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   VK Düsseldorf, 07.11.2002 - VK-32/2002-L   

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https://dejure.org/2002,26072
VK Düsseldorf, 07.11.2002 - VK-32/2002-L (https://dejure.org/2002,26072)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2002 - VK-32/2002-L (https://dejure.org/2002,26072)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2002 - VK-32/2002-L (https://dejure.org/2002,26072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF

    Anhang I B zur VOL/A; RettG NRW, § 99 Abs. 1 GWB; § 54 VwVfG; § 148 BGB; § 13 RettG NRW; § 26 VOL/A
    Auftragsvergabe Durchführung von Krankentransporten

  • nrw.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme zu Zuständigkeitsregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbs-Beschränkungen (GWB) im Rettungsgesetz des Landes NRW (RettG NRW); Rechtsverhältnis "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts" im Sinne des § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei Hinzuziehung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Düsseldorf, 07.11.2002 - VK-32/02
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Düsseldorf, 07.11.2002 - VK-32/02
    Mit dem Urteil des EUGH vom 18.6.2002 in der Rechtssache C-92/00 ist jedoch eine maßgebliche Korrektur derjenigen Meinung erforderlich geworden, die bislang von einer Beendigung des Vergabeverfahrens durch jede Aufhebung / Verzicht ausging mit Ausnahme von Scheinaufhebungen.
  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

    Es handelt sich mithin um eine Frage der Risikoverlagerung (vgl. OLG Düsseldorf aaO S. 608, wo darauf abgestellt wird, ob das Risiko dem Auftragnehmer "aufgebürdet", auf ihn "verlagert" wird oder beim Auftraggeber "verbleibt"; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 7.11.2002 VK-32/2002-L: "Risikoverlagerung"; Boesen aaO: keine Konzession, wenn der Leistungserbringer des wirtschaftlichen Risikos entledigt ist, "weil dieses beim Auftraggeber liegt").
  • VK Hessen, 07.10.2005 - 69d-VK-39/05

    Zum Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages

    Ist die Ausübung - wie hier - der Dienstleistung mit einem wirtschaftlichen Risiko - und sei es lediglich eines Leerstands-, Zahlungs- wie Verwertungsrisikos im Hinblick auf die Dienstleistungen außerhalb der Rundfunkversorgung - verbunden, ist zu klären, welcher der beiden Vertragspartner - der Auftraggeber oder der Auftragnehmer, dem die Verwertung seiner Leistung die Möglichkeit zur Gewinnerzielung eingeräumt wird - das Risiko im Sinne einer Risikoverlagerung ganz oder teilweise trägt, ob es - mit anderen Worten - beim Auftraggeber bleibt oder auf den Auftragnehmer verlagert wird (BayObLG - Beschl. v. 09.07.2003 - Verg 7/03; OLG Düsseldorf - Beschl. v. 27.02.2002 - Verg. 22/02; VK Düsseldorf - Beschl. v. 07.11.2002 - VK - 32/2002; im Ergebnis auch: VK Brandenburg - Beschl. v. 24.09.2004 - VK 47/04; Boesen, Vergaberecht § 99 Rdnr. 32, der darauf abstellt, dass keine Konzession vorliege, wenn der Auftragnehmer als Leistungserbringer dem wirtschaftlichen Risiko enthoben ist, weil es beim Auftraggeber liege).
  • VK Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - VK 2 LVwA LSA-1/06

    Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime

    Ihre Tätigkeit ist daher nicht als Marktleistung zu qualifizieren (andere Auffassung allerdings bei insoweit andersartigen landesrechtlichen Regelungen VK Düsseldorf vom 07.11.2002 Az.: VK-32/2002-L).
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