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   VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17   

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https://dejure.org/2017,32279
VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17 (https://dejure.org/2017,32279)
VK Bund, Entscheidung vom 31.07.2017 - VK 1-67/17 (https://dejure.org/2017,32279)
VK Bund, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - VK 1-67/17 (https://dejure.org/2017,32279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Über den Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat sind alle Bieter zu informieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Schließen Vergabeunterlagen "bauliche Veränderungen" aus, liegt Lieferauftrag vor!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauauftrag oder Lieferauftrag? (VPR 2017, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffung von leicht zu (de)montierenden Anlagenteilen: Bau- oder Lieferauftrag? (IBR 2017, 641)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Sie ist daher nicht als unterliegende Partei anzusehen und nicht an den Kosten des Verfahrens oder den Aufwendungen der ASt zu beteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Rechtsfragen zur Rügeobliegenheit und Statthaftigkeit von Nachprüfungsanträgen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Denn insoweit handelt es sich durchaus um komplexe Rechtsfragen, die vertiefte vergaberechtliche Kenntnisse erfordern und daher für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist i.S.d. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB erkennbar waren (vgl. zu diesem Maßstab nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Dies darf ein öffentlicher Auftraggeber zwar grundsätzlich tun, vor allem, wenn die betreffende Anforderung - wie hier - rechtswidrig war (BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14 und vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Dies darf ein öffentlicher Auftraggeber zwar grundsätzlich tun, vor allem, wenn die betreffende Anforderung - wie hier - rechtswidrig war (BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14 und vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - Verg 46/10

    Anforderungen an die Ermöglichung einer einwandfreien Preisermittlung

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Dies darf ein öffentlicher Auftraggeber zwar grundsätzlich tun, vor allem, wenn die betreffende Anforderung - wie hier - rechtswidrig war (BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14 und vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Dies darf ein öffentlicher Auftraggeber zwar grundsätzlich tun, vor allem, wenn die betreffende Anforderung - wie hier - rechtswidrig war (BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14 und vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Erdarbeiten erforderlich werden sollten (so die Einlassung der Bg), wären diese im Vergleich zu den übrigen zu erbringenden Lieferleistungen von untergeordneter Bedeutung, so dass sie den Rechtscharakter dieses Vertrags nicht beeinflussen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 35/13).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Wenn die Vergabekammer die Unwirksamkeit dieses Vertrags feststellt, besteht daher die Aussicht, dass die ASt den entsprechenden Auftrag doch noch erlangt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Denn der Auftragnehmer darf laut LV ausdrücklich "keine bauliche Änderung" an den bereits vorhandenen Anlagen vornehmen und sämtliche zu liefernden Bestandteile oder Module der AuTA sind entweder ohnehin mobil (auf einem Transportwagen) oder so zu konstruieren und zu montieren, dass sie leicht wieder zu demontieren sind und auch anderenorts aufgebaut und installiert werden können (vgl. zu diesen Abgrenzungskriterien OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2010, VII-Verg 60/09; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 15/09).
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
    Denn der Auftragnehmer darf laut LV ausdrücklich "keine bauliche Änderung" an den bereits vorhandenen Anlagen vornehmen und sämtliche zu liefernden Bestandteile oder Module der AuTA sind entweder ohnehin mobil (auf einem Transportwagen) oder so zu konstruieren und zu montieren, dass sie leicht wieder zu demontieren sind und auch anderenorts aufgebaut und installiert werden können (vgl. zu diesen Abgrenzungskriterien OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2010, VII-Verg 60/09; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 15/09).
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