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   VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17   

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https://dejure.org/2017,33719
VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17 (https://dejure.org/2017,33719)
VK Bund, Entscheidung vom 31.07.2017 - VK 2-68/17 (https://dejure.org/2017,33719)
VK Bund, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - VK 2-68/17 (https://dejure.org/2017,33719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlagskriterien nachträglich abgeändert: Vergabeverfahren wird zurückversetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagskriterien nachträglich abgeändert: Vergabeverfahren wird zurückversetzt! (VPR 2017, 1036)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 829
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    kontrollierbar ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015, VII-Verg 17/15).

    Die Ag durfte nach der durchgeführten Aufklärung daher davon ausgehen, dass zumindest die beiden ersten von der Rechtsprechung herausgebildeten Fallgruppen (fehlende alleinige Leistungsfähigkeit, Kapazitätsbindung i.Ü.) zur Rechtfertigung der Bildung der Bietergemeinschaft vorliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015, VII-Verg 17/15), deren Einschätzungsprärogative bezüglich der Kartellrechtskonformität mithin jedenfalls für die Ag im Vergabeverfahren, wo dem öffentlichen Auftraggeber nur beschränkte Überprüfungsmöglichkeiten ohne gesetzliche Ermittlungsbefugnisse zur Verfügung stehen, nicht angreifbar ist.

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Der Verweis auf die neuere Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. Juli 2016, C-6/15 "Dimarso"), den BGH (Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17 "Postdienstleistungen") und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16 "Gerätekraftwagen"), wonach der Auftraggeber die Bewertungsmethode bzw. Zielerfüllungsgrade für die Zuschlagskriterien nicht vorab zur Herstellung von Transparenz bekannt geben muss, ist zur Rechtfertigung der Vorgehensweise der Ag unbehelflich.
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2016 - Verg 48/15

    Ausschließung eines Angebots wegen Korrektur des Einheitspreises für eine

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Damit ein Angebot dem Wirtschaftlichkeitsvergleich unterzogen werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011, Verg 11/11 und OLG München, Beschluss vom 10. November 2010, Verg 19/10).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Der Verweis auf die neuere Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. Juli 2016, C-6/15 "Dimarso"), den BGH (Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17 "Postdienstleistungen") und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16 "Gerätekraftwagen"), wonach der Auftraggeber die Bewertungsmethode bzw. Zielerfüllungsgrade für die Zuschlagskriterien nicht vorab zur Herstellung von Transparenz bekannt geben muss, ist zur Rechtfertigung der Vorgehensweise der Ag unbehelflich.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Der Verweis auf die neuere Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. Juli 2016, C-6/15 "Dimarso"), den BGH (Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17 "Postdienstleistungen") und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16 "Gerätekraftwagen"), wonach der Auftraggeber die Bewertungsmethode bzw. Zielerfüllungsgrade für die Zuschlagskriterien nicht vorab zur Herstellung von Transparenz bekannt geben muss, ist zur Rechtfertigung der Vorgehensweise der Ag unbehelflich.
  • VK Bund, 10.03.2017 - VK 2-19/17

    Kein Ausgleich eines Wettbewerbsvorsprungs beim Vorauftragnehmer.

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    beruhen (2. VK Bund, Beschluss vom 10. März 2017, VK 2 - 19/17).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Die Bietergemeinschaftsbildung muss jedoch auf objektiven Anhaltspunkten beruhen, deren Vorliegen vom Auftraggeber zu überprüfen ist, so dass die Entscheidung zur Eingehung einer Bietergemeinschaft jedenfalls als vertretbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Dies liegt als Ausdruck der Freiheit unternehmerischen Handelns vielmehr in ihrem Verantwortungsbereich (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08).
  • OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einrechnung der Kosten

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Damit ein Angebot dem Wirtschaftlichkeitsvergleich unterzogen werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011, Verg 11/11 und OLG München, Beschluss vom 10. November 2010, Verg 19/10).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 11/11

    Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Preisangaben

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17
    Damit ein Angebot dem Wirtschaftlichkeitsvergleich unterzogen werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011, Verg 11/11 und OLG München, Beschluss vom 10. November 2010, Verg 19/10).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.07.2017 (VK 2 - 68/17) werden zurückgewiesen.
  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-66/18

    Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt

    Das streitgegenständliche Los 2 war bereits Gegenstand eines vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens (VK 2-68/17) mit anschließendem Beschwerdeverfahren beim OLG Düsseldorf (VII-Verg 39/17), welches u.a. die Frage der Anforderung an die Transparenz von Zuschlagskriterien betraf.

    Die Bg vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass angesichts der Vorgeschichte des Vergabeverfahrens - die Kammer war im Verfahren VK 2-68/17 ebenso mit den Zuschlagskriterien bereits befasst wie das OLG Düsseldorf im sich daran anschließenden Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen VII-Verg 39/17, die ASt "maximal sensibilisiert" für die Frage der Transparenz der Zuschlagskriterien gewesen sei.

  • VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18

    Nur fehlende Unterlagen können nachgefordert werden!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 25.03.2022 - VK-B2-53/21

    Unterkostenangebot darf auch unterhalb der Aufgreifschwelle aufgeklärt werden!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige materielle Rechtsfragen der Eröffnung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts, der Preisprüfung und des Ausschlusses von Angeboten sowie prozessuale Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens wie die Rügepräklusion zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung dem Antragsgegner und der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegner und der Beigeladenen ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch OLG Frankfurt a.?M., Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 11 Verg 9/20, NZBau 2021, 127, 131; VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20

    Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen zur Eröffnung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts, zur Angebotswertung und weitere materielle Rechtsfragen sowie prozessuale Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens - Zuständigkeit der Vergabekammer, Akteneinsicht etc. - streitgegenständlich gewesen sind, deren Bearbeitung der Antragsgegnerin nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187; Glaser, IBR 2018, 89).
  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

    Jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit erscheint hier eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen opportun (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - Vgk-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 14.01.2019 - VK-B2-31/18

    Vorgaben sind einzuhalten!

    Hinzu kommt, dass sich auch die Antragstellerin anwaltlich vertreten lässt, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss v. 05.09.2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017; 126982; VK Bund, Beschluss v. 31.07.2017 VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 25.03.2022 - B2-53/21
    - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21

    Im Vorabgestattungsverfahren unterlegen: Auftraggeber muss Kosten tragen!

    Jedenfalls im Hinblick auf den Antragsgegner und die Beigeladene zu 1) kommt hinzu, dass sich auch die Antragstellerin fachanwaltlich vertreten lässt, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1) ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss v. 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss v. 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20

    Ansteuerung "motorischer Bewegungen" ≠ Ansteuerung von Motoren!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen des Ausschlusses von Angeboten sowie prozessualer Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen, aber auch der Antragsgegnerin ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 13.04.2022 - B1-30/21
  • VK Berlin, 03.12.2021 - VK-B2-35/21

    Aufgestellte Parameter nicht eingehalten: Angebot wird ausgeschlossen!

  • VK Berlin, 11.03.2021 - VK-B2-3/21

    Bei schwierigen Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!

  • VK Berlin, 19.02.2018 - VK-B2-31/17
  • VK Berlin, 13.04.2022 - VK-B1-30/21

    Sind Null-Euro-Preise ein Ausschlussgrund?

  • VK Berlin, 23.08.2018 - VK-B2-19/18

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

  • VK Berlin, 05.01.2022 - B2-08/21
  • VK Berlin, 03.12.2021 - B2-35/21
  • VK Berlin, 16.02.2018 - VK-B1-33/17
  • VK Berlin, 11.03.2021 - B 2-03/21
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