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   VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016   

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VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016 (https://dejure.org/2017,28756)
VK Hessen, Entscheidung vom 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016 (https://dejure.org/2017,28756)
VK Hessen, Entscheidung vom 21. März 2017 - 69d-VK-49/2016 (https://dejure.org/2017,28756)
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zu spät gerügt: Kein Rechtsschutz! (VPR 2017, 1031)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/16
    Positive Kenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang sowohl das Wissen von denjenigen Tatsache, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt als auch das Erkennen der rechtlichen Bedeutung, dass es sich bei dem betreffenden Punkt um eine vergaberechtswidrige Vorgehensweise handelt (BGH, Beschl. v. 26. September 2006 - Az.: X ZB 14/06 -).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Auszug aus VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/16
    Die Hinzuziehung einer Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war angesichts - wie anerkannt (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 2. Oktober - - Az.: 11 Verg 10/13 - Kulartz/Kus/Portz-Brauer, a.a.O., § 128 Rn. 29; s. Müller-Wrede-Schröder, GWB, a.a.O., § 128 Rn. 33, 33a) - der allgemeinen Komplexität des Vergaberechts, der Bedeutung und des Gewichts des vorliegenden öffentlichen Auftrages für die Beteiligten sowie der gebotenen Herstellung der "Waffengleichheit" gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin notwendig (§ 128 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 VwVfG).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 11 Verg 3/12

    Vergaberecht: Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung -

    Auszug aus VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/16
    Erkennbar sind Vergabeverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden; dabei ist nach herrschender Meinung ein objektiver Maßstab anzuwenden (Müller-Wrede-Hofmann, GWB, 2. Auflg. 2014, § 107 Rn. 34; Ziekow/Völlink-Dicks, a.a.O., § 107 GWB Rn. 50; Heuvels/Höß/Kuß/Wagner-Steiff, Vergaberecht, 1. Auflg. -, § 107 GWB Rn. 120; Weyand, a.a.O., § 107 GWB Rn. 712 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. März 2012 - Az.: 11 Verg 3/12 -).
  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/16
    Letzteres ist insbesondere dann anerkannt, wenn für die Gegenseite eine Anwaltskanzlei tätig ist, die sich auf das Vergaberecht spezialisiert hat (OLG München, Beschl. v. 28. Februar 2011 - Az.: Verg 23/10 -).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Hessen, 21.03.2017 - 69d-VK-49/16
    Dabei ist sich am Bruttoauftragswert des Angebots der Antragstellerin zu orientieren (OLG Frankfurt, Beschl. v. 29. August 2014 - Az.: 11 Verg 3/14 - Weyand, a.a.O., § 128 GWB Rn. 19, 283).
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