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   VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17   

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https://dejure.org/2017,58808
VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17 (https://dejure.org/2017,58808)
VK Bund, Entscheidung vom 27.12.2017 - VK 1-137/17 (https://dejure.org/2017,58808)
VK Bund, Entscheidung vom 27. Dezember 2017 - VK 1-137/17 (https://dejure.org/2017,58808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelverursacher kann von der Vergabe der Sanierungsarbeiten ausgeschlossen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelverursacher kann von der Vergabe der Sanierungsarbeiten ausgeschlossen werden! (VPR 2018, 1025)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Auszug aus VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17
    Dies ist jedoch auch nicht für eine Begründung der Ausschlussvoraussetzungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB erforderlich; es reicht vielmehr aus, dass der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basieren und die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16, m.w.N.; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 29. Februar 2016, VK 1-138/15).

    Da dessen Abschluss jedoch nicht abgewartet werden kann und muss (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16) und dem Gutachten von [...] auch nur eine anders ausfallende sachverständige Wertung, nicht aber Umstände entnommen werden können, die die Schlussfolgerungen der vorerwähnten Gutachten grundsätzlich in Frage stellen, darf nach derzeitigem Stand aufgrund der bereits erwähnten Gutachten von dem Vorliegen von Ausführungsfehlern seitens der ASt ausgegangen werden.

  • VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsleistungen

    Auszug aus VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17
    Dies ist jedoch auch nicht für eine Begründung der Ausschlussvoraussetzungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB erforderlich; es reicht vielmehr aus, dass der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basieren und die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16, m.w.N.; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 29. Februar 2016, VK 1-138/15).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18

    Meinungsverschiedenheiten sind kein Ausschlussgrund!

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27.12.2017 (VK 1-137/17) aufgehoben.
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