Schutz seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen ergriffenen Maßnahmen "erforderlich" sein, d. h. der Mitgliedstaat muss nachweisen, dass eine Abweichung von den üblichen Vergaberegeln erforderlich ist, um seine wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2012, Rs. C-615/10, Rz. 45 m. w. N.).

    Halbsatz von vornherein nicht eingreift (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2012, a. a. O.., Rz. 46).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Eine solche unverbindliche Vorinformation dient allenfalls der Markterkundung oder als Signal für potentiell interessierte Unternehmen, reicht jedoch nicht aus, um ein förmliches Vergabeverfahren, wie es hier die Ag durchgeführt hat, beginnen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. September 2010, Vll-Verg 16/10, und vom 1. August 2012, Vll-Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.).

    Die gerade durch die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu besorgende Beeinträchtigung der staatlichen Sicherheitsbelange ist also auch aus Sicht der Ag offensichtlich nicht so schwerwiegend, dass demgegenüber die Bieterinteressen an einem förmlichen und mit subjektivem Rechtsschutz ausgestatteten Vergabeverfahren zurückzutreten hätten (vgl. zur gebotenen verhältnismäßigen Anwendung der Ausnahmeregeln des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. September 2009, Vll-Verg 12/09, vom 16. Dezember 2009, Vll-Verg 32/09, und vom 1. August 2012, Vll-Verg 10/12).

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Denn selbst wenn man bei einem wie hier durchgeführten förmlichen Vergabeverfahren den Beginn des Vergabeverfahrens nicht nach solchen förmlichen, sondern - so die Ag - nach materiellen Gesichtspunkten bestimmen würde (s. zu dieser Unterscheidung OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12) reicht es diesbezüglich nicht aus, dass der öffentliche Auftraggeber intern den Beschluss gefällt hat, einen Bedarf durch eine Beschaffung auf dem Markt zu decken.

    Eine solche unverbindliche Vorinformation dient allenfalls der Markterkundung oder als Signal für potentiell interessierte Unternehmen, reicht jedoch nicht aus, um ein förmliches Vergabeverfahren, wie es hier die Ag durchgeführt hat, beginnen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. September 2010, Vll-Verg 16/10, und vom 1. August 2012, Vll-Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Das neue Vorbringen der ASt ist daher als verspätet zurückzuweisen und nicht bei der Entscheidungsfindung der Vergabekammer zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Vll-Verg 22/03).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Solange sie lediglich den Verdacht hatte, das Produkt der Bg sei nicht ausschreibungskonform, besteht keine Rügeobliegenheit (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2006, Vll-Verg 23/06).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 76/08

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Ag, die auf die zahlreichen bisherigen Schreiben der ASt nicht substantiiert reagiert hatte, erscheint eine weitere Rüge vor Stellung des Nachprüfungsantrags entbehrlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Januar 2012, Vll-Verg 67/11, und vom 29. April 2009, Vll-Verg 76/08).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

    Auszug aus VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
    § 114 Abs. 1 GWB gilt auch hier, wonach die Vergabekammer nur dann Maßnahmen gegen einen öffentlichen Auftraggeber anordnen darf, wenn und soweit "der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist" (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. Juli 2011, Vll-Verg 20/11, vom 17. August 2011, Vll-Verg 55/11, und vom 27. Oktober 2010, Vll-Verg 47/10).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12

    Anforderungen an die Länge der berufspraktischen Erfahrung von Mitarbeitern im

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12

    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - Verg 32/09

    Begriff des Nachunternehmers i.S. des Vergaberechts; Anforderungen an die Annahme

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - Verg 16/10

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Verwerfung des

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Durch bestandskräftigen Beschluss vom 20. Dezember 2012 (VK 1-130/12), auf dessen Tenor und Gründe Bezug genommen wird, stellte die 1. Vergabekammer des Bundes die Unwirksamkeit des Vertrages fest und verpflichtete die Vergabestelle unter anderem, die Angebotswertung zu wiederholen, und zwar, - anhand von Zertifikaten oder vergleichbaren Nachweisen zu überprüfen, ob die von der Beigeladenen angebotene Schutzausrüstung den ausgeschriebenen Vorgaben an einen Splitterschutz und Schutz vor Druckbelastung standhalte;.

    a) Die Vergabekammer hat im ersten Nachprüfungsverfahren durch Beschluss vom 20. Dezember 2012 (VK 1-130/12) zutreffend, wenngleich nicht bestandskräftig (an der Bestandskraft hat grundsätzlich nur der Ausspruch teil), entschieden, dass die Ausschreibung dem Vergaberechtsregime des bis zum 13. Dezember 2012 geltenden GWB sowie - nach Ablauf der Umsetzungsfrist - im Wege der richtlinienkonformen Auslegung oder gegebenenfalls unmittelbaren Anwendung den Vorschriften der Verteidigungsrichtlinie 2009/81/EG und den Bestimmungen der VOL/A-EG 2009 unterliegt.

    Genauso hat die Vergabekammer im Beschluss vom 20. Dezember 2013 (VK 1-130/12) richtigerweise befunden, dass Ausnahmefälle nach § 100 Abs. 2 Buchst. d und e GWB nicht vorliegen, in denen das Vergaberechtsregime nicht gilt.

    bb) Nach den mit der Beschwerde nicht angefochtenen Feststellungen der Vergabekammer in dem im ersten Nachprüfungsverfahren ergangenen Beschluss vom 20. Dezember 2012 (VK 1-130/12, VKB 22) enthielten die Vergabeunterlagen entgegen § 9 Abs. 4 VOL/A-EG überdies keine abschließende Liste der vorzulegenden Nachweise.

  • VK Bund, 06.12.2016 - VK 2-119/16

    Ausschluss wegen Fehlens von Erklärungen nur bei transparenter Erstanforderung;

    Auch wenn sicherlich die konkreten Umstände jedes Einzelfalls zu würdigen sind, so beginnt das Vergabeverfahren im Regelfall noch nicht mit der Vorinformation, sondern erst mit der Bekanntmachung (grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2010 - VII-Verg 16/10; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - VK1-130/12).
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