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   VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17   

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VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17 (https://dejure.org/2017,58890)
VK Bund, Entscheidung vom 22.12.2017 - VK 1-135/17 (https://dejure.org/2017,58890)
VK Bund, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - VK 1-135/17 (https://dejure.org/2017,58890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Bieter sind über den Ablauf zu informieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Über eingeleitete Nachprüfung informiert: Kein Zuschlagsverbot! (VPR 2018, 1030)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren nach SektVO: Bieter sind über den Verhandlungsablauf zu informieren! (VPR 2018, 155)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Die Frage, ob es für den Auftraggeber notwendig war, einen bevollmächtigten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015, 15 Verg 11/14).

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu verschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, gegebenenfalls externen Rechtsrat einholen darf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015, 15 Verg 11/14, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Zwar haben sie im Übrigen in geringem Umfang schriftsätzlich vorgetragen, sich aber nicht in dem Umfang am Verfahren beteiligt, als dass sie hier Kostenersatz von der ASt verlangen könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 11/08

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Zuschlagsverbots wegen Einleitung eines

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Rechtshängig war das Nachprüfungsverfahren bereits mit Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer des Bundes am 3. November 2017 (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2004, X ZB 44/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2008, VII-Verg 11/08).
  • VK Bund, 17.08.2010 - VK 1-70/10

    Sanierung der Außenanlagen, MS/NS, BK und IT Versorgungsnetze

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Über die Wartefrist des § 134 Abs. 1, 2 GWB hinaus bedeutet dies jedoch im Umkehrschluss, dass ein Antragsteller grundsätzlich keinen Vertrauensschutz genießt (vgl. zum Ganzen auch VK Bund, Beschluss vom 17. August 2010, VK 1-70/10).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Die Frage, ob es für den Auftraggeber notwendig war, einen bevollmächtigten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015, 15 Verg 11/14).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Der Feststellungsantrag gemäß § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, VII-Verg 77/04).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-135/17
    Rechtshängig war das Nachprüfungsverfahren bereits mit Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer des Bundes am 3. November 2017 (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2004, X ZB 44/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2008, VII-Verg 11/08).
  • VK Rheinland, 19.11.2019 - VK 40/19

    Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

    Wenn auch nicht jede erforderliche Information bereits in den - gemäß § 41 Abs. 1 VgV schon mit der Auftragsbekanntmachung bereitzustellenden - Vergabeunterlagen enthalten sein muss, vgl. aber VK Bund, Beschl. v. 22.12.2017 - VK 1-135/17,.
  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    bb) Ein über § 169 Abs. 1 GWB hinausgehendes Zuschlagsverbot ergibt sich auch nicht durch die Kenntnis des Antragsgegners von dem Eingang eines Nachprüfungsantrags bei der Kammer (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013, 11 Verg 7/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2008 - Verg 11/08; VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017 - VK 1-135/17; VK Bund, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 1-70/10).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2023 - 3 VK 12/22

    Auf den Zugang der Vorabinformation kommt es nicht an!

    Dass der Bieter selbst die Vergabestelle über seinen Nachprüfungsantrag informiert, genügt nach Spruchpraxis, Rechtsprechung und Schrifttum gerade nicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18 mit weiteren Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12; VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017 - VK 1-135/17; Nowak in Pünder/Schellenberg, § 169 GWB Rn. 6).
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