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   VK Bund, 27.08.2018 - VK 1-75/18   

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https://dejure.org/2018,30843
VK Bund, 27.08.2018 - VK 1-75/18 (https://dejure.org/2018,30843)
VK Bund, Entscheidung vom 27.08.2018 - VK 1-75/18 (https://dejure.org/2018,30843)
VK Bund, Entscheidung vom 27. August 2018 - VK 1-75/18 (https://dejure.org/2018,30843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 1-75/18
    Die Frage, ob es für den Auftraggeber notwendig war, einen bevollmächtigten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015, 15 Verg 11/14).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 1-75/18
    Die Frage, ob es für den Auftraggeber notwendig war, einen bevollmächtigten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015, 15 Verg 11/14).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 1-75/18
    Wenn sie dem Bieter mitteilt, dass sie unter keinen Umständen gewillt ist, eine etwa vorliegende Verletzung des Vergaberechts abzustellen, kann mithin die Rügeobliegenheit entfallen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16).
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 1/19

    Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 1-75/18
    Sie wies gleichzeitig auf die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB einschließlich eines Verweises auf die weiteren Ausführungen zum Rechtsschutz in der EU-Bekanntmachung 2018/S 057-126765 hin, wo auch ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen worden war (zu dem insoweit notwendigen Hinweis siehe grundlegend OLG Celle, Beschluss vom 4. März 2010, 13 Verg 1/19).
  • VK Bund, 08.10.2018 - VK 1-95/18

    Sortieranlage

    Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag am 27. August 2018, soweit er nicht unzulässig war, als unbegründet zurück (VK1 - 75/18).

    Sie ist dagegen mit einem Nachprüfungsantrag vorgegangen, der von der erkennenden Kammer mit Beschluss vom 27. August 2018 (Az. VK1-75/18) bestandskräftig zurückgewiesen wurde.

    Die erkennende Vergabekammer hat sich mit den geltend gemachten Verstößen bereits eingehend in ihrem Beschluss vom 27. August 2018 (VK1 - 75/18) und in dem zuvor geführten Nachprüfungsverfahren VK 1 - 53/18 (beendet durch Rücknahme der ASt infolge Abhilfe durch die Ag) auseinander gesetzt.

    Sie hat im Verfahren VK1 - 75/18 bestandskräftig den Ausschluss der ASt aus dem Teilnahmewettbewerb festgestellt.

    Damit können diese Beanstandungen nicht mehr in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. zur Unzulässigkeit bereits Beschluss VK1 - 75/18).

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