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   VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19   

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https://dejure.org/2019,28894
VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19 (https://dejure.org/2019,28894)
VK Bund, Entscheidung vom 29.07.2019 - VK 1-47/19 (https://dejure.org/2019,28894)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - VK 1-47/19 (https://dejure.org/2019,28894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterkostenangebot ist aufzuklären! (VPR 2019, 240)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Die Vergabeakte enthält einen Vermerk der Ag vom 6. Dezember 2017, in dem die Ag das "neue zweistufige Prüfungsschema aufgrund des Beschlusses des BGH vom 31.01.17 - X ZB 10/16" im Rahmen der "Kalkulationsprüfung bei Niedrigpreisangeboten gem. (...) § 60 VgV" darstellt.

    Soweit sie in ihrer Nichtabhilfemitteilung vorträgt, die ASt habe ihren Preis "nicht zufriedenstellend" aufgeklärt, stellt dies schon deshalb keine ordnungsgemäße Prüfung i.S.d. § 60 Abs. 3 S. 1 VgV dar, weil die Ag dies nur pauschal und ohne weitere Begründung behauptet, ohne dass nachvollziehbar wäre, ob und wie sich die Ag mit den einem Unterkostenangebot innewohnenden Risiken auseinandergesetzt hat (s. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16, sowie zu den Risiken im Einzelnen die Ausführungen unten).

    nicht vollständig zu Ende führen, oder der Auftragnehmer könnte in Anbetracht seines nicht kostendeckenden Preises versuchen, sich des Auftrags so unaufwändig wie möglich und insoweit auch nicht vertragsgerecht zu entledigen, oder er könnte versuchen, die Ressourcen seines Unternehmens auf besser bezahlte Aufträge zu verlagern, sobald sich die Möglichkeit dazu bietet (zu diesen Risiken siehe BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, a.a.O.).

    Eine "zufriedenstellende Aufklärung" i.S.d. § 60 Abs. 3 S. 1 VgV liegt daher erst dann vor, wenn der Auftraggeber bei seiner Entscheidung, ob auf ein Unterkostenangebot der Zuschlag zu erteilen ist, Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung berücksichtigt und dokumentiert hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, a.a.O.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Dieser Ausschlusstatbestand liegt nur dann vor, wenn ein Bieter eine andere als die vom Auftraggeber ausgeschriebene Leistung anbietet (vgl. die Begründung der Bundesregierung zu § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV-E, BR-Drs. 87/16, S. 211; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen über die Prüfung der Angebotspreise nach § 60 VgV und deren Verhältnis zu den übrigen Ausschlussgründen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    erforderlich, dass die ASt die ausgeschriebenen Vorgaben nicht einhalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999, X ZR 30/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15).

    Solche Anhaltspunkte liegen hier nicht vor (so gerade für den Vorwurf, ein Bieter werde ausweislich seiner Preiskalkulation seine Vertragspflichten nicht erfüllen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Die Aufwendungserstattung zugunsten der Bg i.S.d. § 182 Abs. 4 S. 2 GWB richtet sich nach denselben Voraussetzungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12); d.h. die Bg trägt ihre Aufwendungen vollständig selbst.
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Diesen eindeutigen Angebotsinhalt kann die ASt nachträglich, also nach Ablauf der Angebotsabgabefrist nicht - auch nicht im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs - ändern; dies wäre eine wegen § 15 Abs. 5 S. 2 VgV unzulässige Nachverhandlung (EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10; BGH, Urteil vom 18. September 2007, X ZR 89/04 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    erforderlich, dass die ASt die ausgeschriebenen Vorgaben nicht einhalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999, X ZR 30/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Aufgrund dieser Ungewissheit, wie die Neuwertung der Ag ausgeht und das Angebot der ASt in der Wertung verbleibt, ist das Unterliegen der ASt hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Aufgrund dieser Ungewissheit, wie die Neuwertung der Ag ausgeht und das Angebot der ASt in der Wertung verbleibt, ist das Unterliegen der ASt hier mit 50% zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 und vom 16. November 2005, VII-Verg 59/05).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19
    Diesen eindeutigen Angebotsinhalt kann die ASt nachträglich, also nach Ablauf der Angebotsabgabefrist nicht - auch nicht im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs - ändern; dies wäre eine wegen § 15 Abs. 5 S. 2 VgV unzulässige Nachverhandlung (EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Rs. C-599/10; BGH, Urteil vom 18. September 2007, X ZR 89/04 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21

    "Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Ob ein erheblicher Preisabstand vorliege, der einen unangemessen niedrigen Preis indiziere und eine Aufklärungspflicht auslöse, sei keine Frage der Zulässigkeit, sondern im Rahmen der Begründetheit zu erörtern (OLG Naumburg, Beschluss vom 30. März 2020 - 7 Verg 1/20; VK Hessen, aaO; VK Bund, Beschluss vom 29. Juli 2019 - VK 1-47/19, IBRRS 2019, 3006).
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