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   VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/2007-L   

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VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/2007-L (https://dejure.org/2007,3684)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2007 - VK-31/2007-L (https://dejure.org/2007,3684)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - VK-31/2007-L (https://dejure.org/2007,3684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nrw.de PDF

    §§ 51 Abs. 2 SGG, 130 a SGB V, § 1 GWB, § 97 Abs. 1 GWB
    Abschluss von Rabattierungsverträgen gem. § 130 a SGB V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teleologische Auslegung der Regelung in § 130a Abs. 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Zuständigkeit der Kartellgerichte für die Geltendmachung einer Verletzung des § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Umfang der Zuständigkeit der Vergabekammern; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuständigkeit für das Nachprüfungsverfahren: bei Ausschreibungen von gesetzlichen Krankenkassen (VK Bund - abgelehnt)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung über Vergabeverfahren der AOK: Vergabekammern der Länder zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Örtliche Zuständigkeit der Vergabekammern bei Ausschreibung durch mehrere Auftraggeber? (IBR 2007, 1366)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    In der Entscheidung OLG Düsseldorf vom 23.05.2007 ­ VII Verg 50/06 sei dies ausdrücklich offen gelassen worden.

    Ebenfalls werde auf den Vorlagebeschluss OLG Düsseldorf vom 23.05.2007 ­ VII Verg 50/06- (Rs C ­ 300/07) hingewiesen.

    Die Antragsgegnerinnen seien öffentliche Auftraggeber; auf die Entscheidungen OLG Düsseldorf vom 23.05.2007 - Verg 50/06 -, hierzu auch auf die Schlussanträge in der Rechtssache C ­337/06 und VK Bund vom 09.05.2007 ­ VK 1 26/07 ­ werde verwiesen.

    Im vorliegenden Fall gilt zudem in verstärktem Maße, was weiter im Vorlagebeschluss OLG Düsseldorf 23.05.2007 ­ VII ­ Verg 50/06 ­ unter Punkt II 3 a) ausgeführt wurde, dass nämlich der Auftragnehmer keine kostenträchtigen Strukturen aufbauen und vorhalten müsste, deren Amortisation durch die Vergütung für die Einzelaufträge erfolglos bleiben könnte.

    Für die Einschätzung als öffentlicher Auftrag spielt es entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen weiter keine Rolle, ob die Antragsgegnerinnen eigene Bedarfe befriedigen wollen, hierzu wird ebenfalls auf den Vorlagebeschluss OLG Düsseldorf 23.05.2007 ­ VII ­ Verg 50/06 ­, Punkt III 1 c) hingewiesen.

    Trotz des noch anhängigen Vorlagebeschlusses OLG Düsseldorf vom 23.05.2007 ­ VII ­ Verg 50/06 ­ kommt nach Auffassung der Vergabekammer eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens nicht in Betracht.

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Dies begründe die Zuständigkeit der Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes (OLG Koblenz - 1 Verg 2/02).

    Bei einer Mehrheit von (Landes-)Auftraggebern ohne erkennbaren Schwerpunkt ist damit die Vergabekammer eines jeden Landes zuständig, in deren Bereich einer der mehreren Auftraggeber seinen Sitz hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 ­ 1 Verg 2/02).

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Es sei der Entscheidung des BayObLG, Beschl. v. 24.05.2004 ­ Verg 6/04 ­ zu folgen, wonach weder eine staatliche Finanzierung noch eine staatliche Aufsicht vorlägen.

    Die Vergabekammer geht abweichend von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 24.05.2004, Az.: Verg 06/04, davon aus, dass ebenfalls das Merkmal der Staatsaufsicht vorliegt (§ 87 SGB IV, § 274 SGB V).

  • VK Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 1 VK 82/06

    Rabatte auf Medikamente: Kein Vergaberecht!

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Ebenfalls habe die Vergabekammer Baden-Württemberg mit Beschlüssen vom 19.01.2007 und 26.01.2007 ­ 1 VK 82/06- die Zuständigkeit der Sozialgerichte angenommen.

    Der Verweis auf die zeitliche Priorität der Regelung aus § 130 a SGB V in der Entscheidung VK Baden- Württemberg vom 19.01.2007 ­ 1 VK 82/06 ­ vermag deshalb nicht zu überzeugen, zumal die weitere Annahme, der Gesetzgeber werde künftig die Zuordnung der Anbahnung der Rabattierungsverträge als ,,Ausschreibungen" vornehmen, sich nicht bestätigt hat.

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Auch durch Rechtsaufsicht kann sehr wohl eine Einflussnahme bis auf die Beschaffungspraxis erfolgen, wenn die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben überprüft wird (so im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2005, Az.: VII - Verg 22/05, jedoch keine tragende Begründung, da Antragsgegner ein gesetzlicher Unfallversicherer war, der auch der Fachaufsicht unterliegt).
  • VK Baden-Württemberg, 07.01.2003 - 1 VK 68/02

    Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Fraglich erscheint deshalb, ob die Vergabekammern es dennoch als ,,Vorfrage" zu prüfen haben, ob eine im Vergabeverfahren relevante Wettbewerbsbeschränkung für die Bieter (§ 97 Abs. 7 GWB) gerade in der Bildung einer Einkaufsgemeinschaft liegt (so VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.2003 ­ 1 VK 68/02).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    So habe auch der BGH eine Beschaffungstätigkeit der Kassen nur angenommen, wenn sie selbst Hilfsmittel erwürben, um sie leihweise den Versicherten zur Verfügung zu stellen (Urteil vom 24.06.2003 ­ KZR 18/01).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Der BGH habe in seiner Entscheidung vom 23.02.2006 ­ I ZR 164/03 ­ ausgesprochen, dass die Handlungen der Krankenkassen und der für sie tätigen Leistungserbringer nur nach dem öffentlichen Recht zu beurteilen seien; sie hätten keine Doppelnatur, die sie auch dem Wettbewerbs- oder Kartellrecht unterwerfen könnte.
  • VK Brandenburg, 23.07.2007 - 1 VK 26/07

    Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07
    Darüber hinaus habe die Vergabekammer Brandenburg in den Entscheidungen 1 VK 26/07, 30/07, 33/07, 34/07 und 37/07 entschieden, dass die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und der Leistungserbringer nach der Entscheidung des Gesetzgebers als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung anzusehen sei und ausschließlich öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterliege.
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Nach Beiladung der übrigen Pharmaunternehmen untersagte die Vergabekammer den klagenden AOKn, Zuschläge auf die ihnen vorliegenden Angebote auf Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen, weil die AOKn gegen das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot des § 97 GWB verstoßen hätten (Beschluss vom 31.10.2007 - VK-31/2007-L).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07

    Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der

    Nach mündlicher Verhandlung hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit Beschluss vom 31. Oktober 2007 (Aktenzeichen VK-31/2007-L, Bl. 48 f. SG-Akte) den Antragstellerinnen (dort Antragsgegnern) untersagt, hinsichtlich der im Einzelnen dort bezeichneten Wirkstoffe auf die vorliegenden Angebote Zuschläge zu erteilen.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31. Oktober 2007 (VK-31/2007-L) zuständig.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung vom 31. Oktober 2007 (VK-31/2007-L) zuständig.

    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2008 - L 5 KR 316/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialgerichtsbarkeit -

    Nach Beiladung von 31 Pharmaunternehmen untersagte die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit Beschluss vom 31. Oktober 2007 (Aktenzeichen VK-31/2007-L, Bl. 5 f. SG-Akte) den Klägerinnen (dort Antragsgegnerinnen), hinsichtlich der im Einzelnen bezeichneten Wirkstoffe auf die vorliegenden Angebote Zuschläge zu erteilen.
  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Die Vergabekammern sind jedoch keine Gerichte oder gerichtsähnliche Einrichtungen, sondern vom Gesetzgeber als unabhängige verwaltungsinterne Behörden (besonderer Art) ausgestaltet worden (2. VK Brandenburg, B. v. 29.11.2001 - Az.: 2 VK 44/00; VK Düsseldorf, B. v. 31.10.2007 - Az.: VK- 31/2007-L; VK Hamburg, B. v. 25.07.2007 - Az.: VK BSU-8/07; VK Hessen, B. v. 21.04.2008 - Az.: 69 d VK-15/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 29.08.2008 - Az.: 1/SVK/042-08).

    Insoweit kommt dem Beschleunigungsgebot des § 113 GWB vorrangige Bedeutung zu (1. VK Brandenburg, B. v. 23.07.2007 - Az.: 1 VK 26/07; 3. VK Bund, B. v. 26.07.2005 - Az.: VK 3-73/05; VK Hessen, B. v. 21.04.2008 - Az.: 69 d VK-15/2008), ebenso einer eventuellen Befriedungswirkung (VK Düsseldorf, B. v. 31.10.2007 - Az.: VK-31/2007-L)." Eine Entscheidung der Vergabekammer über den vorliegenden Nachprüfungsantrag ...im Sinne des § 98 GWB wird dadurch jedoch nicht entbehrlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 16 B 127/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Soweit erkennbar, wird in der Rechtsprechung und bei der Vergabekammer Baden-Württemberg die hier vertretene Auffassung überwiegend geteilt (vgl. OLG Karlsruhe v 19.11.2007 aaO; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschlüsse v 07.11.2007 - 1 VK 47/07, v 26.01.2007 - 1 VK 82/06; LSG Baden-Württemberg v 04.04.2007 aaO; aA Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v 14.11.2007 - VK 3-124/07 -, v 24.10.2007 - VK 2-102/07; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf v 31.10.2007 - VK-31/2007 - L).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 16 B 13/08

    Krankenversicherung

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 20.12.2007 über die Rechtswegbeschwerde nach § 17a GVG unter Angabe von Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen (Otting in: ZMGR 2005, 243; Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69 Rn 158; Hauck in: RPG 2007, 64; OLG Karlsruhe vom 19.11.2007 - Az 17 Verg 11/07 - in: www.juris.de; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.11.2007 - Az 1 VK 47/07, vom 26.01.2007 - Az 1 VK 82/06; LSG Baden-Württemberg vom 04.04.2007, Az L 5 KR 518/07 ER-B - in: www.juris.de; aA Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 14.11.2007 - Az VK 3-124/07 -, vom 24.10.2007 - Az VK 2-102/07; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.10.2007 - Az VK-31/2007 - L) ausführlich begründet hat, finden diese Normen im hier zur Entscheidung stehenden Beschwerdeverfahren keine direkte Anwendung; es verbleibt bei der in § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB V enthaltenen Regelung einer entsprechenden Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB (wie hier: LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.02.2008, aaO).
  • BSG, 11.12.2007 - B 12 SF 9/07 S

    Rabattvereinbarungen: Bestimmung des zuständigen Gerichts

    2 Unter dem 21.11.2007 haben die Klägerinnen zu 1. bis 16. nach § 58 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 5 SGG das Bundessozialgericht (BSG) zur Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit angerufen und angeregt, "das Sozialgericht Stuttgart als zuständiges Gericht für das Klage- und das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.10.2007 (VK-31/2007-L) zu bestimmen".
  • VK Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 1 VK 51/08

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Umsatz von Arzneimitteln zugunsten von gesetzlich Versicherten innerstaatliches, hoheitliches Handeln und damit nicht dem Vergaberecht unterworfen wäre (VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2007, VK-31/2007).
  • VK Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 1 VK 67/08

    Ausschließliche Zuständigkeit der VK Bund

    Richtig ist zunächst, dass, solange der Verordnungsgeber den in § 127 Nr. 5 GWB normierten Auftrag, Regelungen über die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten der "Vergabekammern der Länder voneinander" zu treffen, nicht erfüllt, § 18 Abs. 8 VgV - auch zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes - so auszulegen ist, dass im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig ist (OLG Koblenz, B. v. 5.9.2002, 1 Verg 2/02 ; 1. VK Sachsen, B. v. 05.02.2007, 1/SVK/125-06 ; VK Schleswig-Holstein, B. v. 10.01.2006, VK-SH 30/05 ; VK Hamburg, B. v. 21.4.2004 - Az.: VgK FB 1/04 ; VK Baden-Württemberg, B. v. 28.10.2003 - Az.: 1 VK 60/03 ; im Ergebnis ebenso VK Düsseldorf, B. v. 31.10.2007 - Az.: VK-31/2007-L).
  • VK Sachsen, 19.12.2008 - 1/SVK/064-08

    Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

  • VK Sachsen, 19.12.2008 - 1/SVK/061-08

    Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

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