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   VK Hessen, 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013   

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VK Hessen, 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013 (https://dejure.org/2014,9982)
VK Hessen, Entscheidung vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013 (https://dejure.org/2014,9982)
VK Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 69d-VK-54/2013 (https://dejure.org/2014,9982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags im Hinblick auf § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB und im Hinblick auf § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB; Mangelnde Darlegung eines i.R. für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB erforderliche Darlegung eines Schadens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entscheidung über Aufteilung in Lose ist sorgfältig zu dokumentieren (VPR 2014, 191)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

    Auszug aus VK Hessen, 06.02.2014 - 69d-VK-54/13
    Aufgrund dieses des durch die Teilnahme entstandenen Nähe- und Vertrauensverhältnisses besteht auch nach Teilen der Rechtsprechung und Literatur in solchen nicht förmlichen Vergabeverfahren eine Rügeobliegenheit der Bieter (vgl. Reidt, in Reidt/Sticklers/Glahs, Vergabrecht, 3. Auflage 2011, § 107 RdNr. 65; Steiff in Heuvels/Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht, 1. Auflage 2013, § 107 RdNr. 85; König in Kulartz/Kuß/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Auflage 2014, § 101b RdNr. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 - Verg 67/11; Hofmann in Müller-Wrede, Vergaberecht Kommentar, 2. Auflage 2014, § 107 RdNr.39, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

    Auszug aus VK Hessen, 06.02.2014 - 69d-VK-54/13
    Für die Frage der Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ist auf die Maßgeblichkeit der Verhältnisse des konkreten Antragstellers abzustellen (so OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 11 Verg 4/08; siehe auch Wiese in Kulartz/Kuß/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Auflage 2014, § 107 RdNr. 112 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 23.05.2018 - Verg 2/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung durch Ablauf der Bindefrist für das

    Somit fehlt es nunmehr an der nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB notwendigen Antragsbefugnis und damit an einer Sachentscheidungsvoraussetzung, was in jeder Lage des Verfahrens bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. VK Hessen v. 06.02.2014 - 69d VK-54/2013 - juris Rn. 27; VK Südbayern v. 09.05.2017 - 1/SVK/005-17 - juris Rn. 61 m.w.N.).
  • VK Sachsen, 22.02.2022 - 1/SVK/038-21

    Auftraggeber kann eigene Fehler auch nach der Angebotsabgabe korrigieren!

    Die Antragsbefugnis ist dabei eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeits-voraussetzung, die bis zum Ergehen der Entscheidung der VK vorliegen muss (VK Hessen, Beschl. v. 06.02.2014 - 69d VK - 54/2013).
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