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   VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17   

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VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17 (https://dejure.org/2017,57361)
VK Bund, Entscheidung vom 22.12.2017 - VK 1-141/17 (https://dejure.org/2017,57361)
VK Bund, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - VK 1-141/17 (https://dejure.org/2017,57361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Wartungsvertrag ist nachzufordern! (VPR 2018, 104)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Wartungsvertrag ist nachzufordern! (IBR 2018, 345)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Denn durch den Nachprüfungsantrag wurden nicht nur einfach gelagerte, auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen, sondern hierüber hinausgehende grundlegende Fragen zur Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit von Angeboten und zum Ausschluss von Angeboten, so dass für einen Bieter die Hinzuziehung eines spezifisch vergaberechtlichen Sachverstands geboten erscheint, um seine Rechte hinreichend wahrnehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII- Verg 37/13).

    Sie ist daher nicht als unterliegende Partei anzusehen und nicht an den Kosten des Verfahrens oder den Aufwendungen der ASt zu beteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13).

  • VK Westfalen, 09.06.2017 - VK 1-12/17

    Geforderte Herstellerangabe kann nicht nachgeholt werden!

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall im Übrigen von den Entscheidungen des OLG Dresden und der VK Westfalen, auf die sich die Ag bezieht, um den Ausschluss des Angebots der ASt wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zu begründen: Hier fehlten den jeweiligen Angeboten die Arbeitskarten, in denen die Bieter den Umfang der von ihnen angebotenen Wartungsleistungen selbst eintragen sollten (s. OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012, Verg 1/12; vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 30. Juni 2010, 17 Verg 2/10) bzw. Angaben zum Hersteller des angebotenen Produkts (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2017, VK1-12/17), so dass der öffentliche Auftraggeber nicht prüfen konnte, ob der betreffende Bieter die ausgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
  • EuGH, 12.09.2013 - C-526/11

    IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    der Satzung der Ag) (vgl. EuGH, Urteil vom 12. September 2013, Rs. C-526/11, Rz. 25 ff. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 (beide zu den deutschen Ärztekammern); VK Sachsen, Beschluss vom 12. November 2015, 1/SVK/033-15 (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Denn durch den Nachprüfungsantrag wurden nicht nur einfach gelagerte, auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen, sondern hierüber hinausgehende grundlegende Fragen zur Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit von Angeboten und zum Ausschluss von Angeboten, so dass für einen Bieter die Hinzuziehung eines spezifisch vergaberechtlichen Sachverstands geboten erscheint, um seine Rechte hinreichend wahrnehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII- Verg 37/13).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    der Satzung der Ag) (vgl. EuGH, Urteil vom 12. September 2013, Rs. C-526/11, Rz. 25 ff. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 (beide zu den deutschen Ärztekammern); VK Sachsen, Beschluss vom 12. November 2015, 1/SVK/033-15 (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • VK Sachsen, 12.11.2015 - 1/SVK/033-15

    IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    der Satzung der Ag) (vgl. EuGH, Urteil vom 12. September 2013, Rs. C-526/11, Rz. 25 ff. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 (beide zu den deutschen Ärztekammern); VK Sachsen, Beschluss vom 12. November 2015, 1/SVK/033-15 (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • OLG Rostock, 30.06.2010 - 17 Verg 2/10

    Rechtsnatur einer Bitte zur Vorlage bestimmter Unterlagen in den

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall im Übrigen von den Entscheidungen des OLG Dresden und der VK Westfalen, auf die sich die Ag bezieht, um den Ausschluss des Angebots der ASt wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zu begründen: Hier fehlten den jeweiligen Angeboten die Arbeitskarten, in denen die Bieter den Umfang der von ihnen angebotenen Wartungsleistungen selbst eintragen sollten (s. OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012, Verg 1/12; vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 30. Juni 2010, 17 Verg 2/10) bzw. Angaben zum Hersteller des angebotenen Produkts (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2017, VK1-12/17), so dass der öffentliche Auftraggeber nicht prüfen konnte, ob der betreffende Bieter die ausgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
  • OLG Dresden, 21.02.2012 - Verg 1/12

    Ausschließung eines inhaltlich unvollständigen Angebots; Abgrenzug nzur Ergänzug

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall im Übrigen von den Entscheidungen des OLG Dresden und der VK Westfalen, auf die sich die Ag bezieht, um den Ausschluss des Angebots der ASt wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zu begründen: Hier fehlten den jeweiligen Angeboten die Arbeitskarten, in denen die Bieter den Umfang der von ihnen angebotenen Wartungsleistungen selbst eintragen sollten (s. OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012, Verg 1/12; vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 30. Juni 2010, 17 Verg 2/10) bzw. Angaben zum Hersteller des angebotenen Produkts (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2017, VK1-12/17), so dass der öffentliche Auftraggeber nicht prüfen konnte, ob der betreffende Bieter die ausgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Es gibt also keine Kontrolle oder sonstige staatliche Beeinflussungsmöglichkeit der laufenden Tätigkeiten der Ag, insbesondere deren konkreter Beschaffungsentscheidungen, so dass nicht die Gefahr besteht, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Ag staatlicherseits beeinflusst werden kann (vgl. zum Gesetzeszweck dieser Regelung EuGH, aaO., Rz. 20, 29; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003, Rs. C-373/00, Rz. 70 ff.; VK Sachsen, aaO., Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 99 GWB, Rz. 74, 96 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 47/03

    Bieter trägt Beweislast für vollständiges Angebot

    Auszug aus VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17
    Unabhängig davon, dass die ASt in einem solchen Fall die Beweislast trägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 47/03), spricht vorliegend angesichts der drei in sich widerspruchsfreien, nachvollziehbaren und miteinander übereinstimmenden Aussagen der Personen, die die Angebotsumschläge geöffnet haben und von denen eine von einer.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

  • VK Bund, 16.11.2018 - VK 1-99/18

    Baumaßnahme

    (Vgl. zum Vorstehenden bereits 1. VK Bund, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - VK1-141/17.).
  • VK Bund, 22.08.2018 - VK 1-77/18

    Modernisierung der Ausstattung d. B. u. TZ d. HWK

    ausgeübten Tätigkeiten selbst festlegen (§ 106 Abs. 1 Nr. 4 HwO, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und § 41 Abs. 3 der Satzung der Ag) und auch der Beitragsmaßstab wird nicht wie für § 99 Nr. 2 lit. a) GWB erforderlich von einer der dort genannten staatlichen Stellen festgelegt, sondern durch die mit ihren eigenen beitragspflichtigen Mitgliedern besetzte Vollversammlung (§ 106 Abs. 1 Nr. 5, § 93 Abs. 1 HwO, § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Abs. 1 der Satzung der Ag) (vgl. EuGH, Urteil vom 12. September 2013, Rs. C-526/11, Rz. 25 ff. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2015, VII-Verg 35/14 (beide zu den deutschen Ärztekammern); VK Bund, Beschluss vom 22. Dezember 2017, VK1-141/17 und VK Sachsen, Beschluss vom 12. November 2015, 1/SVK/033-15 (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • VK Bund, 18.07.2018 - VK 1-55/18

    Nicht wertungsrelevante Preise sind nachzufordern!

    Jedenfalls bestehe eine Nachforderungspflicht des Ag. Zur Begründung beruft sich die ASt auf die Entscheidung der 1. Vergabekammer vom 22. Dezember 2017 (VK 1-141/17).
  • VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18

    Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums

    Denn er darf seinen Haushaltsplan selbst festlegen und seine Finanzen (Kassen, Bücher etc.) selbst oder allenfalls dann mithilfe externer Dritter führen bzw. prüfen, wenn vereinseigene Gremien dies so beschließen (§ 19 der Satzung des Ag) (vgl. zu diesen Voraussetzungen EuGH, Urteil vom 12. September 2013, Rs. C-526/11, Rz. 25 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2015, VII- Verg 35/14 (beide zu den deutschen Ärztekammern); 1. VK Bund, Beschluss vom 22. Dezember 2017, VK 1 - 141/17, VK Sachsen, Beschluss vom 12. November 2015, 1/SVK/033-15 (zu Industrie- und Handelskammern)).
  • VK Saarland, 20.06.2018 - 1 VK 01/18

    Geforderte Arbeitskarten nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!

    Wartungsleistungen könnten auch dann Angebotsinhalt eines Bieters sein, wenn die Inhalte dem Angebot zwar nicht beigefügt seien, sich aber aus den sonstigen Angebotsunterlagen ergebe, dass der Bieter diese Leistungen anbieten wollte (VK Bund, Beschluss vom 22.02.2017-VK 1-141/17).

    Auch die als Argumentationshilfe angeführte Entscheidung der Vergabekammer Bund (VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017 - VK 1-141/17) geht von einem völlig anderen Sachverhalt aus.

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