Rechtsprechung
VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
- abz-bayern.de (Kurzinformation)
Zwingender Angebotsausschluss wegen verweigerter Aufklärung zur Eignung - hier Umsatz
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen! (VPR 2021, 20)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen! (IBR 2021, 39)
Verfahrensgang
- VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
- OLG Düsseldorf - Verg 28/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 35/18
Europaweite Ausschreibung eines Auftrags im offenen Verfahren
Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
Vergabeunterlagen sind jedoch nach den für die Auslegung von Willenserklärungen gelten Grundsätzen, abstellend auf den objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter, auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. November 2018 - Verg 35/18, juris-Rn. 38). - OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
Insoweit ist § 56 Abs. 2 VgV richtlinienkonform auszulegen (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018 - Verg 42/17, juris-Rn. 44 ff.;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14. August 2019 - 15 Verg 10/19, juris-Rn. 32). - OLG Karlsruhe, 14.08.2019 - 15 Verg 10/19
Umweltschadenversicherung - Vergabeverfahren für Leistungen der …
Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
Insoweit ist § 56 Abs. 2 VgV richtlinienkonform auszulegen (…s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018 - Verg 42/17, juris-Rn. 44 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14. August 2019 - 15 Verg 10/19, juris-Rn. 32). - VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17
Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V
Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
Nach Auffassung der Vergabekammer müssen die Subunternehmer jedoch entgegen der Auffassung der ASt nicht die an den Bieter/Hauptauftragnehmer gestellten Eignungsanforderungen erfüllen (vgl. VK Bund, Beschl. v. 28. September 2017 - VK1-93/17).
- VK Bund, 09.07.2020 - VK 2-47/20
Geforderter Jahresumsatz bei Losvergabe; einfach oder doppelt?
- Die Ag verhalte sich mit ihrer Entscheidung zur Nichtberücksichtigung des Angebots der ASt zudem widersprüchlich, da sie sich, so habe die ASt erfahren, im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VK2-21/20 in einem Schriftsatz vom 31. März 2020, dort auf Seite 9, dahin eingelassen habe, dass der Mindestumsatz nur dann zu fordern sei, wenn eine Bezuschlagung mit beiden Losen erfolgen solle.- Darüber hinaus begehrt die ASt Einsicht in den vollständigen Beschluss zum Nachprüfungsverfahren VK2-21/20 sowie in die Schriftsätze der Ag aus diesem Nachprüfungsverfahren.
Soweit die ASt aufgrund ihrer Informationen aus dem Verfahren VK 2-21/20 meint, die Ag habe dort selbst das Verständnis artikuliert, wonach nur bei Zuschlag auf beide Lose die 8 Mio. gefordert gewesen seien, so könnte dies die Richtigkeit dieser Annahme unterstellt nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
Sollte die Ag im Verfahren VK 2-21/20 ein anderes Verständnis vorgetragen haben, so kann dies nur als Prozesstaktik angesehen werden.
In Bezug auf die von der ASt begehrte Einsicht in den Beschluss im Verfahren VK 2- 21/20 sowie in die diesbezüglichen Schriftsätze erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht nicht.
- OLG Düsseldorf, 10.03.2021 - Verg 45/20
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags nach dem …
Nach Beiladung der Antragstellerin hat die Vergabekammer der Antragsgegnerin, die ihre Zuschlagsentscheidung bis dahin auch im Vergabenachprüfungsverfahren verteidigt hat, mit Beschluss vom 27. Mai 2020 (VK 2 - 21/20) untersagt, den Zuschlag für das Los 1 auf das Angebot der Antragstellerin zu erteilen.Zur Begründung bezog sie sich auf den Beschluss der Vergabekammer im Verfahren VK 2 - 21/20 und die Aufklärungsverweigerung der Antragstellerin.
Die Antragstellerin hat am 11. Juni 2020 als Beigeladene jenes Verfahrens gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 27. Mai 2020 (VK 2 - 21/20) sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
- VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23
Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!
Durch dieses Verhalten verweigerte sie nach Auffassung der Vergabekammer ihre Mitwirkung an der Aufklärung, was für sich genommen bereits einen Ausschlussgrund gem. § 15 Abs. 5 VgV hätte darstellen können (OLG Frankfurt, B. v. 12.11.2013 - 11 Verg 14/13, VK Bund, B. v. 27.05.2020 - VK 2-21/20), was der Auftraggeber aber nicht in Betracht gezogen hat.