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   VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20   

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https://dejure.org/2020,24433
VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20 (https://dejure.org/2020,24433)
VK Bund, Entscheidung vom 28.05.2020 - VK 2-21/20 (https://dejure.org/2020,24433)
VK Bund, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - VK 2-21/20 (https://dejure.org/2020,24433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen! (VPR 2021, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen! (IBR 2021, 39)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 35/18

    Europaweite Ausschreibung eines Auftrags im offenen Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
    Vergabeunterlagen sind jedoch nach den für die Auslegung von Willenserklärungen gelten Grundsätzen, abstellend auf den objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter, auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. November 2018 - Verg 35/18, juris-Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
    Insoweit ist § 56 Abs. 2 VgV richtlinienkonform auszulegen (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018 - Verg 42/17, juris-Rn. 44 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14. August 2019 - 15 Verg 10/19, juris-Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2019 - 15 Verg 10/19

    Umweltschadenversicherung - Vergabeverfahren für Leistungen der

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
    Insoweit ist § 56 Abs. 2 VgV richtlinienkonform auszulegen (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018 - Verg 42/17, juris-Rn. 44 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14. August 2019 - 15 Verg 10/19, juris-Rn. 32).
  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Auszug aus VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
    Nach Auffassung der Vergabekammer müssen die Subunternehmer jedoch entgegen der Auffassung der ASt nicht die an den Bieter/Hauptauftragnehmer gestellten Eignungsanforderungen erfüllen (vgl. VK Bund, Beschl. v. 28. September 2017 - VK1-93/17).
  • VK Bund, 09.07.2020 - VK 2-47/20

    Geforderter Jahresumsatz bei Losvergabe; einfach oder doppelt?

    - Die Ag verhalte sich mit ihrer Entscheidung zur Nichtberücksichtigung des Angebots der ASt zudem widersprüchlich, da sie sich, so habe die ASt erfahren, im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VK2-21/20 in einem Schriftsatz vom 31. März 2020, dort auf Seite 9, dahin eingelassen habe, dass der Mindestumsatz nur dann zu fordern sei, wenn eine Bezuschlagung mit beiden Losen erfolgen solle.

    - Darüber hinaus begehrt die ASt Einsicht in den vollständigen Beschluss zum Nachprüfungsverfahren VK2-21/20 sowie in die Schriftsätze der Ag aus diesem Nachprüfungsverfahren.

    Soweit die ASt aufgrund ihrer Informationen aus dem Verfahren VK 2-21/20 meint, die Ag habe dort selbst das Verständnis artikuliert, wonach nur bei Zuschlag auf beide Lose die 8 Mio. gefordert gewesen seien, so könnte dies die Richtigkeit dieser Annahme unterstellt nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

    Sollte die Ag im Verfahren VK 2-21/20 ein anderes Verständnis vorgetragen haben, so kann dies nur als Prozesstaktik angesehen werden.

    In Bezug auf die von der ASt begehrte Einsicht in den Beschluss im Verfahren VK 2- 21/20 sowie in die diesbezüglichen Schriftsätze erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht nicht.

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2021 - Verg 45/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags nach dem

    Nach Beiladung der Antragstellerin hat die Vergabekammer der Antragsgegnerin, die ihre Zuschlagsentscheidung bis dahin auch im Vergabenachprüfungsverfahren verteidigt hat, mit Beschluss vom 27. Mai 2020 (VK 2 - 21/20) untersagt, den Zuschlag für das Los 1 auf das Angebot der Antragstellerin zu erteilen.

    Zur Begründung bezog sie sich auf den Beschluss der Vergabekammer im Verfahren VK 2 - 21/20 und die Aufklärungsverweigerung der Antragstellerin.

    Die Antragstellerin hat am 11. Juni 2020 als Beigeladene jenes Verfahrens gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 27. Mai 2020 (VK 2 - 21/20) sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Durch dieses Verhalten verweigerte sie nach Auffassung der Vergabekammer ihre Mitwirkung an der Aufklärung, was für sich genommen bereits einen Ausschlussgrund gem. § 15 Abs. 5 VgV hätte darstellen können (OLG Frankfurt, B. v. 12.11.2013 - 11 Verg 14/13, VK Bund, B. v. 27.05.2020 - VK 2-21/20), was der Auftraggeber aber nicht in Betracht gezogen hat.
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