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   VK Bund, 21.09.2021 - VK 2-87/21   

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https://dejure.org/2021,53527
VK Bund, 21.09.2021 - VK 2-87/21 (https://dejure.org/2021,53527)
VK Bund, Entscheidung vom 21.09.2021 - VK 2-87/21 (https://dejure.org/2021,53527)
VK Bund, Entscheidung vom 21. September 2021 - VK 2-87/21 (https://dejure.org/2021,53527)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter vorbefasst? Funktionale Betrachtungsweise maßgeblich!

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Wann ist der Vorauftragnehmer vorbefasst?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der den Folgeauftrag planende Vorauftragnehmer ist "vorbefasst"! (VPR 2022, 7)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Der den Folgeauftrag planende Vorauftragnehmer ist "vorbefasst"! (IBR 2022, 202)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 21.09.2021 - VK 2-87/21
    Der Rechtsverstoß muss sich dem durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis aufgrund des bei ihm allgemein vorauszusetzenden rechtlichen Wissens erschließen können (vgl. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017, VII-Verg 8/17, juris Rn. 44).
  • VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22

    Kein Ausschluss von Datenverarbeitungsangeboten deutscher Tochterunternehmen

    Unter Berufung auf die Entscheidung der VK Bund VK2-87/21 vom 21. September 2021 hält die ASt den § 7 VgV auf den vorgetragenen Sachverhalt für anwendbar und ist der Ansicht, die Bg sei im Hinblick auf § 7 VgV vom Vergabeverfahren auszuschließen.

    Hieraus sei kein Sachverhalt abzuleiten, der entsprechend der VK-Bund-Entscheidung VK2-87/21 einen Verstoß gegen § 7 VgV begründen könne, weil bereits der dort entschiedene Sachverhalt nicht mit dem hiesigen vergleichbar sei, was näher ausgeführt wird.

    Die ASt zieht hier eine Parallele zu der Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. September 2021 VK 2-87/21.

    Anders als im Referenzverfahren der Entscheidung VK2- 87/21 haben im streitgegenständlichen Vergabeverfahren alle Bieter den umfassenden und identischen Kenntnisstand; auch die ASt hat zu keinem Zeitpunkt beanstandet, dass ihr für die Angebotserstellung relevante Informationen fehlten, so dass ihr Hinweis nunmehr im Nachprüfungsverfahren, es hätte weitergehender Vorgaben über den Erwartungshorizont der Ag bedurft, um einen Wissensvorsprung der Bg auszugleichen, nicht belastbar ist.

  • VK Bund, 21.01.2022 - VK 2-131/21

    Präklusion der Rüge von Wertungskriterien nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB nach

    Auch bei einer weitgefassten, funktionalen Betrachtung kann die Bg daher nicht als vorbefasstes Unternehmen angesehen werden (vgl. zu einer solchen Konstellation Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. September 2021 VK 2-87/21).
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