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   VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/2016   

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https://dejure.org/2016,28445
VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/2016 (https://dejure.org/2016,28445)
VK Hessen, Entscheidung vom 10.03.2016 - 69d-VK-13/2016 (https://dejure.org/2016,28445)
VK Hessen, Entscheidung vom 10. März 2016 - 69d-VK-13/2016 (https://dejure.org/2016,28445)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Auszug aus VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/16
    Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben beim Entscheidungsspielraum des Auftraggebers, der ihm für die Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009 gegeben ist, lediglich zu kontrollieren, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338).

    Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben beim Entscheidungsspielraum des Auftraggebers, der ihm für die Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009 gegeben ist, lediglich zu kontrollieren, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338).

    Doch ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen beim Entscheidungsspielraum des Auftraggebers, der ihm für die Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 Satz 1 GWB gegeben ist, lediglich zu kontrollieren, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. April 2014 - Az.: Verg 41/13 -).

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/16
    Er darf behaupten, was er auf der Grundlage seines Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, insbesondere wenn es um Vergabeverstöße geht, die ausschließlich der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind oder die das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Juli 2010 - Az.: 11 Verg 5/10 - Müller-Wrede-Hofmann, a.a.O., § 107 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/16
    Dabei ist sich am Bruttoauftragswert des Angebots der Antragstellerin zu orientieren (OLG Frankfurt, Beschl. v. 29. August 2014 - Az.: 11 Verg 3/14 - Weyand, a.a.O., § 128 GWB Rn. 19, 283; Heiermann/Zeiss-Summa, a.a.O., VT 2 zu § 128 GWB, Rn. 9, 10).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Auszug aus VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/16
    Mit ihrer Einlassung, sie hätte wegen fehlender Aufklärung der Angebotspreise der besser platzierten Mitbewerber das Vorliegen entsprechender Unterkostenangebote mit Markverdrängungsabsicht nicht rechtssicher erkennen können, verkennt sie, dass eine Verdrängung aus einer einzelnen - mithin der streitgegenständlichen - Auftragsvergabe nicht ausreicht (Weyand, a.a.O., § 19 EG VOL/A Rn. 22 m.w.N.); vielmehr wird vorausgesetzt, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt gerade ganz verdrängt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. Mai 2011 - Az.: VII-Verg 45/11 -), was ihrer Einlassung jedoch nicht zu entnehmen ist.
  • VK Bund, 09.12.2015 - VK 2-107/15

    Nachprüfungsverfahren: Ungewöhnlich niedrige Angebote

    Auszug aus VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/16
    Denn selbst wenn ein Angebot unauskömmlich ist, besteht solch ein Missverhältnis nicht, wenn das Angebot weder in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde noch die Prognose begründet ist, der Bieter werde zu diesem, seinen angebotenen Preis nicht über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages leistungsfähig bleiben (VK Bund, Beschl. v. 9. Dezember 2015 - Az.: VK 2-107/15 -).
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