Rechtsprechung
VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09 |
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- VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Bei den Ag handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, die sowohl im Hinblick auf ihre Finanzierung als auch wegen der durch den Bund ausgeübten Aufsicht dem Bund zuzurechnen sind (vgl. nur 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 26. Mai 2009 - VK 2 - 30/09; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Juli 2009 - VK 3 - 148/09, jew. m.w.Nachw.). - VK Bund, 24.07.2009 - VK 3-148/09
Arzneimittel-Rahmenrabattverträge
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Bei den Ag handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, die sowohl im Hinblick auf ihre Finanzierung als auch wegen der durch den Bund ausgeübten Aufsicht dem Bund zuzurechnen sind (vgl. nur 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 26. Mai 2009 - VK 2 - 30/09; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Juli 2009 - VK 3 - 148/09, jew. m.w.Nachw.). - VK Bund, 14.02.2008 - VK 1-09/08
Baumaßnahme zur Herrichtung von Naturwerksteinarbeiten
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Die von der Vergabekammer getroffene Anordnung vermittelt der ASt daher gemessen an ihrem wirtschaftlichen Ziel nur einen Teilerfolg, was im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 2006 - VII-Verg 43/06; ebenso 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 30. Mai 2007 - VK 2 - 39/07; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. Februar 2008 - VK 1 - 9/08 und 14/08) im Kostenausspruch zu berücksichtigen ist.
- VK Bund, 30.05.2007 - VK 2-39/07
Bauvorhaben, Unterbringung des Bundespolizeiamtes, Herrichten der bundeseigenen …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Die von der Vergabekammer getroffene Anordnung vermittelt der ASt daher gemessen an ihrem wirtschaftlichen Ziel nur einen Teilerfolg, was im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 2006 - VII-Verg 43/06; ebenso 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 30. Mai 2007 - VK 2 - 39/07; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. Februar 2008 - VK 1 - 9/08 und 14/08) im Kostenausspruch zu berücksichtigen ist. - OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06
Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Ob hiermit der zunächst vorliegende Dokumentationsmangel geheilt werden kann, erscheint zumindest zweifelhaft, da in einem solchen Verfahrensstadium grundsätzlich nicht auszuschließen ist, dass die nachgeholten Darlegungen interessengeleitet sind und nicht den Stand der früher tatsächlich angestellten Überlegungen wiedergeben (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. März 2004 - Verg 1/04; OLG Thüringen, Beschl. v. 26. Juni 2006 - 9 Verg 2/06). - OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 43/06
Zur Kostentragungspflicht bei teilweisem Unterliege im Verfahren vor der …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Die von der Vergabekammer getroffene Anordnung vermittelt der ASt daher gemessen an ihrem wirtschaftlichen Ziel nur einen Teilerfolg, was im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 2006 - VII-Verg 43/06; ebenso 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 30. Mai 2007 - VK 2 - 39/07; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. Februar 2008 - VK 1 - 9/08 und 14/08) im Kostenausspruch zu berücksichtigen ist. - OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05
Ausdrücklicher Interessengegensatz
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Dem danach anzunehmenden hälftigen Unterliegen der ASt entspricht ein hälftiges Obsiegen der Ag und der Bg. Letztere ist in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO an den Verfahrensgebühren zu beteiligen und gegenüber der ASt nach dem Maße ihres Obsiegens bzw. Unterliegens kostenerstattungspflichtig bzw. -berechtigt, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und die Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Dem danach anzunehmenden hälftigen Unterliegen der ASt entspricht ein hälftiges Obsiegen der Ag und der Bg. Letztere ist in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO an den Verfahrensgebühren zu beteiligen und gegenüber der ASt nach dem Maße ihres Obsiegens bzw. Unterliegens kostenerstattungspflichtig bzw. -berechtigt, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und die Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - Verg 93/04
Einschränkung der Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Die an einer Auftragsvergabe interessierten Unternehmen sind im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens nicht dazu berufen, dem Auftraggeber eine von seinen Vorstellungen abweichende Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen vorzuschreiben oder aufzudrängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. April 2005 - Verg 93/04). - OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09
Dem danach anzunehmenden hälftigen Unterliegen der ASt entspricht ein hälftiges Obsiegen der Ag und der Bg. Letztere ist in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO an den Verfahrensgebühren zu beteiligen und gegenüber der ASt nach dem Maße ihres Obsiegens bzw. Unterliegens kostenerstattungspflichtig bzw. -berechtigt, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und die Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04
Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Bund, 09.12.2009 - VK 2-192/09
Vergabe einer Baumaßnahme
Die von der Vergabekammer getroffene Anordnung vermittelt der ASt daher gemessen an ihrem wirtschaftlichen Ziel nur einen Teilerfolg, was im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 2006 - VII- Verg 43/06; ebenso 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 30. Mai 2007 - VK 2 - 39/07; Beschl. v. 31. August 2009 - VK 2 - 108/09; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. Februar 2008 - VK 1 - 9/08 und 14/08) im Kostenausspruch zu berücksichtigen ist.