Rechtsprechung
VK Bund, 29.05.2020 - VK 2-19/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstangebote im Verhandlungsverfahren sind fristgerecht einzureichen!
Kurzfassungen/Presse
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Elektronische Angebotsabgabe: Bieter müssen ausreichend Zeit einkalkulieren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer zu spät hochlädt, den bestraft der Auftraggeber! (VPR 2020, 170)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wer zu spät hochlädt, den bestraft der Auftraggeber! (IBR 2020, 540)
Verfahrensgang
- VK Bund, 13.05.2020 - VK 2-19/20
- VK Bund, 29.05.2020 - VK 2-19/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …
Auszug aus VK Bund, 29.05.2020 - VK 2-19/20
Konkretisierung, wann z.B. die Höchstpunktzahl erteilt wird, ist angesichts der subjektiven Komponente, z.B. beim Tragekomfort, weder möglich noch angesichts der Erkennbarkeit des Gewünschten erforderlich (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2017 - Verg 39/16, sowie BGH vom 4.4.2017 - X ZB 3/17). - OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten
Auszug aus VK Bund, 29.05.2020 - VK 2-19/20
Konkretisierung, wann z.B. die Höchstpunktzahl erteilt wird, ist angesichts der subjektiven Komponente, z.B. beim Tragekomfort, weder möglich noch angesichts der Erkennbarkeit des Gewünschten erforderlich (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2017 - Verg 39/16, sowie BGH vom 4.4.2017 - X ZB 3/17).
- VK Berlin, 04.11.2020 - VK-B2-20/20
Bieterclient vs. manuelles Hochladen: Dateigrößenbegrenzung beachten!
Dabei kann der Antragstellerin schon nicht entgegengehalten werden, dass die gescheiterte Abgabe allein deshalb in ihre Sphäre falle, weil sie den Vorgang der Angebotsabgabe erst zu spät begonnen habe (vgl. dazu etwa VK Bund, Beschluss v. 29. Mai 2020 - VK 2-19/20, IBRRS 2020, 2070).