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   VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19   

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https://dejure.org/2019,26639
VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19 (https://dejure.org/2019,26639)
VK Bund, Entscheidung vom 31.07.2019 - VK 2-50/19 (https://dejure.org/2019,26639)
VK Bund, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - VK 2-50/19 (https://dejure.org/2019,26639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertung arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen anhand früherer Erfolge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Die Vergabe von zwei Punkten bedarf vor diesem Hintergrund jedenfalls im Regelfall keiner besonderen, über die reine Punktebenotung hinausgehenden Verbalisierung, auch wenn der Dokumentationspflicht bei sog. "Schulnotenbewertungen" wie der vorliegenden eine erhöhte Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17).

    Es ist zulässig, wenn nicht gar geboten, die Angebote auf der vierten Wertungsstufe in einem Quervergleich zu beurteilen (zur Bewertung von Qualität und Preis in Abhängigkeit von anderen Angeboten vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013 - Verg 8/13; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17).

  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Beschluss vom 7. November 2012 - Verg 24/12 zu besonders qualitätsorientierten Reinigungsdienstleistungen; vgl. insbesondere das auf Basis der Vorläuferrichtlinie 2004/18/EG ergangene Urteil des EuGH "Ambisig" vom 26. März 2015 - Rs. C-601/13, sowie OLG Düsseldorf, Beschuss vom 29. April 2015 - Verg 35/14 "InEK").
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07

    Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Dies ist im Regelfall nicht möglich (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2005 - Verg 108/04, sowie Beschluss vom 22. August 2007 - Verg 27/07).
  • VK Sachsen, 14.05.2019 - 1/SVK/006-19

    Nur eine konkrete Vorbefasstheit verzerrt den Wettbewerb!

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Aufgrund der schwerwiegenden Rechtsfolge muss die Überprüfbarkeit in einem solchen Fall engmaschiger möglich sein (vgl. a. VK Sachsen, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1/SVK/006-19).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Ob insoweit eine weitere Begründung, warum das Konzept der ASt nicht mit drei Punkten bewertet wurde, schon im Vergabevermerk erforderlich gewesen wäre, kann jedoch offen bleiben, denn die Ag hat ausführlich im Nachprüfungsverfahren vorgetragen und die Dokumentation damit zulässigerweise ergänzt (vgl. zur Heilung einer unzureichenden Dokumentation durch Sachvortrag im Nachprüfungsverfahren zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18; Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 24/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen mit

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Beschluss vom 7. November 2012 - Verg 24/12 zu besonders qualitätsorientierten Reinigungsdienstleistungen; vgl. insbesondere das auf Basis der Vorläuferrichtlinie 2004/18/EG ergangene Urteil des EuGH "Ambisig" vom 26. März 2015 - Rs. C-601/13, sowie OLG Düsseldorf, Beschuss vom 29. April 2015 - Verg 35/14 "InEK").
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Ob insoweit eine weitere Begründung, warum das Konzept der ASt nicht mit drei Punkten bewertet wurde, schon im Vergabevermerk erforderlich gewesen wäre, kann jedoch offen bleiben, denn die Ag hat ausführlich im Nachprüfungsverfahren vorgetragen und die Dokumentation damit zulässigerweise ergänzt (vgl. zur Heilung einer unzureichenden Dokumentation durch Sachvortrag im Nachprüfungsverfahren zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18; Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Beschluss vom 7. November 2012 - Verg 24/12 zu besonders qualitätsorientierten Reinigungsdienstleistungen; vgl. insbesondere das auf Basis der Vorläuferrichtlinie 2004/18/EG ergangene Urteil des EuGH "Ambisig" vom 26. März 2015 - Rs. C-601/13, sowie OLG Düsseldorf, Beschuss vom 29. April 2015 - Verg 35/14 "InEK").
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Dies ist im Regelfall nicht möglich (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2005 - Verg 108/04, sowie Beschluss vom 22. August 2007 - Verg 27/07).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2019 - VK 2-50/19
    Ob insoweit eine weitere Begründung, warum das Konzept der ASt nicht mit drei Punkten bewertet wurde, schon im Vergabevermerk erforderlich gewesen wäre, kann jedoch offen bleiben, denn die Ag hat ausführlich im Nachprüfungsverfahren vorgetragen und die Dokumentation damit zulässigerweise ergänzt (vgl. zur Heilung einer unzureichenden Dokumentation durch Sachvortrag im Nachprüfungsverfahren zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - Verg 3/18; Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    Jedenfalls aber ist die erste in § 65 Abs. 5 Satz 1 VgV genannte Alternative "Leistungen des Bieters" ersichtlich von einer Personenidentität des bei den früheren Aufträgen und des bei dem ausgeschriebenen Auftrag eingesetzten Personals unabhängig und setzt allein die Identität des Bieterunternehmens voraus, ebenso VK Bund, Beschl.v. 31.07.2019 - VK 2-50/19, zu § 65 Abs. 5 Satz 2 VgV.
  • VK Westfalen, 17.02.2021 - VK 1-52/20

    Wertung der Eignung: Nur für das Personal, das den Auftrag durchführen soll!

    Eine solche Besonderheit liegt bei Sicherheitsdienstleistungen nicht vor, so dass die Ausführungen der VK Bund im Beschluss vom 31. Juli 2019, VK 2-50/19 auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind.
  • VK Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VK 1/21

    Noten müssen (nur) plausibel vergeben werden!

    Es liege somit eine ermessensfehlerhafte Wertung vor, vgl. VK Bund, Beschluss vom 31.07.2019 - VK 2 - 50/19.
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