Rechtsprechung
   VK Hessen, 19.01.2017 - 69d-VK-19/2016, 69d VK-19/2016   

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https://dejure.org/2017,14193
VK Hessen, 19.01.2017 - 69d-VK-19/2016, 69d VK-19/2016 (https://dejure.org/2017,14193)
VK Hessen, Entscheidung vom 19.01.2017 - 69d-VK-19/2016, 69d VK-19/2016 (https://dejure.org/2017,14193)
VK Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 69d-VK-19/2016, 69d VK-19/2016 (https://dejure.org/2017,14193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

    Pflicht zur regelmäßigen Beauftragung des ersten Preisträgers bei Vergabe nach

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner zu 1) und zu 2) sowie der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 19.1.2017 - Az.: 69d -VK-19/2016 - werden zurückgewiesen.

    die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 19.1.2017 (AZ. 69d-VK-19/2016) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin als unzulässig zu verwerfen; hilfsweise als unbegründet zurückzuweisen;.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 19.1.2017 (AZ. 69d - VK - 19/2016) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag als unzulässig zu verwerfen;.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 19.1.2017 (AZ. 69d - VK - 19/2016) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag bzgl. der Auslobung des 1. Moduls als unzulässig zu verwerfen;.

    hilfsweise zum Antrag zu 1. und zu 2.den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 19.1.2017 (AZ. 69d - VK - 19/2016) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen;.

  • VK Hessen, 21.01.2020 - 69d-VK-17/19

    Wettbewerbsergebnis kann mit 60% gewichtet werden!

    Der früher von der erkennenden Vergabekammer vertretene Rechtsstandpunkt, § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 wirkt sich im Vergabeverfahren nach Beendigung des Wettbewerbs dahingehend aus, dass zunächst nur mit dem ersten Preisträger bzw. Sieger über die Auftragsbedingungen zu verhandeln sei (VK Hessen, Beschl. v. 19. Januar 201 7 - Az.: 69d-VK-19/2016 -), wird im Anschluss an die ebengenannte nächstinstanzliche rechtskräftige Entscheidung (OLG Frankfurt, wie vor) daher insoweit nicht mehr aufrechterhalten.
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