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   VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20   

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VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20 (https://dejure.org/2020,24270)
VK Bund, Entscheidung vom 25.03.2020 - VK 1-12/20 (https://dejure.org/2020,24270)
VK Bund, Entscheidung vom 25. März 2020 - VK 1-12/20 (https://dejure.org/2020,24270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitverschiebung ist grundlegende Auftragsänderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter sind auch nach Ablauf der Bindefrist über beabsichtigten Zuschlag zu informieren! (VPR 2020, 207)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter sind auch nach Ablauf der Bindefrist über beabsichtigten Zuschlag zu informieren! (IBR 2020, 610)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 12.10.2016 - 16 U 91/16

    Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist erteilt: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Der Ablauf der Bindefrist und das damit verbundene Erlöschen des Angebots ist vergaberechtlich nämlich so zu bewerten, dass der Auftraggeber in diesem Fall durch sein Zuschlagsschreiben ein neues Angebot für einen Vertragsschluss abgibt (§ 150 BGB), das der betreffende Bieter annehmen oder ablehnen kann, so dass der ausgeschriebene Vertrag ggf. geschlossen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 m.z.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16).

    den bekannt gemachten Anforderungen entspricht (dazu unter (1)), und zweitens, weil das bekannt gemachte Verfahren bereits im August 2019 mangels wertbarer Angebote nicht mehr durch eine Zuschlagserteilung beendet werden konnte (dazu unter (2)) (so im Ergebnis auch OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16; dass die EU-Bekanntmachung nicht den später erteilten Auftrag deckt, übersieht das OLG Celle in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19).

    Dazu hätte die ASt jedoch das im "Auftragsschreiben" vom 4. Juli 2019 gemäß § 150 BGB zu sehende Vertragsangebot der Ag unverändert annehmen müssen (s. hierzu bereits oben unter 1a)aa), insbesondere OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16).

    Durch diese Vergaberechtsverstöße ist die ASt auch in ihren Rechten verletzt, weil sie keine Chance mehr hatte, sich an der Auftragsvergabe zu beteiligen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19; OLG Dresden, Beschluss vom 22. August 2016, 16 U 91/16).

  • OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer; Zuschlag auf ein

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Der Ablauf der Bindefrist und das damit verbundene Erlöschen des Angebots ist vergaberechtlich nämlich so zu bewerten, dass der Auftraggeber in diesem Fall durch sein Zuschlagsschreiben ein neues Angebot für einen Vertragsschluss abgibt (§ 150 BGB), das der betreffende Bieter annehmen oder ablehnen kann, so dass der ausgeschriebene Vertrag ggf. geschlossen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 m.z.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16).

    Schließlich wird das Auftragsinteresse der ASt durch ihre Rüge vom 27. Januar 2020 und ihren Nachprüfungsantrag belegt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 m.z.N.).

    Bei diesem Änderungsvorschlag der ASt handelt es sich gemäß § 150 Abs. 2 BGB um die Ablehnung des Angebots der Ag, die mit einem neuen Vertragsangebot der ASt verbunden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19).

    Durch diese Vergaberechtsverstöße ist die ASt auch in ihren Rechten verletzt, weil sie keine Chance mehr hatte, sich an der Auftragsvergabe zu beteiligen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19; OLG Dresden, Beschluss vom 22. August 2016, 16 U 91/16).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Die Bedingung, unter der die ASt die Bindefrist ihres Angebots am 24. Juni 2019 verlängert hat, die konkreten Ausführungstermine erst noch abstimmen zu müssen, zeigt nicht das fehlende Interesse der ASt am Auftrag, sondern stellt lediglich den Verweis auf die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) VOB/B auch ohne einen solchen vorherigen Vorbehalt bestehende Möglichkeit dar, die vertraglichen Ausführungsfristen nach Vertragsschluss anpassen zu können (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2010, VII ZR 213/08; und vom 11. Mai 2009, VII ZR 11/08).

    Dies ist hier allein schon deshalb nicht der Fall, weil die Ag die gemäß § 8a EU Abs. 4 Nr. 1d), § 9 EU VOB/A 2009 in die Vertragsunterlagen aufzunehmenden Ausführungsfristen erheblich, nämlich inzwischen bis mehrere Monate ins Jahr 2020 hineinreichend, abgeändert hat - ein Sachverhalt, der nicht nur aufgrund seiner grundsätzlichen Auswirkungen auf andere essentialia eines Vertrags wie die Preise (z.B. wegen geänderter Kosten ausführungsnotwendiger Vorleistungen und Materialien, so auch BGH, Urteil vom 22. Juli 2010, VII ZR 213/08) eine "grundlegende" Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen im o.g. Sinne darstellt, sondern gerade auch im vorliegenden Fall sowohl für die ASt als auch für die Bg die Bedingung dafür war, unter der sie die Bindefrist im Juni 2019 überhaupt verlängert hatten.

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Die Bedingung, unter der die ASt die Bindefrist ihres Angebots am 24. Juni 2019 verlängert hat, die konkreten Ausführungstermine erst noch abstimmen zu müssen, zeigt nicht das fehlende Interesse der ASt am Auftrag, sondern stellt lediglich den Verweis auf die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) VOB/B auch ohne einen solchen vorherigen Vorbehalt bestehende Möglichkeit dar, die vertraglichen Ausführungsfristen nach Vertragsschluss anpassen zu können (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2010, VII ZR 213/08; und vom 11. Mai 2009, VII ZR 11/08).

    Darauf dass die Ag das Verhalten der ASt, insbesondere deren Schreiben vom 6. und 12. August 2019 möglicherweise anders verstanden hat, kommt es nicht an, weil Willenserklärungen im Vergabeverfahren nicht subjektiv, sondern aus objektiver Empfängersicht auszulegen sind (§§ 133, 157 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009, VII ZR 11/08).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Die Bg ist nicht an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen, da sie das Nachprüfungsverfahren weder durch eigene Anträge noch durch schriftsätzlichen Vortrag aktiv gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Da auch die ASt anwaltlich vertreten war, war im Falle der Ag, die nur selten Vergabeverfahren nach EU- Recht durchführt, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten darüber hinaus zur Herstellung der "Waffengleichheit" erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten erscheint daher sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - Verg 35/08

    Grenzen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Alles andere wäre vorbeugender Rechtsschutz, den die Vergabekammern nicht gewähren (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. März 2014, VII-Verg 11/14; vom 29. Oktober 2008, VII-Verg 35/08 und vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 46/08).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Alles andere wäre vorbeugender Rechtsschutz, den die Vergabekammern nicht gewähren (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. März 2014, VII-Verg 11/14; vom 29. Oktober 2008, VII-Verg 35/08 und vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 46/08).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20
    Alles andere wäre vorbeugender Rechtsschutz, den die Vergabekammern nicht gewähren (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. März 2014, VII-Verg 11/14; vom 29. Oktober 2008, VII-Verg 35/08 und vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 46/08).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Daher ist muss auch ein Unternehmen, das sie Möglichkeit hatte, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, auf Grund der klaren gesetzlichen Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht vorab die unterlassene europaweite Bekanntmachung bei einer de-facto Vergabe rügen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 9. April 2021 - Verg 2/20 -, juris, Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 15 Verg 8/20 -, juris, Rdnr. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII- Verg 13/17 -, juris, Rdnr. 20; VK Bund, Beschluss vom 25. März 2020 - VK 1 - 12/20 -, juris, Rdnr. 45; VK Südbayern, Beschluss vom 5. August 2019 - Z3-3-3194-1-14-05/19 -, BeckRS 2019, 23408, Rdnr. 68; Beschluss vom 18. Juli 2019 - Z3-3-3194-1-14-05/19 -, juris, Rdnr. 78; Horn, jurisPR-VergR 11/2020 Anm. 5, E.; jurisPR-VergR 1/2020 Anm. 6, D.).
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    den Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 7.8.2020, Az.: VK 1-12/20 aufzuheben,.
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