Rechtsprechung
   VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/2014   

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https://dejure.org/2014,30049
VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/2014 (https://dejure.org/2014,30049)
VK Hessen, Entscheidung vom 12.08.2014 - 69d-VK-11/2014 (https://dejure.org/2014,30049)
VK Hessen, Entscheidung vom 12. August 2014 - 69d-VK-11/2014 (https://dejure.org/2014,30049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ams-rae.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung des Antragsgegners, Änderung des Nachprüfungsantrags, Erkennbarkeit des Beanstandungsmoments einer Rüge, Nachfrageobliegenheit des Bieters vor Abgabe seines Angebotes, Rechtsfolge bei Verletzung der Nachfrageobliegenheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich? (VPR 2015, 1023)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2015, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13

    Zulässigkeit der Berichtigung des Passivrubrums einer Entscheidung im

    Auszug aus VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Antragserhebung gegen die tatsächlich gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel letztlich keinen vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (Weyand, a.a.O., § 108 Rn. 13/2; OLG Thüringen, Beschl. v. 26. September - - Az.: 9 Verg 4/13 -).

    Diese Umstände stehen auch einer etwaigen Annahme einer irrtümlichen Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei entgegen und schließen eine Parteiänderung aus (s. Müller-Wrede-Hofmann, a.a.O., § 108 Rn. 11 [a.E.]; s. OLG Thüringen, Beschl. v. 26. September - - Az.: 9 Verg 4/13 -).

    Demzufolge war - wie anerkannt (Weyand, a.a.O., § 108 GWB Rn. 15; OLG Thüringen, Besohl. v. 26. September - - Az.: 9 Verg 4/13 -) - im vorliegenden Verfahrensstadium durch die Vergabekammer unter Berücksichtigung von § 13 der Satzung der Antragsgegnerin das Rubrum zu korrigieren.

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 227/11

    Mehrkostennachforderung des Bauunternehmers nach Vergabe von Brückenbauarbeiten

    Auszug aus VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
    Den Bieter trifft bei solchen Fehlern eine Obliegenheit zur Nachfrage, weil er eine erkennbar unklare Leistungsbeschreibung nicht einfach hinnehmen darf (OLG Köln, Beschl. v. 23. Dezember 2009 - Az.: 11 U 173/99 - Hillmann, jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 1 zu BGH, Ure v. 12. September - - Az.: VII ZR 227/11 -).

    Die Rechtsprechung des BGH, wonach eine fehlende Nachfrage bei Unklarheiten der Ausschreibung sich nicht auf den Bauvertrag auswirkt (BGH, Urt. v. 12. September - - Az.: VII ZR 227/11 -) steht dem, anders als die Antragstellerin meint, nicht entgegen.

  • OLG Naumburg, 03.11.1999 - 11 U 173/99
    Auszug aus VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
    Den Bieter trifft bei solchen Fehlern eine Obliegenheit zur Nachfrage, weil er eine erkennbar unklare Leistungsbeschreibung nicht einfach hinnehmen darf (OLG Köln, Beschl. v. 23. Dezember 2009 - Az.: 11 U 173/99 - Hillmann, jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 1 zu BGH, Ure v. 12. September - - Az.: VII ZR 227/11 -).

    Für die Erkennbarkeit ist maßgebend der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertraut ist (Kulartz/Marx/Portz/Prieß-Prieß, a.a.O., § 7 Rn. 25, 27; Heiermann/Riedl/Rusam-Heiermann-Bauer, § 7 VOB/A Rn. 96; Heuvels/Höß/Kuß/Wagner-Schätzlein, a.a.O., § 7 VOB/A Rn. 11; s. OLG Köln, Beschl. v. 23. Dezember 2009 - Az.: 11 U 173/99 -).

  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Auszug aus VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war angesichts - wie anerkannt (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 2. Oktober - - Az. 11 Verg 10/13 -) - der allgemeinen Komplexität des Vergaberechts, der Bedeutung und des Gewichts des vorliegenden öffentlichen Auftrages für die Antragsgegnerin sowie der im Vergabenachprüfungsverfahren geltenden kurzen Frist und der gebotenen Herstellung der "Waffengleichheit" gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin notwendig (§ 128 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 HVwVfG).
  • VK Hessen, 24.10.2011 - 69d-VK-35/11
    Auszug aus VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
    Denn eine Falschbezeichnung der Antragsgegnerseite ist nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen dann unerheblich, wenn und soweit nach den Gesamtumständen im Wege der Auslegung erkennbar ist, gegen wen der Nachprüfungsantrag tatsächlich gerichtet ist (Heuvels/Höß/Kuß/Wagner-André, Vergaberecht, 1. Auflg. -, § 108 GWB Rn. 9; Müller-Wrede-Hofmann, GWB, 2. Auflg. 2014, § 108 Rn. 11; Weyand, a.a.O., § 108 Rn. 14; s. VK Hessen, Beschl. v. 24. Oktober 2011 - Az.: 69d VK-35/2011 -).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 11 Verg 8/13

    Vergaberecht: Gestattung vorzeitigen Zuschlags und Nachforderung von Unterlagen

    Auszug aus VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14
    Vielmehr hat er alle daraus hervorgehenden Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe zu klären, um sich zu vergewissern, dass sein Verständnis mit dem Inhalt der objektiven Vergabeunterlagen und den Vorgaben des Auftraggebers übereinstimmt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 6. Juni - - Az.: 11 Verg 8/13 - Weyand, a.a.O., § 7 VOB/A Rn. 124; Ingenstau/Korbion-Kratzenberg, VOB/A und B, 18. Auflg. -, § 7 VOB/A Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    1) Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 12.08.2014 - 69 d VK 11/2014 - wird zurückgewiesen.
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