Rechtsprechung
   VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10   

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https://dejure.org/2010,5855
VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10 (https://dejure.org/2010,5855)
VK Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10 (https://dejure.org/2010,5855)
VK Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2010 - VK BSU 3/10 (https://dejure.org/2010,5855)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB: EuGH-Rechtsprechung steht entgegen! (IBR 2010, 295)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
    Mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) dürfe § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB keine Anwendung mehr finden.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) sei die Frage der Unverzüglichkeit der Rügen praktisch obsolet geworden.

    a) Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (Az. C-406/08 und C-456/08) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.

    Außerdem dürften die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des mit der Richtlinie 89/665 angestrebten Ziels der zügigen Behandlung den Effektivitätsgrundsatz nicht außer Acht lassen, der dem in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie ausdrücklich erwähnten Ziel der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren zugrunde liegt und nach dem die Anwendungsmodalitäten der nationalen Ausschlussfristen die Ausübung der Rechte, die den Betroffenen vom Gemeinschaftsrecht verliehen sind, nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 28.01.2010, Az. C-456/08).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
    Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159; IBR 2010, 127) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.

    Mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) dürfe § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB keine Anwendung mehr finden.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) sei die Frage der Unverzüglichkeit der Rügen praktisch obsolet geworden.

    a) Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (Az. C-406/08 und C-456/08) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.

  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Auszug aus VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
    Zwar gilt grundsätzlich, dass die Auslegung und Anwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen einer vollständigen Nachprüfung unterliegt Sofern aber im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss, vom 20.01.2009, Az, VK-SH 17/08; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom. 26.01.2007, Az. 1 VK 78/06).

    Es sind vielmehr unterschiedliche Beurteilungen denkbar und vertretbar (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 05.08.2005, Az. VK 1 - 83/05; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

    Die Vergabeentscheidung des Auftraggebers muss insoweit zumindest vertretbar sein (vgl. VK Münster, Beschluss vom 30.05.2007, Az. VK 08/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Verfahren VK BSU 3/10.
  • VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10

    § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

    Die VK Hamburg (Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 2/10 , Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10), die VK Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-7/10), die VK Nordbayern (Beschluss v. 10.02.2010 -Az.: 21.VK - 3194 - 01/10) und die VK Saarland (Beschluss vom 08.03.2010 - 1 VK 03/2010) folgern hieraus, dass das Merkmals unverzüglich derzeit keine Anwendung finden kann.
  • VK Bund, 06.05.2011 - VK 2-22/11

    Inspektion, Prüfung, Wartung und ggf. Instandsetzung im Sinne der DIN 31051 von

    01/10; VK Saarland, Beschluss vom 8. März 2010 - 1 VK 03/2010; VK Hamburg, Beschluss vom 07. April 2010, VK BSU 3/10) - nicht feststellbar, dass die ASt über eine derartige - von der Ag nachzuweisende - positive Kenntnis der behaupteten Vergabeverstöße - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - zu.
  • VK Niedersachsen, 18.01.2011 - VgK-61/10

    Zum Verbot von Verhandlungen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist

    Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10, entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Be-tracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10; etwas zurückhaltender nun OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10) Auch Schwintowski (Vergaberecht 2010, S. 877 ff) plädiert im Sinne der europaweit zu gewährleistenden Transparenz für einheitliche Fristen anstelle national tradierter und daher nur vor diesem nationalen Hintergrund verständlicher Generalklauseln.
  • VK Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 1 VK 21/10

    Kosten der Bauleitung auf Einheitspreise umrechnen?

    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Antragstellerin, die sich auf das Urteil des EuGH vom 28.01.2010 sowie die Beschlüsse der Vergabekammer Hamburg vom 07.04.2010 (VK BSU 2/10 und VK BSU 3/10) bezieht, hält die Vergabekammer Baden-Württemberg die Rügepräklusion des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB für anwendbar und macht sich die nachvollziehbare und für richtig erachtete Begründung der Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 5.3.2010, VK 1-16/10) zu eigen.
  • VK Niedersachsen, 05.10.2010 - VgK-39/10

    Rechtmäßigkeit eines Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren zur Ermittlung des

    Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10 , entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Betracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10 ; etwas zurückhaltender OLG Celle, noch nicht veröffentlichter Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10).
  • VK Niedersachsen, 10.01.2011 - VgK-61/10

    Auftraggeber ist i.R.e. Vergabeverfahrens zur Änderung offensichtlicher

    Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10 , entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Betracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10 ; etwas zurückhaltender nun OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10) Auch Schwintowski (Vergaberecht 2010, S. 877 ff) plädiert im Sinne der europaweit zu gewährleistenden Transparenz für einheitliche Fristen anstelle national tradierter und daher nur vor diesem nationalen Hintergrund verständlicher Generalklauseln.
  • VK Bund, 23.12.2011 - VK 2-163/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    01/10; VK Saarland, Beschluss vom 8. März 2010 - 1 VK 03/2010; VK Hamburg, Beschluss vom 7. April 2010, VK BSU 3/10) überhaupt noch anwendbar ist, war die am 18. November 2011 von der ASt erhobene Rüge noch unverzüglich in diesem Sinne.
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