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   VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18   

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https://dejure.org/2018,12599
VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18 (https://dejure.org/2018,12599)
VK Bund, Entscheidung vom 30.04.2018 - VK 2-18/18 (https://dejure.org/2018,12599)
VK Bund, Entscheidung vom 30. April 2018 - VK 2-18/18 (https://dejure.org/2018,12599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugehörigkeit zum Konzern = Verfügung über Betriebsmittel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch herrschendes Unternehmen muss Tochter als anderes Unternehmen angeben! (VPR 2018, 1026)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 14.01.2016 - C-234/14

    Ostas celtnieks - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Da sowohl § 6d Abs. 1 S. 1 VOB/A, wie auch Art. 63 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2014/24/EU ausdrücklich davon ausgehen, dass eine kapazitative Inanspruchnahme "anderer Unternehmen" ungeachtet des zwischen dem Bieter und diesen Unternehmen bestehenden Rechtsverhältnisses erfolgt, fallen grundsätzlich auch beherrschte oder abhängige sowie sonstige Konzerngesellschaften in den Anwendungsbereich der genannten Normen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14; ebenso schon EuGH, Urteil vom 14. April 1994, C-389/92).

    Der EuGH betont dabei ausdrücklich, dass die Rechtsnatur dieser unmittelbaren oder mittelbaren Verbindungen irrelevant sind (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14).

    Auf bloße Vermutungen ist die Eignungsprüfung jedoch nicht zu stützen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2004 - 1 Verg 1/04

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Grenzen des Selbstausführungsgrundsatzes für

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Die von Ag und Bg für die Zulässigkeit der Berufung auf die Verfügbarkeit von Kapazitäten bei beherrschten Unternehmen herangezogenen Entscheidungen des OLG Saarbrücken (Beschluss vom 21. April 2004, 1 Verg 1/04) sowie der 2. VK Bund (Beschluss vom 29. Dezember 2006, VK2-128/06) seien nur von sehr eingeschränktem Wert.

    Auch die nationale obergerichtliche Rechtsprechung lässt die Berufung eines Bieters auf Einrichtungen und Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    der Bieter die Drittunternehmen, auf die er sich beruft, beherrscht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04), zwingend ist dies jedoch nicht, da die Verfügungsbefugnis etwa durch gesellschaftsrechtliche Sondervereinbarungen ausgeschlossen werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Die von der Bg herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15) enthalte hiervon nichts Abweichendes.

    Dass im Rahmen etwa eines geltend gemachten Kartellverstoßes nach § 1 GWB die Wertung des § 36 Abs. 2 GWB herangezogen wird, um diesen Verstoß letztlich auch für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu verneinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15 und VII-Verg 6/15 und vom 3. Juni 2015, VII-Verg 15/15) ist im Rahmen der Konkordanz der Rechtsordnung zwingend.

  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Den relevanten Grundsatzentscheidungen des EuGH (z.B. Rechtssache C-389/92, Ballast Nedam) sei nicht zu entnehmen, dass sich aus einer Beherrschung ohne Weiteres ein einheitliches Unternehmen ableiten lasse, so dass das herrschende Unternehmen keinerlei Nachweise zur Verfügbarkeit von Mitteln und Kapazitäten bezüglich des beherrschten Unternehmens mehr vorlegen müsste.

    Da sowohl § 6d Abs. 1 S. 1 VOB/A, wie auch Art. 63 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2014/24/EU ausdrücklich davon ausgehen, dass eine kapazitative Inanspruchnahme "anderer Unternehmen" ungeachtet des zwischen dem Bieter und diesen Unternehmen bestehenden Rechtsverhältnisses erfolgt, fallen grundsätzlich auch beherrschte oder abhängige sowie sonstige Konzerngesellschaften in den Anwendungsbereich der genannten Normen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14; ebenso schon EuGH, Urteil vom 14. April 1994, C-389/92).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 15/15

    Wann sind Unternehmen miteinander "verbunden"?

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Dass im Rahmen etwa eines geltend gemachten Kartellverstoßes nach § 1 GWB die Wertung des § 36 Abs. 2 GWB herangezogen wird, um diesen Verstoß letztlich auch für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu verneinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15 und VII-Verg 6/15 und vom 3. Juni 2015, VII-Verg 15/15) ist im Rahmen der Konkordanz der Rechtsordnung zwingend.
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Der BGH (Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16) hat im Übrigen anerkannt, dass auch nach Versagung der Akteneinsicht die nicht offengelegten Bestandteile bei der Entscheidung verwendet werden dürfen.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 50/15

    Aufhebung der Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Angabe der

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Eine Aufklärung kommt nicht in Betracht, auch wenn richtigerweise der Aufklärung grundsätzlich der Vorrang vor dem Ausschluss von Angeboten aus formellen Gründen zu geben ist, um wirtschaftliche Angebote im Wettbewerb zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 35/15, sowie Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/15).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Eine Aufklärung kommt nicht in Betracht, auch wenn richtigerweise der Aufklärung grundsätzlich der Vorrang vor dem Ausschluss von Angeboten aus formellen Gründen zu geben ist, um wirtschaftliche Angebote im Wettbewerb zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 35/15, sowie Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/15).
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 64/00, GRUR 353, 356 m.w.N. - Präzisionsmessgeräte; vgl. auch Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl.
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Auszug aus VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18
    (3) Die Bg kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht erfolgreich auf die Entscheidung des BGH vom 23. Juni 2009 (KZR 21/08) berufen.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 6/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

  • EuGH, 04.05.2017 - C-387/14

    Esaprojekt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

  • OLG Saarbrücken, 05.07.2006 - 1 Verg 6/05

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß §§ 123 S. 3, 114 Abs. 2

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. April 2018, VK 2 - 18/18, wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde im Übrigen - der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. April 2018, VK 2 - 18/18,dort unter 1. mit der Maßgabe abgeändert, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor Zuschlagserteilung zurückversetzt und den Antragsgegnerinnen aufgegeben wird, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats die Entscheidung über den Zuschlag zu wiederholen.

    Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 30. April 2018 (VK 2 - 18/18) den Antragsgegnerinnen unter Zurückweisung des Nachprüfungsantrags im Übrigen die Zuschlagserteilung an die Beigeladene untersagt und ihnen aufgegeben, bei fortbestehendem Beschaffungsbedarf das Vergabeverfahren in den Stand der Eignungsprüfung zurückzuversetzen und diese unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

    Die Beigeladenen beantragen, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt vom 30. April 2018, VK 2 - 18/18, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen, 2. der Beigeladenen Akteneinsicht in die Teile der Vergabedokumentation, welche die Eignungsprüfung hinsichtlich der Antragstellerin betreffen, insbesondere in das Schreiben der Antragstellerin vom 8. Juni 2018 sowie in den Prüfvermerk der Antragsgegner vom 10. Juni 2018 zu gewähren, 3. festzustellen, dass die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Beigeladenen notwendig war.

    im Wege der unselbständigen Anschlussbeschwerde, unter teilweiser Aufhebung und Abänderung des Beschlusses der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. April 2018, VK 2 - 18/18, den Antragsgegnerinnen aufzugeben, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen und im Ergebnis dieser wiederholten Wertung das Angebot der Antragstellerin in dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren zu bezuschlagen.

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