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   VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09   

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VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09 (https://dejure.org/2009,32567)
VK Bund, Entscheidung vom 29.07.2009 - VK 2-87/09 (https://dejure.org/2009,32567)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - VK 2-87/09 (https://dejure.org/2009,32567)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Denn die Rahmenvereinbarung ist über die seit jeher geltende Vorschrift des § 4 SKR hinaus als eine allen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehende Vertragsform anerkannt und gilt damit auch für Rahmenvereinbarungen, auf die die spezielle Bestimmung des § 3a Nr. 4 VOL/A nicht anwendbar ist (vgl. insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07, und vom 20. April 2006, VK 1 - 19/06, jüngst auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sowohl das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 9. Juni 2004, VII-Verg 18/04) als auch die 3. Vergabekammer des Bundes (Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09) entschieden haben, dass selbst die Garantie einer Vergütung in Höhe von 70 % das dem Bieter aufgrund bestimmter Vorhaltungspflichten entstehende ungewöhnliche Wagnis in den jeweils zu beurteilenden Fällen nicht auf ein nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A akzeptables Niveau zu reduzieren vermochte.

  • VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-76/09

    Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen im Bereich unterstützter Beschäftigung

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Denn die Rahmenvereinbarung ist über die seit jeher geltende Vorschrift des § 4 SKR hinaus als eine allen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehende Vertragsform anerkannt und gilt damit auch für Rahmenvereinbarungen, auf die die spezielle Bestimmung des § 3a Nr. 4 VOL/A nicht anwendbar ist (vgl. insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07, und vom 20. April 2006, VK 1 - 19/06, jüngst auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sowohl das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 9. Juni 2004, VII-Verg 18/04) als auch die 3. Vergabekammer des Bundes (Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09) entschieden haben, dass selbst die Garantie einer Vergütung in Höhe von 70 % das dem Bieter aufgrund bestimmter Vorhaltungspflichten entstehende ungewöhnliche Wagnis in den jeweils zu beurteilenden Fällen nicht auf ein nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A akzeptables Niveau zu reduzieren vermochte.

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    In diesem Sinne haben in jüngerer Vergangenheit auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08) und die Vergabekammern des Bundes (z.B. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Mai 2009, VK 3 - 109/09) entschieden.
  • VK Bund, 12.05.2009 - VK 3-109/09

    Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen der unterstützten Beschäftigung

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    In diesem Sinne haben in jüngerer Vergangenheit auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08) und die Vergabekammern des Bundes (z.B. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Mai 2009, VK 3 - 109/09) entschieden.
  • VK Bund, 20.04.2006 - VK 1-19/06

    Rahmenvertrag über die Lieferung von ...schuhen

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Denn die Rahmenvereinbarung ist über die seit jeher geltende Vorschrift des § 4 SKR hinaus als eine allen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehende Vertragsform anerkannt und gilt damit auch für Rahmenvereinbarungen, auf die die spezielle Bestimmung des § 3a Nr. 4 VOL/A nicht anwendbar ist (vgl. insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07, und vom 20. April 2006, VK 1 - 19/06, jüngst auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Insbesondere nach den Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 24. Januar 2008, C 532/06) und des BGH (Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06) muss davon ausgegangen werden, dass - über ein Verbot der "Doppelverwertung" von Kriterien sowohl bei der Eignungs- als auch bei der Angebotsbeurteilung hinaus - solche Kriterien, die dem Bereich der Beurteilung der unternehmensbezogenen Eignung zuzurechnen sind, als Zuschlagskriterien selbst dann von vornherein nicht herangezogen werden dürfen, wenn insofern ein Auftragsbezug besteht.
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Insbesondere nach den Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 24. Januar 2008, C 532/06) und des BGH (Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06) muss davon ausgegangen werden, dass - über ein Verbot der "Doppelverwertung" von Kriterien sowohl bei der Eignungs- als auch bei der Angebotsbeurteilung hinaus - solche Kriterien, die dem Bereich der Beurteilung der unternehmensbezogenen Eignung zuzurechnen sind, als Zuschlagskriterien selbst dann von vornherein nicht herangezogen werden dürfen, wenn insofern ein Auftragsbezug besteht.
  • OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

    Zum Anspruch kleiner und mittelständischer Unternehmen auf Teilung des Auftrags

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Es ist anerkannt, dass es in solchen Fällen nicht erforderlich ist, dass der Antragsteller ein aus seiner Sicht sinnloses Angebot abgibt, nur um sein Interesse am Auftrag zu dokumentieren (vgl. hierzu insbesondere OLG Jena, Beschluss vom 6. Juni 2007, 9 Verg 3/07, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2004, VII-Verg 38/04).
  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Denn die Rahmenvereinbarung ist über die seit jeher geltende Vorschrift des § 4 SKR hinaus als eine allen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehende Vertragsform anerkannt und gilt damit auch für Rahmenvereinbarungen, auf die die spezielle Bestimmung des § 3a Nr. 4 VOL/A nicht anwendbar ist (vgl. insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07, und vom 20. April 2006, VK 1 - 19/06, jüngst auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09
    Dies hat die 3. Vergabekammer des Bundes in ihrem Beschluss unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28. Juni 2006, Verg 18/06) und in expliziter Auseinandersetzung mit der Frage der Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf Auftragsvergaben, die lediglich nicht-prioritäre Dienstleistungen zum Gegenstand haben, festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04

    Unzulässige Wagnisüberbürdung

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11

    Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach

    Der Ag stand es somit frei, statt Einzelverträgen eine Rahmenvereinbarung über die streitgegenständlichen Leistungen auszuschreiben (vgl. auch VK Bund, 29.07.2009, VK2- 87/09, VK Bund, 09.05.2007, VK1-26/07, VK Bund, 20.04.2006, VK1- 19/06).

    (b) Zur Bewertung der vertraglichen Risikoverteilung ist eine Gesamtschau der in den Verdingungsunterlagen vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Vertragselemente vorzunehmen (hierzu etwa VK Bund, 29.07.2009, VK2-87/09), aus der sich im vorliegenden Fall im Ergebnis die Vergaberechtswidrigkeit der vorgesehenen Überbürdung von Wagnissen ergibt.

    Schon eine Risikoverteilung von 70% zu 30 % kann im Einzelfall - insbesondere in Kombination mit weiteren relevanten Faktoren - im Hinblick auf ungewöhnliche Wagnisse problematisch sein (so in den Fällen OLG Düsseldorf, 09.06.2004, VII-Verg 18/04; VK Bund, 29.07.2009, VK2-87/09; VK Bund, 15.05.2009, VK3-127/09; VK Bund, 29.04.2009, VK3- 76/09).

  • SG Hamburg, 27.04.2010 - S 59 AS 113/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Ein-Euro-Jobs -

    In dieser Situation müsse es für ihn überschaubar sein, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich das Wagnis voraussichtlich realisieren und wirtschaftlich für ihn auswirken werde (vgl. auch an diese Rechtsprechung anknüpfend die Entscheidungen der 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 29. April 2009, Az: VK 3 - 76/09 und der 2. Vergabekammer vom 29. Juli 2009, Az: VK 2 - 87/09, beide juris).
  • VK Bund, 25.07.2011 - VK 3-92/11

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 61 und 61a SGB III

    Eine Mindestabnahmemenge von 60 % sei im Übrigen kein ungewöhnliches Wagnis (Hinweis auf Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29. Juli 2009, VK 2 - 87/09).
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