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   VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20   

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VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20 (https://dejure.org/2020,24969)
VK Bund, Entscheidung vom 28.05.2020 - VK 1-34/20 (https://dejure.org/2020,24969)
VK Bund, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - VK 1-34/20 (https://dejure.org/2020,24969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frage kann Rüge sein: Ab Antwort läuft die 15-Tages-Frist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügen oder Fragen - das ist hier die Frage!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Frage kann Rüge sein: Ab Nichtabhilfe läuft die 15-Tages-Frist! (VPR 2020, 240)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Frage kann Rüge sein: Ab Nichtabhilfe läuft die 15-Tages-Frist! (IBR 2020, 606)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Hinsicht durchdrungen hat, also aufgrund einer Parallelwertung in seiner Laiensphäre etwas nicht nur als für ihn nachteilig empfindet, sondern auch für rechtswidrig hält (vgl. dazu, dass anderenfalls schon gar keine Rügeobliegenheit besteht: nur BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).

    Die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten erscheint daher sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • VK Bund, 20.12.2016 - VK 1-122/16

    Rahmenvertrag über die Lieferung, Installation und Instandhaltung von

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Eine ordnungsgemäße Rüge setzt daher nicht nur voraus, dass die Tatsachen, auf die die Beanstandung gestützt wird, so konkret wie für die Nachvollziehbarkeit nötig benannt werden, sondern auch, dass aus der Rüge deutlich wird, dass es sich hierbei um einen Vergaberechtsverstoß handelt, dessen Abhilfe begehrt wird (1. VK Bund, Beschluss vom 20. Dezember 2016, VK 1-122/16 m.w.N.).

    Auch in einem solchen Fall handelt es sich nicht um reine Fragen, sondern um "Rügen" i.S.d. § 160 Abs. 3 GWB, wenn sich aus dem Inhalt der "Frage" insgesamt ergibt, dass es sich nicht nur um eine bloße (Verständnis-)Frage oder um eine reine Äußerung rechtlicher Zweifel handelt, sondern dass das Vorgebrachte als Mitteilung zu verstehen sein soll, dass der Antragsteller die derzeitige Vorgehensweise des Auftraggebers für vergabefehlerhaft hält, verbunden mit der ernstgemeinten Aufforderung an den Auftraggeber, diesen Vergaberechtsverstoß zu beseitigen (1. VK Bund, Beschluss vom 20. Dezember 2016, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    "Bestimmungen über das Vergabeverfahren" i.S.d. § 156 Abs. 2 i.V.m. § 97 Abs. 6 GWB, die vor der Vergabekammer geltend gemacht werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17 und vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17).

    Doch auch soweit das Vorbringen der ASt gegen einzelne vertragliche Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit der kaufmännisch vernünftigen Angebotskalkulation materiell beurteilt werden könnte (wofür die Vergabekammer zuständig wäre, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2017, a.a.O.), bestehen erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags wegen der Antragsbefugnis der ASt i.S.d. § 160 Abs. 2 GWB.

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17

    Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Im Anschluss an den o.g. Zweck einer Rüge, den öffentlichen Auftraggeber auf etwaige Vergabefehler hinzuweisen und ihm so Gelegenheit zu geben, diese Fehler frühzeitig zu beseitigen, liegt eine Nichtabhilfemitteilung dann vor, wenn die Vergabestelle in ihrer Antwort auf eine Rüge eindeutig zum Ausdruck bringt, dass sie die Rüge als unzutreffend abtut und ihr endgültig nicht abhilft (vgl. Begründung zum Entwurf des § 107 Abs. 3 GWB-E a.F. [jetzt: § 160 Abs. 3 GWB], BT-Drs. 16/10117, S. 22 zu Nr. 13; OLG München, Beschluss vom 21. April 2017, Verg 2/17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2010, 15 Verg 1/10).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2010 - 15 Verg 1/10

    Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Vergabenachprüfungsantrag: Beginn der

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Im Anschluss an den o.g. Zweck einer Rüge, den öffentlichen Auftraggeber auf etwaige Vergabefehler hinzuweisen und ihm so Gelegenheit zu geben, diese Fehler frühzeitig zu beseitigen, liegt eine Nichtabhilfemitteilung dann vor, wenn die Vergabestelle in ihrer Antwort auf eine Rüge eindeutig zum Ausdruck bringt, dass sie die Rüge als unzutreffend abtut und ihr endgültig nicht abhilft (vgl. Begründung zum Entwurf des § 107 Abs. 3 GWB-E a.F. [jetzt: § 160 Abs. 3 GWB], BT-Drs. 16/10117, S. 22 zu Nr. 13; OLG München, Beschluss vom 21. April 2017, Verg 2/17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2010, 15 Verg 1/10).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Ist diese erfolgt, läuft die Frist und mit ihrem Ablauf treten die entsprechenden Rechtsfolgen ein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2009, VII-Verg 37/09).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    "Bestimmungen über das Vergabeverfahren" i.S.d. § 156 Abs. 2 i.V.m. § 97 Abs. 6 GWB, die vor der Vergabekammer geltend gemacht werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17 und vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Hinsicht durchdrungen hat, also aufgrund einer Parallelwertung in seiner Laiensphäre etwas nicht nur als für ihn nachteilig empfindet, sondern auch für rechtswidrig hält (vgl. dazu, dass anderenfalls schon gar keine Rügeobliegenheit besteht: nur BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20
    Was nach früherem Vergaberecht als "ungewöhnliches Wagnis" geltend gemacht werden konnte, kann jetzt nämlich nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation geltend gemacht werden (std. Rspr. seit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2021 - 15 Verg 11/20

    Lernfabrik

    aa) Eine Rüge im Sinne von § 160 Abs. 3 GWB ist gegeben, wenn es sich nicht nur um eine reine Äußerung rechtlicher Zweifel handelt, sondern das Vorgebrachte als Mitteilung zu verstehen ist, dass der Antragsteller die derzeitige Vorgehensweise des Auftraggebers für vergabefehlerhaft hält, verbunden mit der ernstgemeinten Aufforderung an den Auftraggeber, diesen Vergaberechtsverstoß zu beseitigen (VK Bund, Beschluss vom 28.05.2020, VK 1-34/20, BeckRS 2020, 24255 Rn. 32, beck-online).
  • VK Sachsen, 07.07.2021 - 1/SVK/007-21

    Rügen ist keine Frage der Taktik!

    Eine ordnungsgemäße Rüge setzt daher nicht nur voraus, dass die Tatsachen, auf die die Beanstandung gestützt wird, so konkret wie für die Nachvollziehbarkeit nötig benannt werden, sondern auch, dass aus der Rüge deutlich wird, dass es sich hierbei um einen Vergaberechtsverstoß handelt, dessen Abhilfe begehrt wird (VK Bund, B. v. 28.05.2020 - VK 1-34/20, B.v. 20.11.2016, VK 1-122/16 m.w.N.).

    Schon gar nicht wurde sie in ihrem Schreiben so konkret, dass deutlich geworden wäre, dass sie hier einen Vergaberechtsverstoß geltend machen möchte, dessen Abhilfe begehrt wird (VK Bund, B. v. 28.05.2020 - VK 1-34/20, B.v. 20.11.2016, VK 1-122/16 m.w.N.).

    Denn die Rüge soll dem Auftraggeber frühzeitig Gelegenheit geben, ein vergaberechtswidriges Verhalten zu erkennen, dieses ggf. zu beseitigen, oder hierauf mit einem fristauslösenden Nichtabhilfeschreiben zu reagieren um das Vergabeverfahren möglichst rasch und ohne (ggf. späteres) zeit- und kostenaufwändige Nachprüfungsverfahren zum Abschluss zu bringen (so bereits VK Bund, B. v. 28.05.2020 - VK 1-34/20, m. Verw. a. d. Begründung zum Entwurf des § 117 GWB-E a.F. [jetzt: § 160 GWB], BT-Drs. 13/9340, S.17).

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Nicht zuletzt spricht gegen eine für die Antragstellerin unzumutbare kaufmännisch vernünftige Kalkulation, dass diese in der Lage war, zumindest ein Erstangebot abzugeben (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 28. Mai 2020, VK 1-34/20).
  • VK Südbayern, 21.07.2022 - 3194.Z3-3_01-21-78

    Vergabekammer, Bieter, Marke, Beschwerde, Auslegung, Wettbewerb, Verletzung,

    Eine ordnungsgemäße Rüge setzt daher nicht nur voraus, dass die Tatsachen, auf die die Beanstandung gestützt wird, so konkret wie für die Nachvollziehbarkeit nötig benannt werden, sondern auch, dass aus der Rüge deutlich wird, dass es sich hierbei um einen Vergaberechtsverstoß handelt, dessen Abhilfe begehrt wird (VK Bund, Beschluss vom 28.05.2020 - VK 1-34/20).
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