Rechtsprechung
   VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/2020   

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https://dejure.org/2020,34042
VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/2020 (https://dejure.org/2020,34042)
VK Hessen, Entscheidung vom 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/2020 (https://dejure.org/2020,34042)
VK Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 69d-VK-2-32/2020 (https://dejure.org/2020,34042)
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  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/20
    Diese bestimmt sich nach dem Bruttoangebotswert des Angebotes der Antragstellerin, wobei die Vergabekammer hier die Vertragsdauer vollumfänglich und den optional möglichen Verlängerungszeitraum (maximal vier Jahre) mit 50 % veranschlagt (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13 -).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/20
    Ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten des Bieters auf die Erteilung des Auftrages zumindest verschlechtert worden sein können (BGHZ 169, 131).
  • VK Hessen, 23.02.2016 - 69d-VK-52/15
    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/20
    Die Vergabekammer hat bereits im Jahre 2016 (VK Hessen - 69 d VK 52/2015) auf der Grundlage der Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf entschieden, dass es für die Kostentragung alleine darauf ankommt, ob aufgrund des Sachvortrages der Beigeladenen ihr Begehren auf Ablehnung des Nachprüfungsantrages klar erkennbar ist.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/20
    Dies wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 9/16).
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