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   VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/2021   

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https://dejure.org/2021,54333
VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/2021 (https://dejure.org/2021,54333)
VK Hessen, Entscheidung vom 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/2021 (https://dejure.org/2021,54333)
VK Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 69d-VK-2-16/2021 (https://dejure.org/2021,54333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miete einer technischen Anlage: Hersteller ist kein Nachunternehmer!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/21
    Die ermittelte Gebühr für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist bei einer nach § 182 Abs. 3 Satz 2 GWB gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer persönlichen Gebührenfreiheit - hier des Antragsgegners - um den Betrag zu kürzen, der dem internen Haftungsanteil des befreiten Gebührenschuldners entspricht (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 25. Januar 2005 - Verg 14/04 - juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/21
    Damit steht sie in einem Interessengegensatz zu der obsiegenden Antragstellerin (VK Hessen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 69 d VK-52/2015; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 9/16 - juris).
  • VK Hessen, 23.02.2016 - 69d-VK-52/15
    Auszug aus VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/21
    Damit steht sie in einem Interessengegensatz zu der obsiegenden Antragstellerin (VK Hessen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 69 d VK-52/2015; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 9/16 - juris).
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