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   VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20   

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https://dejure.org/2020,25409
VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20 (https://dejure.org/2020,25409)
VK Bund, Entscheidung vom 28.08.2020 - VK 2-57/20 (https://dejure.org/2020,25409)
VK Bund, Entscheidung vom 28. August 2020 - VK 2-57/20 (https://dejure.org/2020,25409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschaffung von Schutzmasken: Auch die operative Geschäftsabwicklung war dringlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Pressebericht, 08.09.2020)

    Das BMG hat nicht gegen Vergaberecht verstoßen: Es war wirklich dringend

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • dombert.de (Kurzinformation)

    Direktvergabe von Rechtsdienstleistungen zur Abwehr der Corona-Pandemie zulässig

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.08.2020)

    Wie das BMG Schutzmasken beschaffte: Vertrag mit EY auf dem Prüfstand

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffung von Schutzausstattung - Dringlichkeitsvergabe zur Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit war statthaft

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-Pandemie rechtfertigt auch Direktvergabe für die Vertragsabwicklung der Schutzmasken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffung von Schutzmasken: Auch operative Geschäftsabwicklung war dringlich! (VPR 2020, 230)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffung von Schutzmasken: Auch operative Geschäftsabwicklung war dringlich! (IBR 2020, 658)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Der Begriff der Interimsvergabe wird regelmäßig dann verwandt, wenn den Auftraggeber eine Verantwortlichkeit für eine objektiv gegebene Dringlichkeit trifft, er diese also selbst verschuldet hat, so dass die Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV einerseits gerade nicht vorliegen, die Leistung für die Allgemeinheit aber unverzichtbar ist, so z.B. Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 Verg 15/13; weitere Beispielsfälle: OLG München, Beschluss vom 21.02.2013 - Verg 21/12 bzgl. Krankenhausapotheke; VK Hessen, Beschluss vom 12.1.2017 bzgl. der Interimsvergabe bei der Abfallentsorgung).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Das Vergabenachprüfungsverfahren ist ein Instrument des Primärrechtsschutzes; nach Zuschlagserteilung ist die Zuständigkeit der Zivilgerichte eröffnet, § 156 Abs. 3 GWB (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Auf die generell bestehende Möglichkeit der Ergänzung des Vergabevermerks durch schriftsätzlichen Vortrag im Nachprüfungsverfahren ist hinzuweisen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14, sowie Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Auf die generell bestehende Möglichkeit der Ergänzung des Vergabevermerks durch schriftsätzlichen Vortrag im Nachprüfungsverfahren ist hinzuweisen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14, sowie Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18).
  • EuGH, 01.03.2018 - C-9/17

    Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Zu diesem Instrumentarium gehören sog. Open-house-Verfahren, die eine additiv zu vergaberechtlichen Instrumenten eröffnete Möglichkeit der Beschaffung darstellen (EuGH, Urteil vom 1. März 2018 - Rs. C-9/17; Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-410/14).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Zu diesem Instrumentarium gehören sog. Open-house-Verfahren, die eine additiv zu vergaberechtlichen Instrumenten eröffnete Möglichkeit der Beschaffung darstellen (EuGH, Urteil vom 1. März 2018 - Rs. C-9/17; Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-410/14).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Auf die generell bestehende Möglichkeit der Ergänzung des Vergabevermerks durch schriftsätzlichen Vortrag im Nachprüfungsverfahren ist hinzuweisen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14, sowie Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18).
  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20
    Der Begriff der Interimsvergabe wird regelmäßig dann verwandt, wenn den Auftraggeber eine Verantwortlichkeit für eine objektiv gegebene Dringlichkeit trifft, er diese also selbst verschuldet hat, so dass die Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV einerseits gerade nicht vorliegen, die Leistung für die Allgemeinheit aber unverzichtbar ist, so z.B. Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 Verg 15/13; weitere Beispielsfälle: OLG München, Beschluss vom 21.02.2013 - Verg 21/12 bzgl. Krankenhausapotheke; VK Hessen, Beschluss vom 12.1.2017 bzgl. der Interimsvergabe bei der Abfallentsorgung).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Betriebsführungsleistungen im

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. August 2020 (VK 2 - 57/20) wird als unzulässig verworfen.
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